📋 ARRAIGO

Arraigo Laboral (Arbeitsbasierter Aufenthalt)

Befristete Aufenthaltserlaubnis über das arraigo sociolaboral (verwurzelter Aufenthalt mit Arbeitsvertrag in Spanien, für Personen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt). Für Personen, die sich seit 2 Jahren in Spanien aufhalten und einen Arbeitsvertrag haben. Neu eingeführte Kategorie durch RD 1155/2024, in Kraft seit Mai 2025.

Mindestaufenthalt 2 ununterbrochene Jahre in Spanien
Höchstdauer der Abwesenheit Bis zu 90 Tage in den 2 Jahren. Die Verordnung verlangt nur einen ununterbrochenen Aufenthalt (Art. 126.b RD 1155/2024) ohne Zahl; die 90 Tage sind das Kriterium, das das Ministerium selbst in seinem amtlichen Merkblatt zu diesem Arraigo veröffentlicht
Gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate ab dem Tag nach Eingang des Antrags im Register der zuständigen Stelle (7. Zusatzbestimmung Abs. 1 RD 1155/2024)
Tatsächliche Dauer 4-7 Monate (je nach Provinz)
Gültigkeit der Erlaubnis 1 Jahr (Art. 125.2 RD 1155/2024)
Gebühr 2026 38,28 EUR — Modelo 790 código 052 (Orden PJC/617/2025, Ziffer 2.3.1, die das arraigo sociolaboral ausdrücklich nennt)
Formular EX-10
Wenn keine Antwort kommt NEGATIV beim Erstantrag, POSITIV bei der Verlängerung — Abs. 1 der 1. Zusatzbestimmung der LOEX lässt den Erstantrag als abgelehnt gelten, doch ihr Abs. 2 bestimmt, dass die Verlängerung als GENEHMIGT gilt, wenn die Verwaltung nicht binnen drei Monaten antwortet

Allgemeine Voraussetzungen

2 ununterbrochene Jahre in Spanien Obligatorio

Nachweis von mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien unmittelbar vor der Antragstellung (Art. 126.b RD 1155/2024). Die Verordnung setzt keine Obergrenze für Abwesenheiten; das amtliche Merkblatt des Ministeriums zu diesem Arraigo schon — die Abwesenheiten dürfen in diesen zwei Jahren 90 Tage nicht überschreiten. Wenn Sie internationalen Schutz beantragt hatten, zählt die Bearbeitungszeit bis zur bestandskräftigen Entscheidung nicht mit (Art. 126.b, zweiter Absatz).

Arbeitsvertrag Obligatorio

Ein von Ihnen und vom Arbeitgeber unterzeichneter contrato de trabajo (spanischer Arbeitsvertrag). Was Art. 127.b RD 1155/2024 verlangt: eine Wochenarbeitszeit von insgesamt nicht weniger als 20 Stunden und eine Vergütung von mindestens dem SMI (gesetzlicher Mindestlohn Spaniens) oder dem Satz des convenio colectivo (spanischer Tarifvertrag) in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Höhe, im Verhältnis zu dieser Arbeitszeit. Mehr als einen Vertrag dürfen Sie nur in zwei im Artikel genannten Fällen vorlegen: Saisonarbeit, mit zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Verträgen verschiedener Arbeitgeber; oder gleichzeitige Teilzeittätigkeiten für mehr als einen Arbeitgeber. Zur Laufzeit: Art. 127.b nennt keine Mindestdauer in Monaten, verweist aber auf Art. 74 (außer dessen Abs. 1.a), und Art. 74.1.b verlangt, dass der Vertrag eine durchgehende Tätigkeit während der gesamten Geltungsdauer der Erlaubnis vorsieht, die ein Jahr beträgt (Art. 125.2). Der Vertragsbeginn muss davon abhängig gemacht werden, dass die Erlaubnis wirksam wird.

