📄 VISADO

Digitalnomaden-Visum

Aufenthalt für internationales Telearbeiten, für abhängig oder selbstständig Beschäftigte, die aus der Ferne für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten (Art. 74 bis Gesetz 14/2013). Es ist KEINE Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbszweck — ihr Zweck ist gerade das Arbeiten.

Mindesteinkommen 200% des annualisierten SMI = 2.849€/Monat (2026). Wird jährlich mit dem SMI aktualisiert — aktuellen Betrag im UGE-Merkblatt bei Antragstellung prüfen. Familie: +75% SMI (2. Person ≈1.068 €/Monat) + 25% pro weiterer (≈356 €/Monat; Betrag laut aktuellem UGE-Merkblatt).
Erste Gültigkeit Visum bis zu 1 Jahr (Art. 74 quater.1); Erlaubnis bis zu 3 Jahre als HÖCHSTDAUER (Art. 74 quinquies.2), weniger bei kürzerem Arbeitszeitraum
Bearbeitungszeit 20–45 Werktage
Arbeit erlaubt? ✓ Ja
Familiennachzug? ✓ Ja
Gebühr 2026 Formular 790, Code 052 (aktuellen Betrag bei Antragstellung prüfen)
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Schritt für Schritt

Für Antragstellende, die sich derzeit außerhalb Spaniens befinden. Hier wird das VISUM beim Konsulat beantragt (Art. 75), nicht die Erlaubnis.

1
Unterlagen zusammenstellen
Alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten. Ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und von einer vereidigten Übersetzerin bzw. einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
2
Termin beim Konsulat vereinbaren
Einen Termin beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland beantragen. Je nach Konsulat kann die Wartezeit auf einen Termin mehrere Wochen betragen.
3
Antrag beim Konsulat einreichen
Formular MI-T und alle Unterlagen einreichen. Fingerabdrücke werden abgenommen.
4
Bescheid
Hier wird über das VISUM entschieden, und es wird von der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat erteilt, nicht von der UGE (Art. 75.1 Gesetz 14/2013). Die Frist beträgt 10 WERKTAGE (Art. 75.5), es sei denn, Ihr Antrag durchläuft die Konsultation nach Art. 22 des Visakodex; dann gilt dessen allgemeine Frist. Achtung — die 20 Tage mit POSITIVER Verwaltungsfiktion aus Art. 76.1 betreffen die von der UGE bearbeitete AUFENTHALTSERLAUBNIS, nicht dieses Visum.
5
Visum abholen
Bei positivem Bescheid das Visum beim Konsulat abholen. Die Einreise nach Spanien muss innerhalb von 1 Monat nach Ausstellung des Visums erfolgen.
6
TIE in Spanien beantragen
Mit dem Telearbeits-VISUM brauchen Sie KEINE TIE. Art. 75.4 des Gesetzes 14/2013 bestimmt, dass diese Visa den Aufenthalt in Spanien erlauben, ohne dass der Ausländerausweis beantragt werden muss, und Art. 74 quater.2 ergänzt, dass das Visum während seiner Gültigkeit ausreichender Titel zum Wohnen und Telearbeiten ist. Die TIE kommt erst ins Spiel, wenn Sie zur AUFENTHALTSERLAUBNIS wechseln und diese länger als sechs Monate gilt (Art. 76.2); dann ja, Formular 790, Code 012.

✅ Alternativa: solicitarlo desde España

Für Antragstellende, die sich bereits legal in Spanien aufhalten (z. B. als Touristen oder mit einer anderen Aufenthaltserlaubnis). Der Antrag wird direkt bei der UGE gestellt.

Condición: Rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien (gültiges Touristenvisum oder andere Erlaubnis)

Duración concedida: Bis zu 3 Jahre als Höchstdauer

Die aus Spanien beantragte Erlaubnis hat eine HÖCHSTGÜLTIGKEIT von drei Jahren, keine automatische Erteilung für drei — Art. 74 quinquies.2 sagt wörtlich Höchstgültigkeit von drei Jahren, sofern nicht für einen kürzeren Arbeitszeitraum beantragt. Und hier wirkt Art. 76.1 zu Ihren Gunsten — die Einreichung des Antrags auf die Erlaubnis VERLÄNGERT die Gültigkeit des bereits bestehenden Aufenthalts bis zur Entscheidung, Sie sind also während der Wartezeit nicht ohne Status.

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Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Eine Reiseversicherung statt einer Krankenversicherung vorlegen

Consecuencia: Nachforderung von Unterlagen oder Ablehnung

Solución: Das Gesetz verlangt eine öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer (Art. 62.3.e Ley 14/2013). Eine Reiseversicherung genügt nicht. Zu Deckung und Mindestbeträgen siehe die Notiz bei den Unterlagen: teils Gesetz, teils Konsulatspraxis.

