📋 ARRAIGO

Arraigo Laboral (Arbeitsbasierter Aufenthalt)

Befristete Aufenthaltserlaubnis über das arraigo sociolaboral (verwurzelter Aufenthalt mit Arbeitsvertrag in Spanien, für Personen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt). Für Personen, die sich seit 2 Jahren in Spanien aufhalten und einen Arbeitsvertrag haben. Neu eingeführte Kategorie durch RD 1155/2024, in Kraft seit Mai 2025.

Permanencia mínima 2 ununterbrochene Jahre in Spanien
Ausencias máximas Maximal 90 Tage außerhalb Spaniens im 2-Jahres-Zeitraum
Resolución legal 3 Monate (gesetzliche Frist)
Resolución real 4-7 Monate (je nach Provinz)
Duración autorización 1 Jahr
Tasa 2026 38,28 EUR — Modelo 790 código 052
Formulario EX-10
Silencio administrativo NEGATIV (wenn keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, gilt der Antrag als abgelehnt)

Requisitos generales

2 ununterbrochene Jahre in Spanien Obligatorio

Nachweis von mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien. Abwesenheiten dürfen in diesem Zeitraum 90 Tage nicht überschreiten.

Arbeitsvertrag Obligatorio

Ein unterzeichneter contrato de trabajo (spanischer Arbeitsvertrag) mit einem spanischen Arbeitgeber. Mindestanforderungen: mindestens 20 Stunden/Woche, Mindestlaufzeit von 1 Jahr, entsprechend dem branchenspezifischen convenio colectivo (spanischer Tarifvertrag).

Keine Vorstrafen Obligatorio

Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland.

Kein Einreiseverbot nach Spanien Obligatorio

Es darf kein laufendes Einreiseverbot gegen Sie vorliegen (weder aufgrund Rückführung, Ausweisung noch durch ein anderes behördliches Einreiseverbot).

Gültiger Reisepass Obligatorio

Vollständiger, gültiger Reisepass.

Historische empadronamiento-Bescheinigung Obligatorio

empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus)-Historie, die die 2 ununterbrochenen Aufenthaltsjahre belegt.

Proceso paso a paso

1
Arbeitsvertrag sichern
Erhalten Sie einen Vertrag mit einem spanischen Arbeitgeber, der Folgendes erfüllt: mindestens 20 Stunden/Woche, Mindestlaufzeit von 1 Jahr, entsprechend dem geltenden convenio colectivo. Der Arbeitgeber muss bei Hacienda (spanische Finanzbehörde, AEAT) und bei der Seguridad Social (spanische Sozialversicherung) unbedenklich sein.
⏱️ Variabel
2
Unterlagen zusammenstellen
Vorbereiten: Formular EX-10, Reisepass, historische empadronamiento (2 Jahre), Führungszeugnisse (Spanien + mit Apostille aus dem Herkunftsland), Arbeitsvertrag, Arbeitgeberunterlagen (CIF — spanische Unternehmenssteuernummer; TC2 — Sozialversicherungsnachweis; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der AEAT).
⏱️ 2-4 Wochen
3
Termin bei der Oficina de Extranjería vereinbaren
Vereinbaren Sie den Termin auf sede.administracionespublicas.gob.es.
⏱️ Variabel
4
Antrag einreichen
Erscheinen Sie zum Termin mit allen Unterlagen. Entrichten Sie die Gebühr über das Modelo 790 código 052 (38,28 EUR).
⏱️ 1 Tag
5
Bescheid abwarten
Gesetzliche Frist von 3 Monaten. Das Verwaltungsschweigen ist NEGATIV. In der Praxis 4-7 Monate je nach Provinz.
⏱️ 3-7 Monate
6
Zusage: Anmeldung bei der Sozialversicherung und TIE
Bei positiver Entscheidung meldet der Arbeitgeber Sie bei der Seguridad Social an (alta), und Sie beantragen Ihre Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE — Ausländerausweis) innerhalb von 1 Monat. TIE-Gebühr: 16,08 EUR.
⏱️ 1 Monat

Errores que llevan a la denegación

⚠️ Vertrag unter 20 Stunden/Woche oder kürzer als 1 Jahr

Consecuencia: Automatische Ablehnung

Solución: Der Vertrag muss mindestens 20 Stunden/Woche und mindestens 1 Jahr lang sein. Bei Teilzeitverträgen ist mindestens eine Halbtagsstelle erforderlich.

⚠️ Arbeitgeber nicht unbedenklich bei Hacienda oder Seguridad Social

Consecuencia: Ablehnung

Solución: Prüfen Sie vorab, dass der Arbeitgeber aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der AEAT und der TGSS (Tesorería General de la Seguridad Social, Zentrale Kasse der spanischen Sozialversicherung) besitzt.

⚠️ arraigo sociolaboral ohne Arbeitsvertrag beantragen (Verwechslung mit dem arraigo social)

Consecuencia: Ablehnung

Solución: Ohne Vertrag → arraigo social (spanische Aufenthaltserlaubnis aufgrund sozialer Verwurzelung, ohne Arbeitsvertrag). Mit Vertrag → arraigo sociolaboral. Zwei unterschiedliche Kategorien seit Mai 2025.

⚠️ Mehr als 90 Tage außerhalb Spaniens im 2-Jahres-Zeitraum

Consecuencia: Fehlender Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts

Solución: Kontrollieren Sie Ihre Auslandsaufenthalte. Werden 90 Tage überschritten, warten Sie länger vor der Antragstellung.

Fuentes oficiales

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 RD 1155/2024 (reforma arraigos) → 🔗 Reglamento LOEX - RD 557/2011 → 🔗 Formulario EX-10 → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-04-15

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