📄 VISADO

Studienvisum

Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken in Spanien. Erlaubt eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche, sofern diese mit dem Studium vereinbar ist.

Mindesteinkommen 100 % des IPREM monatlich, AUSSER Sie weisen nach, dass die Unterkunft für die gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus bezahlt ist (Art. 35). Die Mittel müssen auch die Rückreise decken; anerkannt werden Stipendien, Beihilfen, ein Vertrag oder ein verbindliches Stellenangebot, sofern die Erlaubnis zur Arbeit berechtigt. Für Angehörige — 75 % des IPREM für den ersten und 50 % für jeden weiteren
Erste Gültigkeit Gleich der Dauer des Studiums, höchstens ein Jahr — beim Hochschulstudium entspricht die Gültigkeit jedoch der offiziellen Studiendauer, ohne Ein-Jahres-Grenze (Art. 55). Es ist nicht 'ein Jahr, verlängerbar'
Bearbeitungszeit 1–2 Monate
Arbeit erlaubt? ✓ Ja
Familiennachzug? ✓ Ja
Gebühr 2026 Formular 790, Code 052 (aktuellen Betrag bei Antragstellung prüfen)

💡 Zählt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne der Daueraufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung, es sei denn, der Status wird nachträglich in eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis umgewandelt.

📋 Beim Hochschulstudium erlaubt die Erlaubnis automatisch und ohne zusätzlichen Schritt selbstständige und unselbstständige Arbeit; in den übrigen Fällen ist eine Arbeitserlaubnis zu beantragen (Art. 57). Grundsätzlich darf die Tätigkeit dreißig Wochenstunden nicht überschreiten —ausgenommen die berufliche Bildung im Intensivsystem— und ein Überschreiten führt zum ERLÖSCHEN der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist räumlich auf die Autonome Gemeinschaft beschränkt, die den Aufenthalt erteilt hat; gearbeitet werden darf jedoch in Orten einer anderen Autonomen Gemeinschaft, sofern sie angrenzen, und die Beschränkung kann entfallen, wenn der Arbeitsort keine ständigen Fahrten erfordert, die die Vereinbarkeit mit dem Studium sprengen (Art. 57)

💙
Für dieses Visum gültige Krankenversicherung — eine Pflichtvoraussetzung. Online in Minuten abschließen, ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten.
Versicherung ansehen →

* Affiliate-Link. Wenn Sie über uns abschließen, erhalten wir eine kleine Provision, ohne Mehrkosten für Sie.

Schritt für Schritt

Der Antrag wird persönlich oder über eine Vertretung bei der für die Bearbeitung zuständigen spanischen Konsularstelle gestellt —nicht zwingend der im Wohnsitzland—, sobald die Zulassung vorliegt, und mindestens zwei Monate vor Studienbeginn (Art. 36).

1
Zulassung an einer spanischen Einrichtung erhalten
Bewerben Sie sich um einen Studienplatz an einer Universität, einem Masterprogramm oder einem anerkannten Ausbildungszentrum. Fordern Sie ein offizielles Zulassungsschreiben an.
2
Unterlagen zusammenstellen
Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor. Ausländische Dokumente sind mit einer Apostille zu versehen und zu übersetzen. Weisen Sie ausreichende finanzielle Mittel nach.
3
Termin beim Konsulat vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin beim spanischen Konsulat. Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
4
Entscheidung
Es sind zwei Entscheidungen, nicht eine. Die Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen und die zuständige Stelle entscheidet über die ERLAUBNIS binnen höchstens sieben Tagen nach der Mitteilung; verstreicht diese Frist ohne Antwort, gilt die Entscheidung als ABLEHNEND. Fällt sie günstig aus, entscheidet das Konsulat über das VISUM und stellt es binnen höchstens eines Monats aus (Art. 36).
5
Visum abholen und nach Spanien reisen
Holen Sie Ihr Visum ab und reisen Sie vor Kursbeginn nach Spanien ein.
6
TIE (Ausländerausweis) beantragen
Nur wenn der Aufenthalt sechs Monate überschreitet. Art. 34 verlangt dann den Ausländerausweis, der PERSÖNLICH bei der zuständigen Polizeidienststelle —nicht bei der Ausländerbehörde— binnen eines Monats nach der Einreise zu beantragen ist. Gebühr Formular 790 Code 012 — aktuellen Betrag bei Antragstellung prüfen.
Publicidad

Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Annehmen, dass hybride Formate nicht zählen