Keine Vorstrafen Obligatorio

Keine Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, in denen Sie in den fünf Jahren vor Ihrer Einreise nach Spanien gelebt haben, wegen Straftaten, die auch im spanischen Recht vorgesehen sind (Art. 126.d RD 1155/2024) — nicht nur im Herkunftsland, und nur wegen Taten, die auch hier strafbar sind. Das spanische Führungszeugnis müssen Sie NICHT selbst vorlegen — die Ausländerbehörde holt den Auszug aus dem Zentralregister und auch den Polizeibericht über Sie von Amts wegen ein (Art. 130.2). Das Zeugnis Ihrer Aufenthaltsländer müssen Sie hingegen selbst vorlegen, sofern Sie strafmündig sind, außer in zwei Fällen — wenn Sie sich die letzten fünf Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben, oder wenn Sie dies bereits in einem früheren Antrag innerhalb dieser fünf Jahre nachgewiesen und Spanien seitdem nicht verlassen haben (Art. 130.2). Diese Berichte werden innerhalb von sieben Tagen erstellt. Und ein Eintrag im Polizeibericht führt für sich allein nicht automatisch zur Ablehnung — die zuständige Stelle prüft im Einzelfall, ob Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines EU-Mitgliedstaats darstellen (Art. 130.2).

Nicht als unzulässig geführt und nicht innerhalb einer Nichtrückkehr-Verpflichtung Obligatorio

Die Verordnung verlangt zwei verschiedene Dinge: nicht im Hoheitsgebiet von Staaten als unzulässig geführt zu werden, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat (Art. 126.e), und sich nicht innerhalb der Frist der Nichtrückkehr-Verpflichtung zu befinden, die Sie bei der freiwilligen Rückkehr in Ihr Herkunftsland eingegangen sind (Art. 126.f).

Kein Antrag auf internationalen Schutz anhängig Obligatorio

Sie dürfen weder bei der Antragstellung noch während der Bearbeitung den Status einer Person mit Antrag auf internationalen Schutz haben (Art. 126.a RD 1155/2024).

Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung Obligatorio

Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen (Art. 126.c RD 1155/2024). Geprüft wird dies anhand der Vorstrafen in Spanien und der Bewertung des entsprechenden Polizeiberichts (Art. 74.1.h, anwendbar über den Verweis in Art. 127.b).

Keine andere Erlaubnis und kein laufender Antrag darauf Obligatorio

Durch RD 316/2026 eingefügte Voraussetzung — Sie dürfen keine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen und auch nicht als beteiligte Person in Verfahren zur Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung solcher Erlaubnisse geführt werden (Art. 126.h RD 1155/2024).

Gebühr entrichtet Obligatorio

Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr ist eine allgemeine Voraussetzung nach Art. 126.g RD 1155/2024, nicht nur ein Verfahrensschritt.

Gültiger Reisepass Obligatorio

Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses. Die Verordnung akzeptiert ebenso eine cédula de inscripción (Registrierungsbescheinigung für Personen ohne Papiere) oder ein gültiges, in Spanien anerkanntes Reisedokument (Art. 130.1.a RD 1155/2024).

Historische empadronamiento-Bescheinigung Obligatorio

empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus)-Historie, die die 2 ununterbrochenen Jahre belegt. Die Verordnung verlangt den Nachweis des Aufenthalts, legt aber das Beweismittel nicht fest; die historische empadronamiento-Bescheinigung ist das, was die Ausländerbehörden in der Praxis verlangen.

