Visum für nicht-erwerbstätigen Aufenthalt
Das Nicht-Erwerbsvisum: in Spanien von passiven Einkünften oder Ersparnissen leben, ohne Arbeit. Einkommensvoraussetzung 2026 (2.400€/Monat), Unterlagen, Konsularverfahren und Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis.
📋 Keine Erwerbstätigkeit jeglicher Art: weder abhängig, noch selbstständig, noch Fernarbeit für ein ausländisches Unternehmen. Für Fernarbeit ist das Visum für digitale Nomaden der Weg.
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Proceso paso a paso
Der Antrag wird beim spanischen Konsulat Ihres Wohnsitzlandes gestellt. Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt; Sie leben von den nachgewiesenen Einkünften oder Ersparnissen.
Errores que llevan a la denegación
⚠️ Glauben, es erlaube Arbeit (auch aus der Ferne)
Consecuencia: Das falsche Visum beantragen
Solución: Das Nicht-Erwerbsvisum erlaubt KEINE Arbeit. Für Fernarbeit für ein ausländisches Unternehmen ist das Visum für digitale Nomaden der Weg; für die Arbeitssuche nach dem Studium in Spanien die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche.
⚠️ Weniger als 400% IPREM nachweisen
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Weisen Sie 2.400€/Monat (≈28.800€/Jahr) + 600€/Monat pro Familienangehörigen nach, mit stabilen Einkünften oder ausreichenden Ersparnissen.
⚠️ Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung oder Wartezeiten abschließen
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Die Police muss umfassend sein, von einem in Spanien zugelassenen Versicherer, ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeiten.
Renovación
Duración renovación: 2 años
Plazo solicitud: 60 días antes de la expiración
Requisitos:
- Mantener los medios económicos (400% IPREM)
- Seguro médico vigente
- No haber permanecido fuera de España más de 6 meses al año
- No haber trabajado en España
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Geld brauche ich für das Nicht-Erwerbsvisum?
400% des IPREM = 2.400€/Monat in 2026 (≈28.800€/Jahr), plus 600€/Monat pro Familienangehörigen.
Darf ich mit einem Nicht-Erwerbsvisum arbeiten?
Nein — keinerlei Arbeit, auch keine Fernarbeit. Für Fernarbeit nutzen Sie das Visum für digitale Nomaden.
Wie lange gilt es?
Zunächst 1 Jahr, dann Verlängerungen um jeweils 2 Jahre.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Ja, mit Nachweis von zusätzlich 100% IPREM (600€/Monat) pro Person.
Führt es zur Daueraufenthaltserlaubnis?
Ja, zur Daueraufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren legalen, ununterbrochenen Aufenthalts.
Wo wird der Antrag gestellt?
Beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland.
Fuentes oficiales
Última actualización: 2026-07-07