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Ausländerbehörde: Antrag für minderjährige Kinder in Spanien stellen (2026)

19 de April de 2026 9 Min. Lesezeit
En resumen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Aufenthaltsgenehmigung, Staatsangehörigkeit oder TIE-Anträge für Ihr minderjähriges Kind über das elektronische Ausländeramt in Spanien. Lösung für den Altersfehler und benötigte Dokumente.

Das Problem, auf das tausende Eltern im elektronischen Amt stoßen

Sie möchten die Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes beantragen. Sie öffnen die Sede Electrónica de Extranjería (Spaniens elektronisches Ausländeramt), beginnen das Formular auszufüllen, und es wird nach dem Geburtsdatum gefragt. Sie geben das Geburtsdatum Ihres Kindes ein und das System lehnt ab: "Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein".

Das ist kein Fehler. Es ist ein Missverständnis, das jedes Jahr tausende Familien betrifft. Das Formular ist nicht dafür vorgesehen, dass Minderjährige direkt darauf zugreifen. Sie als gesetzlicher Vertreter sind derjenige, der den Antrag einreicht. Und das System verlangt, dass Sie dies auf eine bestimmte Weise tun.

Häufiger Fehler: Das Formular so auszufüllen, als wären Sie der Minderjährige. Das elektronische Ausländeramt erlaubt es Personen unter 18 Jahren nicht, direkte Antragsteller zu sein. Es muss immer ein volljähriger gesetzlicher Vertreter handeln.

Die Lösung: "im Namen" Ihres Kindes handeln

Das korrekte Verfahren ist wie folgt:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem digitalen Zertifikat (oder cl@ve permanente) bei der Sede Electrónica de Extranjería an.
  2. Suchen Sie im Formular die Option "Im Namen von handeln" oder "Vertreter" (Actuar en representación de).
  3. Füllen Sie zwei getrennte Datenblöcke aus:
    • BETROFFENE PERSON (Interesado): die Daten Ihres minderjährigen Kindes (Name, Reisepass, NIE falls vorhanden, Geburtsdatum).
    • VERTRETER (Representante): Ihre Daten als Elternteil (Name, DNI/NIE, digitales Zertifikat).
  4. Fügen Sie Dokumente bei, die die gesetzliche Vertretung belegen (Familienbuch, apostillierte Geburtsurkunde, Sorgerechtsbeschluss).
Wichtig: Verwechseln Sie die Felder nicht. Ihr Geburtsdatum gehört in den Abschnitt des Vertreters. Das Geburtsdatum Ihres Kindes gehört in den Abschnitt der betroffenen Person. Wenn Sie diese vertauschen, wird das System den Antrag ablehnen oder falsch zuordnen.

Die häufigsten Verfahren für Minderjährige

1. Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige (Formular EX-25, Modell 041)

Dies ist das häufigste Verfahren. Wenn ein Elternteil seine Aufenthaltserlaubnis erhält und seine minderjährigen Kinder einbeziehen möchte, oder wenn der Minderjährige eine eigene Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

  • Der Elternteil mit legalem Aufenthalt reicht den Antrag ein.
  • Er wird mit dem digitalen Zertifikat des Elternteils unterzeichnet.
  • Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt des Minderjährigen und angemessenen Wohnraum nachweisen.
  • Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, kann die Zustimmung beider erforderlich sein (oder ein Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht).

2. Spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt

Hier gibt es eine wichtige Unterscheidung je nach Alter des Minderjährigen:

  • Unter 14 Jahren: Der Antrag wird ausschließlich vom gesetzlichen Vertreter eingereicht. Der Minderjährige unterschreibt nichts.
  • 14 bis 17 Jahre: Der Minderjährige unterschreibt den Antrag zusammen mit seinen Eltern oder Vormündern. Er benötigt ein eigenes Ausweisdokument und muss möglicherweise persönlich erscheinen.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Staatsangehörigkeit variiert: 1 Jahr, wenn der Minderjährige in Spanien geboren wurde, 2 Jahre für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder und 10 Jahre als allgemeine Regel. Der Antrag wird jetzt elektronisch über das Justizministerium bearbeitet.

3. TIE-Verlängerung (Ausländeridentitätskarte)

Die TIE des Minderjährigen läuft genauso ab wie die eines Erwachsenen. Zur Verlängerung:

  • Der Elternteil reicht den Antrag mit seinem eigenen digitalen Zertifikat ein.
  • Sie geben an, dass Sie im Namen des Minderjährigen handeln.
  • Sie müssen die entsprechende Gebühr bezahlen (Formular 790, Code 012) und einen Termin zur Fingerabdrucknahme vereinbaren, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist.