Ablauf Schritt für Schritt

1
Arbeitsvertrag sichern
Erhalten Sie einen oder mehrere Verträge mit einem spanischen Arbeitgeber, die zusammen mindestens 20 Stunden/Woche ergeben und den SMI oder den Satz des convenio colectivo im Verhältnis zur Arbeitszeit zahlen. Da Art. 127.b auf Art. 74 verweist, muss der Arbeitgeber außerdem bei Hacienda (spanische Finanzbehörde, AEAT) und bei der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung) unbedenklich sein (74.1.d) und über ausreichende finanzielle, materielle oder personelle Mittel für sein Unternehmen und für die Erfüllung der Vertragspflichten verfügen (74.1.e); die vereinbarten Bedingungen müssen der geltenden Regelung und dem convenio colectivo für dieselbe Tätigkeit, Berufsgruppe und denselben Ort entsprechen (74.1.c). Sie selbst müssen die Befähigung und gegebenenfalls die gesetzlich verlangte berufliche Qualifikation für den Beruf besitzen (74.1.f).
⏱️ Variabel
2
Unterlagen zusammenstellen
Vorbereiten: Formular EX-10, vollständige Kopie des Reisepasses, historische empadronamiento (2 Jahre), Führungszeugnis mit Apostille aus den Ländern, in denen Sie in den fünf Jahren vor Ihrer Einreise gelebt haben (das spanische holt die Ausländerbehörde selbst ein, Art. 130.2), unterzeichneter Arbeitsvertrag, Arbeitgeberunterlagen (CIF — spanische Unternehmenssteuernummer; TC2 — Sozialversicherungsnachweis; Unbedenklichkeitsbescheinigungen von AEAT und TGSS).
⏱️ 2-4 Wochen
3
Termin bei der Oficina de Extranjería vereinbaren
Vereinbaren Sie den Termin auf sede.administracionespublicas.gob.es.
⏱️ Variabel
4
Antrag einreichen
Der Antrag wird IN SPANIEN gestellt und erfordert kein Visum — Art. 130.1 RD 1155/2024 sagt es ausdrücklich, ein Konsulatstermin entfällt also. Erscheinen Sie persönlich mit allen Unterlagen (Art. 130.1). Nur in zwei Fällen darf eine andere Person den Antrag einreichen — bei Minderjährigen und bei Menschen mit Behinderung, die Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit benötigen; dann reicht ihn der gesetzliche Vertreter oder die unterstützende Person ein. Entrichten Sie die Gebühr über das Modelo 790 código 052 — 38,28 EUR gemäß Orden PJC/617/2025, Ziffer 2.3.1. Fehlt ein Dokument, werden Sie zur Nachreichung innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist aufgefordert, die fünfzehn Tage nicht überschreiten darf; reichen Sie nicht fristgerecht nach, gilt der Antrag als ZURÜCKGENOMMEN und die Akte wird geschlossen (Art. 130.3).
⏱️ 1 Tag
5
Bescheid abwarten
Ab der Zulassung des Antrags zur Bearbeitung und bis zur Entscheidung sind Sie VORLÄUFIG berechtigt, zu wohnen und als Arbeitnehmer zu arbeiten — das gilt speziell für dieses Arraigo, und die Mitteilung über den Beginn der Bearbeitung muss dies ausweisen (Art. 130.5 RD 1155/2024). Die gesetzliche Frist für die Bekanntgabe der Entscheidung beträgt 3 Monate und läuft NICHT ab der Zulassung zur Bearbeitung — sie läuft ab dem Tag nach dem Eingang des Antrags im Register der für die Bearbeitung zuständigen Stelle (7. Zusatzbestimmung Abs. 1; Art. 130 setzt keine eigene Frist). Verstreicht sie ohne Antwort, kann dieser ERSTANTRAG als durch Schweigen abgelehnt gelten (8. Zusatzbestimmung RD 1155/2024, die auf Abs. 1 der 1. Zusatzbestimmung der LOEX verweist). Achtung — bei der VERLÄNGERUNG kehrt sich die Regel um, siehe letzter Schritt. In der Praxis 4-7 Monate je nach Provinz.
⏱️ 3-7 Monate
6
Zusage: Anmeldung bei der Sozialversicherung und TIE
Die Erlaubnis wird nur wirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung im entsprechenden System der Seguridad Social angemeldet sind (Art. 130.5). Innerhalb derselben Monatsfrist müssen Sie Ihre Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE — Ausländerausweis) persönlich beantragen (Art. 130.6). Nach der Erteilung umfasst die Erlaubnis eine Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ohne geografische oder berufliche Beschränkung (Art. 131) — Sie sind NICHT an den Arbeitgeber oder den Vertrag gebunden, mit dem Sie sie beantragt haben. TIE-Gebühr: 16,08 EUR (Orden PJC/617/2025, Ziffer 4.2).
⏱️ 1 Monat
7
Die Erlaubnis nach einem Jahr verlängern
Die Erlaubnis gilt ein Jahr, und eine gewährte Verlängerung gilt ein weiteres Jahr (Art. 132.1). Die Verlängerung hat eine eigene Voraussetzung, die sich von der Antragsvoraussetzung unterscheidet — Art. 132.2.a RD 1155/2024 macht die Verlängerung des arraigo sociolaboral davon abhängig, dass Sie AKTIV ARBEIT SUCHEN und ordnungsgemäß beim öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst gemeldet sind. Ohne diesen Nachweis ist die Verlängerung möglich, wenn hinreichend begründete Umstände den Zugang zur Arbeit verhindern, etwa Krankheit, Behinderung oder das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Beantragen Sie sie in den zwei Monaten vor Ablauf — ein Antrag in dieser Frist verlängert die Gültigkeit der bisherigen Erlaubnis bis zur Entscheidung (Art. 132.3). Auch ein Antrag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf verlängert sie, verhindert aber das entsprechende Sanktionsverfahren nicht. Und hier wirkt das Schweigen ZU IHREN GUNSTEN, anders als beim Erstantrag — Abs. 2 der 1. Zusatzbestimmung der LOEX bestimmt, dass die Verlängerung als GENEHMIGT gilt, wenn nach drei Monaten ab Eingang im Register keine ausdrückliche Antwort erfolgt ist.
⏱️ 2 Monate vor Ablauf

Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Vertrag unter 20 Stunden/Woche oder Vergütung unter dem SMI im Verhältnis zur Arbeitszeit

Folge: Ablehnung

Lösung: Die Arbeitszeit muss insgesamt 20 Stunden pro Woche oder mehr ergeben, und die Vergütung muss den SMI (oder den Satz des convenio colectivo) im Verhältnis dazu erreichen. Reicht ein einzelner Vertrag nicht aus, erlaubt Art. 127.b RD 1155/2024 das Zusammenrechnen nur in zwei Fällen: aufeinanderfolgende Verträge verschiedener Arbeitgeber bei Saisonarbeit, oder gleichzeitige Teilzeitverträge mit mehr als einem Arbeitgeber.

⚠️ Annehmen, die nationale Beschäftigungslage müsse die Einstellung zulassen

Folge: Ein gültiges Angebot ausschlagen oder Zeit mit dem Mangelberufe-Katalog verlieren

Lösung: Bei diesem Arraigo wird das NICHT verlangt. Art. 127.b verweist ausdrücklich auf die Voraussetzungen des Art. 74 AUSSER dessen Abs. 1.a, der genau die nationale Beschäftigungslage betrifft — anders als bei der gewöhnlichen Arbeitserlaubnis.

⚠️ Arbeitgeber nicht unbedenklich bei Hacienda oder Seguridad Social

Folge: Ablehnung

Lösung: Prüfen Sie vorab, dass der Arbeitgeber aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der AEAT und der TGSS (Tesorería General de la Seguridad Social, Zentrale Kasse der spanischen Sozialversicherung) besitzt.

⚠️ arraigo sociolaboral ohne Arbeitsvertrag beantragen (Verwechslung mit dem arraigo social)

Folge: Ablehnung

Lösung: Ohne Vertrag → arraigo social (spanische Aufenthaltserlaubnis aufgrund sozialer Verwurzelung, ohne Arbeitsvertrag). Mit Vertrag → arraigo sociolaboral. Zwei unterschiedliche Kategorien seit Mai 2025.

⚠️ Lange Abwesenheiten aus Spanien im 2-Jahres-Zeitraum

Folge: Fehlender Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts

Lösung: Kontrollieren Sie Ihre Auslandsaufenthalte. Die Verordnung verlangt nur einen ununterbrochenen Aufenthalt, ohne Zahl; das amtliche Merkblatt des Ministeriums setzt das Kriterium von höchstens 90 Tagen in den zwei Jahren. Werden sie überschritten, warten Sie länger vor der Antragstellung.

Offizielle Quellen

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 RD 1155/2024 (reforma arraigos) → 🔗 Reglamento LOEX - RD 1155/2024 → 🔗 Formulario EX-10 → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-04-15

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