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Visum für nicht-erwerbstätigen Aufenthalt

Vollständiger Leitfaden zum nicht-lukrativen Visum für Spanien: Mindesteinkommen 2.402 €/Monat (400 % IPREM 2026), erforderliche Dokumente, Schritt-für-Schritt-Anleitung. Ideal für Rentner und Personen mit passivem Einkommen.

Ingresos mínimos 2.402 €/Monat (400 % IPREM 2026)
Duración inicial 1 Jahr (verlängerbar)
Tiempo resolución 1–3 Monate
¿Permite trabajar? ✗ No
¿Con familia? ✓ Sí
Tasa 2026 Formular 790 Code 052: 38,28 €

Proceso paso a paso

Der Antrag ist beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland einzureichen.

1
Unterlagen zusammenstellen
Alle erforderlichen Dokumente vorbereiten. Ausländische Dokumente mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
2
Termin beim Konsulat vereinbaren
Einen Termin beim zuständigen spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland buchen.
3
Antrag einreichen
Erscheinen Sie mit allen vollständigen Unterlagen beim Konsulat. Es werden Fingerabdrücke genommen.
4
Entscheidung
Das Konsulat leitet den Antrag an die spanischen Behörden weiter. Die Entscheidung ergeht innerhalb von 1 bis 3 Monaten. Das Ausbleiben einer Antwort gilt als Ablehnung.
5
Visum abholen
Bei positiver Entscheidung holen Sie das Visum beim Konsulat ab. Sie haben 1 Monat Zeit, um nach Spanien einzureisen.
6
TIE in Spanien beantragen
Beantragen Sie Ihre Ausländer-Identitätskarte (TIE) bei der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von 1 Monat nach Ihrer Einreise. Bezahlen Sie die Gebühr mit Formular 790 Code 012 (16,08 €).
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Errores que llevan a la denegación

⚠️ Versuch, mit einem nicht-lukrativen Visum einer Erwerbstätigkeit nachzugehen

Consecuencia: Schwerwiegender Verstoß, der zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung und zur Ausweisung führen kann

Solución: Dieses Visum erlaubt unter keinen Umständen eine Erwerbstätigkeit in Spanien. Wenn Sie arbeiten möchten, benötigen Sie eine andere Visumkategorie.

⚠️ Die 400-%-IPREM-Grenze nicht erreichen oder nicht korrekt nachweisen

Consecuencia: Ablehnung des Antrags

Solución: Weisen Sie ein Mindesteinkommen von 2.402 €/Monat durch Kontoauszüge der letzten 6–12 Monate nach. Anerkannte Einkommensquellen: Renten, Dividenden, Mieteinnahmen und Zinserträge. Zukünftige Erwerbseinkünfte werden nicht berücksichtigt.

⚠️ Einreichen einer Reiseversicherung anstelle einer umfassenden privaten Krankenversicherung

Consecuencia: Automatische Ablehnung

Solución: Schließen Sie eine Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen ab, ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten.

⚠️ Den Verlängerungsantrag nicht mindestens 60 Tage vor Ablauf stellen

Consecuencia: Irregulärer Aufenthaltsstatus bei Überschreitung der Frist

Solución: Notieren Sie sich das Ablaufdatum Ihrer Genehmigung und stellen Sie den Verlängerungsantrag mindestens 60 Tage im Voraus.

Renovación

Duración renovación: 2 años

Plazo solicitud: 60 días antes de la expiración

Requisitos:

  • Mantener los medios económicos (400% IPREM)
  • Seguro médico vigente
  • No haber permanecido fuera de España más de 6 meses al año
  • No haber trabajado en España

Fuentes oficiales

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 Reglamento LOEX - RD 557/2011 → 🔗 Ministerio de Asuntos Exteriores - Visados → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-04-15

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.