Dokumente, die Sie für fast jedes Verfahren benötigen

Obwohl jedes Verfahren seine Besonderheiten hat, ist dies die Standarddokumentation, die für praktisch alle Ausländeranträge für einen Minderjährigen benötigt wird:

  • Gültiger Reisepass des Minderjährigen (Original und vollständige Kopie).
  • NIE oder TIE des Minderjährigen, falls bereits vorhanden.
  • DNI oder NIE des Elternteils (des Vertreters).
  • Digitales Zertifikat des Vertreters (FNMT oder cl@ve permanente). Kinder unter 14 Jahren können kein eigenes digitales Zertifikat erhalten.
  • Geburtsurkunde des Minderjährigen, apostilliert und übersetzt, falls erforderlich.
  • Familienbuch (Libro de Familia) oder gleichwertiges Dokument zum Nachweis der Abstammung.
  • Meldebescheinigung (Empadronamiento) für den Minderjährigen — er muss unter derselben Adresse wie der Vertreter oder an der Adresse seines künftigen Wohnsitzes gemeldet sein.
  • Nachweis der Gebührenzahlung (Formular 790, Code je nach Verfahren).
Praktischer Tipp: Bereiten Sie immer zwei vollständige Kopien von allem vor. Eine zum Einreichen und eine für Ihre Unterlagen. Wenn Sie elektronisch einreichen, scannen Sie alles als PDF und stellen Sie sicher, dass jede Datei unter 5 MB groß und lesbar ist. Unscharfe oder abgeschnittene Dokumente führen zu einer formellen Nachforderung und verzögern das Verfahren um Wochen.

Die 5 häufigsten Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

  1. Das Geburtsdatum des Minderjährigen im Antragstellerfeld eingeben. Wie wir erklärt haben, sind Sie der Antragsteller. Ihr Geburtsdatum gehört in das Feld des Vertreters/Antragstellers.
  2. Das Kästchen für Vertretung nicht ankreuzen. Wenn Sie es nicht ankreuzen, geht das System davon aus, dass Sie für sich selbst einreichen. Der Fall wird falsch zugeordnet und Sie müssen von vorne beginnen.
  3. Keinen Nachweis über Sorgerecht oder Abstammung beifügen. Ohne Familienbuch, Geburtsurkunde oder Gerichtsbeschluss kann die Behörde nicht überprüfen, ob Sie das Recht haben, den Minderjährigen zu vertreten.
  4. Versuchen, ein digitales Zertifikat des Minderjährigen zu verwenden. Kinder unter 14 Jahren können kein digitales FNMT-Zertifikat haben. Wenn Ihr Kind zwischen 14 und 17 ist, kann es eines erhalten, aber bei den meisten Ausländerverfahren unterschreibt weiterhin der Vertreter.
  5. Ausländische Dokumente ohne Apostille oder beeidigte Übersetzung einreichen. Eine in einem anderen Land ausgestellte Geburtsurkunde benötigt eine Haager Apostille (oder konsularische Legalisation) und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische. Ohne diese Voraussetzungen hat das Dokument keine Rechtsgültigkeit.

Offizielle Quellen und anwendbare Gesetzgebung

Alle Informationen in diesem Leitfaden basieren auf der geltenden Gesetzgebung Stand 2026:

  • Elektronisches Ausländeramt: sede.administracionespublicas.gob.es
  • Organgesetz 4/2000 (LOEX), Artikel 16 bis 19 (Familienzusammenführung) und Artikel 31 (vorübergehender Aufenthalt).
  • Königliches Dekret 1155/2024, das die Ausländerverordnung ändert und die elektronischen Verfahren aktualisiert.
  • Justizministerium — Verfahren zur Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt: mjusticia.gob.es
  • Spanisches Zivilgesetzbuch, Artikel 154 bis 171 (elterliche Gewalt und gesetzliche Vertretung Minderjähriger).
Rechtshinweis: Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung. Das Ausländerrecht ändert sich häufig. Bevor Sie ein Verfahren einleiten, überprüfen Sie die Informationen in den oben verlinkten offiziellen Quellen und konsultieren Sie bei komplexen Fällen einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt.
Aviso: Este articulo es informativo y no constituye asesoramiento legal. La normativa puede cambiar. Consulta siempre fuentes oficiales y, si tu caso es complejo, busca un abogado de extranjeria.

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