Consecuencia: Ein geeignetes Programm ausschließen oder die Einschreibung unnötig ändern

Solución: Es hängt vom Fall ab, und in keinem wird 100 % Präsenz verlangt. Universitätsstudien können nach den jeweiligen Studienplänen in Präsenz- oder Hybridform absolviert werden; übrige Hochschulstudien ebenfalls, sofern mindestens 50 Prozent des angebotenen Programms in Präsenz stattfindet; für die nachobligatorische Sekundarstufe und Bildungsmaßnahmen zu Berufszertifikaten spricht Art. 52 von Präsenz- oder TEILpräsenzform. Nicht geeignet ist ein rein online durchgeführtes Programm. Prüfen Sie zudem, dass die Einrichtung in Spanien anerkannt ist.

⚠️ Mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten

Consecuencia: Art. 57 sagt es ohne Umschweife — ein Überschreiten des Limits führt zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis.

Solución: Halten Sie die Grenze von 30 Std./Woche ein und stellen Sie sicher, dass die Arbeitszeiten mit Ihrem Stundenplan vereinbar sind.

⚠️ Davon ausgehen, dass das Studienvisum automatisch zu einem Aufenthaltsrecht führt

Consecuencia: Nach Abschluss des Studiums erlischt das Aufenthaltsrecht.

Solución: Beantragen Sie vor Studienabschluss den Wechsel zu einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sofern Sie ein Jobangebot haben. Verfahren: Umwandlung des Studienaufenthalts in eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (RD 1155/2024).

⚠️ Einschreibung an einer nicht offiziell anerkannten Einrichtung

Consecuencia: Ablehnung des Visums.

Solución: Überprüfen Sie, ob die Einrichtung im staatlichen Register der nicht-universitären Bildungseinrichtungen (Registro Estatal de Centros Docentes No Universitarios) eingetragen oder eine offizielle Universität ist.

Verlängerung

Verlängerung um: Die Verlängerung entspricht der Dauer des Kurses, für den Sie eingeschrieben sind, des Mobilitätsprogramms, des Freiwilligendienstes oder der Bildungsmaßnahme, höchstens ein Jahr (Art. 55). Bei Hochschulstudium und nachobligatorischer Sekundarstufe sind bis zu ZWEI Verlängerungen je Erlaubnis möglich, bei Freiwilligendienst und Bildungsmaßnahmen nur eine.

Antragsfrist: Während der ZWEI MONATE vor Ablauf (Art. 55). Der Antrag wird elektronisch auf amtlichem Formular bei der Ausländerbehörde der Provinz gestellt, die die ursprüngliche Erlaubnis erteilt hat. Eine fristgerechte Einreichung verlängert die Gültigkeit der bisherigen Erlaubnis bis zur Entscheidung; sie verlängert sich auch, wenn Sie innerhalb von DREI MONATEN nach Ablauf einreichen, unbeschadet eines Sanktionsverfahrens (Art. 55). Ergeht binnen eines Monats keine Entscheidung, gilt der Antrag als ABGELEHNT.

Voraussetzungen:

  • Die Voraussetzungen fortbestehen lassen, die zur Erteilung geführt haben, und die Einrichtung muss anerkannt, zugelassen oder akkreditiert bleiben (Art. 55)
  • Die Voraussetzungen des Art. 53 für Ihren Fall, die des Art. 53 sowie die der Buchstaben b), h) und i) des Art. 35 (Art. 55)

Achtung, das sind zwei verschiedene Mechanismen. Gilt Ihre Erlaubnis LÄNGER als ein Jahr —der Fall des Hochschulstudiums, das der offiziellen Studiendauer folgt—, beantragen Sie keine Verlängerung — Sie erhalten die Gültigkeit, indem Sie JÄHRLICH zu Kursbeginn die Einschreibegebühren, die Immatrikulation oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen (Art. 55). Die Verlängerung gilt für auf ein Jahr begrenzte Erlaubnisse.

Beim Verlängerungsantrag gilt Schweigen als ABLEHNUNG — ein Monat ohne Antwort heißt abgelehnt, nicht genehmigt.

Rechtsgrundlage

LO 4/2000 (LOEX) Art. 25 bis und 33; RD 1155/2024 (Ausländerverordnung), Art. 34-36 und 52-59.

Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-09-01.

Amtliche Quellen

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 Reglamento de Extranjería - RD 1155/2024 → 🔗 Ministerio de Universidades → 🔗 Ministerio de Asuntos Exteriores - Visados → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-09-01

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.