📋 ARRAIGO

Arraigo Social (Verwurzelter Aufenthalt)

Befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund außergewöhnlicher Umstände über das arraigo social (spanische Aufenthaltserlaubnis aufgrund sozialer Verwurzelung). Für Personen, die sich mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben.

⚠️ Reform Mai 2025: Seit Mai 2025 erfordert das arraigo social KEINEN Arbeitsvertrag mehr. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, ist Ihr Weg das arraigo sociolaboral (eine durch das RD 1155/2024 neu eingeführte Kategorie).

Mindestaufenthalt 2 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Spanien
Höchstdauer der Abwesenheit Maximal 90 Tage außerhalb Spaniens im 2-Jahres-Zeitraum
Gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate (gesetzliche Frist)
Tatsächliche Dauer 5-8 Monate (in Madrid häufig über 5 Monate)
Gültigkeit der Erlaubnis 1 Jahr
Gebühr 2026 38,28 EUR — Modelo 790 código 052
Formular EX-10
Wenn keine Antwort kommt NEGATIV (wenn keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, gilt der Antrag als abgelehnt)

Allgemeine Voraussetzungen

2 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Spanien Obligatorio

Nachweis von mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien. Abwesenheiten dürfen in diesem Zeitraum 90 Tage nicht überschreiten.

Keine Vorstrafen Obligatorio

Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland. Sie müssen Bescheinigungen vom spanischen Registro Central de Penados (spanisches Zentralregister für Vorstrafen) sowie vom Herkunftsland mit Apostille vorlegen.

Kein Einreiseverbot nach Spanien Obligatorio

Es darf kein laufendes Einreiseverbot gegen Sie vorliegen (weder aufgrund Rückführung, Ausweisung noch durch ein anderes behördliches Einreiseverbot).

📎 Sozialintegrationsbericht (nur ohne familiäre Bindungen) Opcional

Nicht immer erforderlich. Art. 127.c des RD 1155/2024 verlangt ihn, wenn die familiären Bindungen nicht nachgewiesen werden: dann wird Ihr Integrationsbemühen anhand eines positiven Berichts Ihrer Autonomen Gemeinschaft (oder Ihrer Gemeinde, wo die Region dies so geregelt hat) bewertet. Weisen Sie die Bindungen nach, brauchen Sie ihn nicht.

Familiäre Bindungen UND finanzielle Mittel Obligatorio

Zwei kumulative Voraussetzungen, keine Alternativen: familiäre Bindungen zu ausländischen Personen mit Aufenthaltserlaubnis (Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Verwandte ersten Grades in gerader Linie) UND Mittel von mindestens 100 % des IPREM, verfügbar in Spanien. Ohne diese Bindungen ist der Ersatzweg der Integrationsbericht. Seit Mai 2025 verlangt der Arraigo social keinen Arbeitsvertrag mehr: mit Vertrag ist es der Arraigo sociolaboral.

Gültiger Reisepass Obligatorio

Vollständiger, gültiger Reisepass oder ein Dokument, das Ihre Identität und Staatsangehörigkeit belegt.

Erforderliche Bindungen

Arraigo social ist keine Auswahlliste: Art. 127.c des RD 1155/2024 verlangt familiäre Bindungen UND finanzielle Mittel. Fehlen diese Bindungen, führt der Weg über den Integrationsnachweis. So funktioniert es tatsächlich:

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Familiäre Bindungen (der Hauptweg)

Familiäre Bindungen zu anderen ausländischen Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Die Norm benennt genau, wer zählt: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Verwandte ersten Grades in gerader Linie (Eltern und Kinder). Ein spanischer Angehöriger ist etwas anderes: dafür gibt es die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige spanischer Staatsangehöriger, ein eigenes Verfahren.

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Finanzielle Mittel (IMMER erforderlich, keine Alternative)

Sie müssen ausreichende Unterhaltsmittel nachweisen. Achten Sie auf den Betrag — hier irren sich die meisten: über die familiären Bindungen addieren sich ZWEI Beträge, die 100 % des IPREM des in Spanien lebenden Angehörigen plus 100 % für die antragstellende Person; daher die oft genannten "200 %". Über den Integrationsbericht, ohne Bindungen, sind es 100 %. Die Mittel müssen in Spanien verfügbar sein und dürfen von diesen Angehörigen stammen.

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Ohne familiäre Bindungen: der Integrationsnachweis

Können Sie die familiären Bindungen nicht nachweisen, wird stattdessen Ihr Integrationsbemühen bewertet. Beleg ist ein positiver Sozialintegrationsbericht Ihrer Autonomen Gemeinschaft (oder Ihrer Gemeinde, wo die Region dies so geregelt hat). Der Bericht erfasst die Dauer an Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz, Ihre finanziellen Mittel und Ihre Teilnahme an sozialen, beruflichen und kulturellen Eingliederungsprogrammen.