⚠️ Einkommensgrenze von 2.849 €/Monat nicht erreicht oder nicht ausreichend nachgewiesen

Consecuencia: Ablehnung wegen Nichterfüllung der Einkommensanforderung

Solución: Legen Sie Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate vor, die regelmäßige Einkünfte belegen. Einkünfte aus Kryptowährungen oder volatilen Anlagen werden möglicherweise nicht anerkannt.

⚠️ Arbeitsvertrag mit einer Beschäftigungsdauer von weniger als 3 Monaten

Consecuencia: Ablehnung wegen Nichterfüllung der Voraussetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

Solución: Warten Sie, bis Sie eine Beschäftigungsdauer von 3 Monaten erreicht haben, bevor Sie den Antrag stellen

⚠️ Dokumente ohne Haager Apostille oder ohne beglaubigte Übersetzung

Consecuencia: Dokumente werden nicht akzeptiert, was zu Verzögerungen oder Ablehnung führt

Solución: Lassen Sie alle Dokumente im Herkunftsland mit einer Apostille versehen und von einer in Spanien offiziell eingetragenen vereidigten Übersetzerin bzw. einem vereidigten Übersetzer übersetzen

⚠️ Verwechseln, ob man für spanische Unternehmen arbeiten darf

Consecuencia: Das hängt von Ihrer Lage ab: in einem ARBEITSVERHÄLTNIS dürfen Sie ausschliesslich für Unternehmen ausserhalb Spaniens arbeiten, ohne Ausnahme.

Solución: Bei einer SELBSTÄNDIGEN Tätigkeit erlaubt das Gesetz die Arbeit für ein in Spanien ansässiges Unternehmen, solange sie 20 % Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nicht übersteigt (Art. 74 bis.1 Ley 14/2013). Für Angestellte gibt es diese 20 % nicht.

⚠️ Die Annahme, mit dem VISUM müsse die TIE im ersten Monat beantragt werden

Consecuencia: Ein Verfahren und eine Gebühr, die nicht anfallen, und ein falscher Alarm wegen Unregelmäßigkeit

Solución: Mit dem Telearbeitsvisum besteht keine TIE-Pflicht und kein Risiko, das Visum zu verlieren, weil man sie nicht beantragt — Art. 75.4 des Gesetzes 14/2013 bestimmt, dass diese Visa den Aufenthalt ohne Beantragung der Karte erlauben. Die TIE kommt erst, wenn Sie zur AUFENTHALTSERLAUBNIS wechseln und diese länger als sechs Monate gilt (Art. 76.2); dann ja, innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist.

💰 Ventajas fiscales

Régimen: Sonderregelung für Zugezogene ("Beckham-Gesetz")

Tipo fijo: Pauschal 24 % auf Arbeitseinkommen bis 600.000 €

Duración: 6 Jahre (Zuzugsjahr plus die folgenden 5)

Statt des allgemeinen progressiven Steuertarifs (bis zu 47 %) zahlen Sie pauschal 24 %

Verlängerung

Verlängerung um: 2 Jahre

Antragsfrist: Das Gesetz setzt keine Vorfrist für die VERLÄNGERUNG. Die 60 Kalendertage vor Ablauf (Art. 74 quater.3) dienen dem Wechsel vom VISUM zur Aufenthaltserlaubnis, einem anderen Verfahren. Die Verlängerung richtet sich nach Art. 76.3 — in Zweijahreszeiträumen, der Antrag verlängert die Erlaubnis bis zur Entscheidung, und er wird noch bis zu 90 Tage NACH Ablauf angenommen, wenn auch mit Sanktionsverfahren.

Voraussetzungen:

  • Einkommensschwelle und gültige Krankenversicherung weiter erfüllen.
  • Weiterhin für Unternehmen ausserhalb Spaniens im Homeoffice arbeiten.
  • Die Voraussetzungen, die das Recht begründet haben, müssen fortbestehen (Art. 74 quinquies.3).

Die oft wiederholte Regel "nicht länger als sechs Monate pro Jahr im Ausland" haben wir bewusst weggelassen: sie stammt aus dem allgemeinen Ausländerrecht; die Ley 14/2013 sieht sie für diese Erlaubnis nicht vor. Verlangt wird, dass die Voraussetzungen fortbestehen.

Rechtsgrundlage

Ley 14/2013 zur Unternehmerförderung, Art. 74 bis bis 74 quinquies (in der Fassung der Ley 28/2022, Startup-Gesetz). Allgemeine Voraussetzungen: Art. 62 desselben Gesetzes.

Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-08-31.

Amtliche Quellen

🔗 Ley 28/2022 de fomento del ecosistema de las empresas emergentes → 🔗 UGE - Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos → 🔗 Ministerio de Asuntos Exteriores - Visados → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-07-08

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