Arraigo Socioformativo (Aufenthalt durch Berufsausbildung)
Befristete Aufenthaltserlaubnis über das arraigo socioformativo (verwurzelter Aufenthalt durch Berufsausbildung in Spanien, für Personen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt). Für Personen, die sich seit 2 Jahren in Spanien aufhalten und sich zu einer regulären Präsenzausbildung verpflichten.
📋 Erlaubt abhängige Beschäftigung von höchstens 30 Wochenstunden insgesamt, vergütet mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem einschlägigen Tarifvertrag, anteilig zur Arbeitszeit (Art. 131.b)
Allgemeine Voraussetzungen
Nachweis von 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (Art. 126.b RD 1155/2024). Die Verordnung nennt keine Zahl, das amtliche Merkblatt des Ministeriums zu diesem Arraigo setzt aber das Kriterium — die Abwesenheiten aus Spanien dürfen in diesen zwei Jahren 90 Tage nicht überschreiten.
Eingeschrieben sein oder eine reguläre Präsenzausbildung besuchen: FP (Berufsausbildung), ESO para adultos (Sekundarabschluss für Erwachsene), certificado de profesionalidad oder eine im SEPE-Katalog aufgeführte Ausbildung (Art. 127.d RD 1155/2024). Präsenz ODER Hybrid zählt, sofern mindestens 50 % der vermittelten Programmierung in Präsenz stattfindet (Art. 52.1.b und 52.1.e.5); ausgeschlossen ist nur reines Fernstudium. Zwei Fristen entscheiden über den Fall: Gibt es eine offizielle Einschreibefrist, ist der Antrag in den ZWEI MONATEN DAVOR zu stellen; und der Einschreibenachweis muss die Ausländerbehörde binnen DREI MONATEN ab Zustellung der Bewilligung erreichen. Wird er nicht fristgerecht vorgelegt, ERLISCHT die bereits erteilte Erlaubnis.
Keine Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, in denen Sie in den fünf Jahren vor Ihrer Einreise nach Spanien gelebt haben, wegen nach spanischem Recht strafbarer Taten (Art. 126.d RD 1155/2024). Das betrifft alle diese Länder, nicht nur das Herkunftsland.
Eine Voraussetzung, die über die ZULÄSSIGKEIT entscheidet und die viele nicht kennen — Sie dürfen weder Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungs- erlaubnis sein noch als beteiligte Person in einem Verfahren zur Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung einer anderen Erlaubnis geführt werden (Art. 126.h RD 1155/2024). Ein laufender Antrag muss zuerst erledigt werden.
Die Vorschrift verlangt zwei konkrete Dinge, kein allgemeines Einreiseverbot: Sie dürfen im Hoheitsgebiet von Staaten, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen hat, nicht als unzulässig geführt werden (Art. 126.e RD 1155/2024) und gegebenenfalls nicht innerhalb der Frist der Nichtrückkehr-Verpflichtung stehen, die bei der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland eingegangen wurde (Art. 126.f).
Vollständiger, gültiger Reisepass.
Der Arraigo socioformativo verlangt zusätzlich einen Bericht über die soziale Integration, ausgestellt von Ihrer Autonomen Gemeinschaft — oder von der GEMEINDE Ihres gewöhnlichen Wohnorts, wenn die Gemeinschaft dies so festgelegt hat (Art. 127.d a. E. i. V. m. 127.c RD 1155/2024). Wird er nicht fristgerecht erteilt und weisen Sie das nach, können Sie die Integration mit jedem anderen Beweismittel belegen; der Bericht ist binnen eines Monats nach Beantragung zu erstellen. Ein eigenständiger Nachweis finanzieller Mittel wie beim Arraigo social ist hier nicht verlangt — der Bericht hält aber unter anderem die vorhandenen finanziellen Mittel fest (Art. 127.c).
Ablauf Schritt für Schritt
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Einschreibung in einen reinen Online- oder Fernkurs
Folge: Ablehnung — dieses Format taugt für diesen Arraigo nicht
Lösung: BLENDED LEARNING ZÄHLT SEHR WOHL, und viele schließen es unwissentlich aus: Die Artikel, auf die Art. 127.d verweist (52.1.b und 52.1.e.5 RD 1155/2024), lassen Präsenz- ODER Hybridunterricht zu, sofern mindestens 50 % der vermittelten Programmierung in Präsenz stattfindet. Ausgeschlossen ist reines Fernstudium. Die Einrichtung muss in Spanien zugelassen sein.
⚠️ Beenden der Teilnahme, sobald das arraigo erteilt wurde
Folge: Mögliche Widerrufung der Aufenthaltserlaubnis bei der Verlängerung
Lösung: Nehmen Sie regelmäßig teil und holen Sie eine Bescheinigung über den erfolgreichen Fortschritt ein. Die Verlängerung ist an den Ausbildungsfortschritt geknüpft.
⚠️ Einschreibung an einer nicht offiziell anerkannten Einrichtung
Folge: Ablehnung
Lösung: Die Vorschrift nennt keine Einrichtungstypen — sie verlangt eine in Spanien zugelassene Bildungseinrichtung, staatlich oder regional akkreditiert und im staatlichen Register nicht-universitärer Bildungseinrichtungen eingetragen (Art. 52.1.b RD 1155/2024). Als Orientierung erfüllen dies meist öffentliche FP-Zentren, anerkannte private Einrichtungen, Institute für ESO para adultos und SEPE-Referenzzentren — entscheidend ist aber die Eintragung.
Offizielle Quellen
Última actualización: 2026-04-15