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Die Mittel dürfen aus selbständiger Tätigkeit stammen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen des Art. 84 der Verordnung, können Sie geltend machen, dass Ihre Mittel aus einer selbständigen Tätigkeit stammen. Das ist kein vierter, eigener Weg, sondern eine Art, die Mittel nachzuweisen.

Aufenthalt nachweisen

Möglichkeiten, 2 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien nachzuweisen:

📄 Empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus): historische Meldebescheinigung (empadronamiento) — der wichtigste Einzelnachweis

📄 Gesundheitskarte: Nachweis der Nutzung des öffentlichen Gesundheitssystems

📄 Geldüberweisungen: Belege für Überweisungen (Western Union, Ria usw.)

📄 Rechnungen und Quittungen: Miete, Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Internet)

📄 NGO-Berichte: Betreuungsnachweise von Cruz Roja (Spanisches Rotes Kreuz), Cáritas, Accem oder anderen Organisationen

📄 Schulbesuch der Kinder: Einschreibebescheinigungen

📄 Jedes offizielle Dokument mit Datum: Polizeianzeige, Krankenhausbehandlung usw.

Ablauf Schritt für Schritt

1
Informe de arraigo beantragen
Wenden Sie sich an den Sozialdienst des Ayuntamiento und beantragen Sie das informe de arraigo. Bringen Sie Ihre empadronamiento-Bescheinigung, Ihren Reisepass und Unterlagen zum Nachweis Ihrer Bindungen mit.
⏱️ 30 Tage
2
Unterlagen zusammenstellen
Vorbereiten: Formular EX-10, Reisepass, historische empadronamiento-Bescheinigung, Führungszeugnisse (Spanien + mit Apostille aus dem Herkunftsland), informe de arraigo, Nachweis der Bindungen (Familie / Mittel / Selbstständigkeit) sowie Passbilder.
⏱️ 2-4 Wochen
3
Termin bei der Oficina de Extranjería vereinbaren
Vereinbaren Sie den Termin auf sede.administracionespublicas.gob.es oder auf der Website der zuständigen Delegación/Subdelegación de Gobierno.
⏱️ Variabel (Wochen oder Monate je nach Provinz)
4
Antrag einreichen
Erscheinen Sie zum Termin mit allen Originaldokumenten und Kopien. Reichen Sie das Formular EX-10 ein und entrichten Sie die Gebühr über das Modelo 790 código 052 (38,28 EUR).
⏱️ 1 Tag
5
Bescheid abwarten
Gesetzliche Frist von 3 Monaten. In der Praxis dauert es in Madrid 5-8 Monate. Das Verwaltungsschweigen ist NEGATIV. Den Bearbeitungsstand können Sie auf der Website der Subdelegación de Gobierno prüfen.
⏱️ 3-8 Monate
6
Zusage: TIE beantragen
Bei positiver Entscheidung vereinbaren Sie innerhalb von 1 Monat einen Termin für die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, Ausländerausweis) auf sede.policia.gob.es. Entrichten Sie die TIE-Gebühr (16,08 EUR, Modelo 790 código 012).
⏱️ 1 Monat

⚖️ Diferencia con arraigo sociolaboral

Das RD 1155/2024, in Kraft seit Mai 2025, hat das arraigo sociolaboral (verwurzelter Aufenthalt mit Arbeitsvertrag) als eigene Kategorie eingeführt.

Arraigo social Arraigo sociolaboral
Voraussetzung 2 Jahre Aufenthalt + Bindungen (Familie, eigene Mittel oder Selbstständigkeit) 2 Jahre Aufenthalt + Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag KEIN Arbeitsvertrag erforderlich JA, Arbeitsvertrag erforderlich (mindestens 1 Jahr, Vollzeit oder gleichwertig)
Dauer 1 Jahr 1 Jahr

Vor Mai 2025 erforderte das arraigo social einen Arbeitsvertrag. Jetzt entscheidet der Arbeitsvertrag, welche Art von arraigo zu beantragen ist.

Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Mehr als 90 Tage außerhalb Spaniens im 2-Jahres-Zeitraum aufgehalten

Folge: Ablehnung wegen fehlenden Nachweises des ununterbrochenen Aufenthalts

Lösung: Kontrollieren Sie Ihre Auslandsaufenthalte. Werden 90 Tage überschritten, müssen Sie gegebenenfalls länger warten, um die 2 ununterbrochenen Jahre zu erreichen.

