Arraigo Laboral (Arbeitsbasierter Aufenthalt)
Befristete Aufenthaltserlaubnis über das arraigo sociolaboral (verwurzelter Aufenthalt mit Arbeitsvertrag in Spanien, für Personen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt). Für Personen, die sich seit 2 Jahren in Spanien aufhalten und einen Arbeitsvertrag haben. Neu eingeführte Kategorie durch RD 1155/2024, in Kraft seit Mai 2025.
Requisitos generales
Nachweis von mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien. Abwesenheiten dürfen in diesem Zeitraum 90 Tage nicht überschreiten.
Ein unterzeichneter contrato de trabajo (spanischer Arbeitsvertrag) mit einem spanischen Arbeitgeber. Mindestanforderungen: mindestens 20 Stunden/Woche, Mindestlaufzeit von 1 Jahr, entsprechend dem branchenspezifischen convenio colectivo (spanischer Tarifvertrag).
Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland.
Es darf kein laufendes Einreiseverbot gegen Sie vorliegen (weder aufgrund Rückführung, Ausweisung noch durch ein anderes behördliches Einreiseverbot).
Vollständiger, gültiger Reisepass.
empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus)-Historie, die die 2 ununterbrochenen Aufenthaltsjahre belegt.
Proceso paso a paso
Errores que llevan a la denegación
⚠️ Vertrag unter 20 Stunden/Woche oder kürzer als 1 Jahr
Consecuencia: Automatische Ablehnung
Solución: Der Vertrag muss mindestens 20 Stunden/Woche und mindestens 1 Jahr lang sein. Bei Teilzeitverträgen ist mindestens eine Halbtagsstelle erforderlich.
⚠️ Arbeitgeber nicht unbedenklich bei Hacienda oder Seguridad Social
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Prüfen Sie vorab, dass der Arbeitgeber aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der AEAT und der TGSS (Tesorería General de la Seguridad Social, Zentrale Kasse der spanischen Sozialversicherung) besitzt.
⚠️ arraigo sociolaboral ohne Arbeitsvertrag beantragen (Verwechslung mit dem arraigo social)
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Ohne Vertrag → arraigo social (spanische Aufenthaltserlaubnis aufgrund sozialer Verwurzelung, ohne Arbeitsvertrag). Mit Vertrag → arraigo sociolaboral. Zwei unterschiedliche Kategorien seit Mai 2025.
⚠️ Mehr als 90 Tage außerhalb Spaniens im 2-Jahres-Zeitraum
Consecuencia: Fehlender Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts
Solución: Kontrollieren Sie Ihre Auslandsaufenthalte. Werden 90 Tage überschritten, warten Sie länger vor der Antragstellung.
Fuentes oficiales
Última actualización: 2026-04-15