⚠️ Nicht empadronado zu sein oder Lücken in der empadronamiento-Historie

Folge: Schwierigkeiten beim Nachweis der 2 Aufenthaltsjahre

Lösung: Melden Sie sich so früh wie möglich beim Einwohnermeldeamt an. Bei Lücken ergänzen Sie andere Nachweise (Rechnungen, Gesundheitskarte, NGO-Berichte).

⚠️ Einreichen eines Führungszeugnisses, das älter als 3 Monate ist

Folge: Ungültiges Dokument, führt zu einem subsanación (Nachbesserungsantrag), der das Verfahren verzögert

Lösung: Holen Sie das Führungszeugnis so kurz wie möglich vor der Antragseinreichung ein. Maximale Gültigkeit: 3 Monate.

⚠️ Arraigo social beantragen, obwohl Sie einen Arbeitsvertrag haben

Folge: Ihr Antrag wird abgelehnt, weil die Kategorie nicht zu Ihrem Beschäftigungsstatus passt

Lösung: Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben → arraigo sociolaboral. Wenn nicht → arraigo social mit Nachweis von Bindungen/Mitteln.

⚠️ Versäumnis, das informe de arraigo beim Sozialdienst zu beantragen

Folge: Unvollständige Unterlagen

Lösung: Beantragen Sie den Bericht mindestens 2 Monate im Voraus. Stellt das Ayuntamiento ihn nicht innerhalb von 30 Tagen aus, können Sie den Antrag auch ohne ihn einreichen.

⚠️ Annehmen, das Verwaltungsschweigen sei positiv

Folge: Glauben, der Antrag sei genehmigt, obwohl er tatsächlich abgelehnt wurde

Lösung: Das Verwaltungsschweigen beim arraigo social ist NEGATIV. Erfolgt innerhalb von 3 Monaten keine Antwort, gilt der Antrag als ABGELEHNT. Sie können einen recurso de alzada (Widerspruch) einlegen.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die Liste stammt aus dem amtlichen Merkblatt des Ministeriums (Hoja 28). Die ersten fünf werden immer verlangt; der Rest hängt davon ab, worüber Sie die Verwurzelung nachweisen.

  • Formular EX-10, ausgefüllt und unterschrieben.
  • Gültiger Reisepass oder Reisedokument, vollständig.
  • Nachweis über zwei Jahre ununterbrochenen Aufenthalt (die historische Meldebescheinigung ist der stärkste Beleg).
  • Führungszeugnis Ihres Landes und jedes weiteren Landes, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben.
  • Zahlungsnachweis der Gebühr: Formular 790, Code 052.
Wenn Sie familiäre Bindungen nachweisen
  • Heirats- oder eingetragene Partnerschaftsurkunde, aktuell.
  • Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses.
  • Finanzielle Mittel: 100 % des IPREM für die Familieneinheit plus 100 % des IPREM für die antragstellende Person. Das ist der oft genannte "200 %": keine andere Schwelle, sondern die Summe beider Beträge.
Wenn Sie diese Bindungen nicht haben
  • Positiver Sozialintegrationsbericht Ihrer Autonomen Gemeinschaft (oder Ihrer Gemeinde, wo die Region dies so geregelt hat).

Stammen die Mittel aus selbständiger Tätigkeit: Genehmigung oder Lizenz für die Tätigkeit, Ihre berufliche Qualifikation und Unterlagen zur geplanten Investition.

Jedes ausländische Dokument braucht eine beeidigte Übersetzung ins Spanische sowie Apostille oder konsularische Legalisation. Das verzögert Anträge am häufigsten — fangen Sie damit an, nicht zuletzt.

Wer den Antrag stellt und wo

  • Sie stellen ihn selbst; bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen die gesetzliche Vertretung.
  • Persönlich bei der Ausländerbehörde der Provinz Ihres Wohnsitzes oder online über die elektronische Behörde (System Mercurio).
  • Die Behörde hat drei Monate ab Eingang des Antrags im Register der zuständigen Stelle. Vergehen sie ohne Antwort, gilt Schweigen als Ablehnung.
  • Bei Bewilligung: ein Monat für die Anmeldung zur Sozialversicherung, wenn die Erlaubnis Arbeit umfasst, und ein Monat für den TIE-Antrag ab Zustellung.
  • Werden Unterlagen nachgefordert, gilt die Frist aus der Mitteilung; sie darf fünfzehn Tage nicht überschreiten. Diese Frist ist wirklich verloren, wenn Sie sie versäumen.

Offizielle Quellen

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 Reglamento LOEX - RD 1155/2024 → 🔗 RD 1155/2024 (reforma arraigos) → 🔗 Formulario EX-10 → 🔗 Ministerio de Inclusión, SS y Migraciones → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-08-27

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