📋 ARRAIGO

Arraigo Socioformativo (Aufenthalt durch Berufsausbildung)

Befristete Aufenthaltserlaubnis über das arraigo socioformativo (verwurzelter Aufenthalt durch Berufsausbildung in Spanien, für Personen mit mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt). Für Personen, die sich seit 2 Jahren in Spanien aufhalten und sich zu einer regulären Präsenzausbildung verpflichten.

Mindestaufenthalt 2 ununterbrochene Jahre in Spanien
Höchstdauer der Abwesenheit Bis zu 90 Tage in den 2 Jahren. Die Verordnung verlangt nur einen ununterbrochenen Aufenthalt (Art. 126.b RD 1155/2024) ohne Zahl; die 90 Tage sind das Kriterium, das das Ministerium selbst in seinem amtlichen Merkblatt zu diesem Arraigo veröffentlicht
Gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate (gesetzliche Frist)
Tatsächliche Dauer 4-6 Monate
Gültigkeit der Erlaubnis 12 Monate. Die Verlängerung erfolgt NICHT automatisch, nur weil Sie weiter lernen — erforderlich ist eine Bescheinigung der Einrichtung über die Versetzung ins zweite Jahr bei Grund- oder Mittelstufe; endet die Ausbildung vor Ablauf des Jahres, hängt sie vom erworbenen Abschluss und von der beim Arbeitsamt gemeldeten aktiven Arbeitssuche ab (Art. 132.2.b)
Gebühr 2026 38,28 EUR — Formular 790 Code 052, Ziffer 2.3.1 der Orden PJC/617/2025 (BOE-A-2025-12056), die den Arraigo socioformativo ausdrücklich nennt. Die TIE gesondert, 16,08 EUR (Ziffer 4.2)
Formular EX-10
Wenn keine Antwort kommt NEGATIV (wenn keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, gilt der Antrag als abgelehnt)

📋 Erlaubt abhängige Beschäftigung von höchstens 30 Wochenstunden insgesamt, vergütet mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem einschlägigen Tarifvertrag, anteilig zur Arbeitszeit (Art. 131.b)

Allgemeine Voraussetzungen

2 ununterbrochene Jahre in Spanien Obligatorio

Nachweis von 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung (Art. 126.b RD 1155/2024). Die Verordnung nennt keine Zahl, das amtliche Merkblatt des Ministeriums zu diesem Arraigo setzt aber das Kriterium — die Abwesenheiten aus Spanien dürfen in diesen zwei Jahren 90 Tage nicht überschreiten.

Verpflichtung zu einer Präsenzausbildung Obligatorio

Eingeschrieben sein oder eine reguläre Präsenzausbildung besuchen: FP (Berufsausbildung), ESO para adultos (Sekundarabschluss für Erwachsene), certificado de profesionalidad oder eine im SEPE-Katalog aufgeführte Ausbildung (Art. 127.d RD 1155/2024). Präsenz ODER Hybrid zählt, sofern mindestens 50 % der vermittelten Programmierung in Präsenz stattfindet (Art. 52.1.b und 52.1.e.5); ausgeschlossen ist nur reines Fernstudium. Zwei Fristen entscheiden über den Fall: Gibt es eine offizielle Einschreibefrist, ist der Antrag in den ZWEI MONATEN DAVOR zu stellen; und der Einschreibenachweis muss die Ausländerbehörde binnen DREI MONATEN ab Zustellung der Bewilligung erreichen. Wird er nicht fristgerecht vorgelegt, ERLISCHT die bereits erteilte Erlaubnis.

Keine Vorstrafen Obligatorio

Keine Vorstrafen in Spanien und in den Ländern, in denen Sie in den fünf Jahren vor Ihrer Einreise nach Spanien gelebt haben, wegen nach spanischem Recht strafbarer Taten (Art. 126.d RD 1155/2024). Das betrifft alle diese Länder, nicht nur das Herkunftsland.

Keine andere Erlaubnis und kein anderes laufendes Verfahren Obligatorio

Eine Voraussetzung, die über die ZULÄSSIGKEIT entscheidet und die viele nicht kennen — Sie dürfen weder Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungs- erlaubnis sein noch als beteiligte Person in einem Verfahren zur Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung einer anderen Erlaubnis geführt werden (Art. 126.h RD 1155/2024). Ein laufender Antrag muss zuerst erledigt werden.

Nicht als unzulässig geführt und keine Nichtrückkehr-Verpflichtung Obligatorio

Die Vorschrift verlangt zwei konkrete Dinge, kein allgemeines Einreiseverbot: Sie dürfen im Hoheitsgebiet von Staaten, mit denen Spanien ein entsprechendes Abkommen hat, nicht als unzulässig geführt werden (Art. 126.e RD 1155/2024) und gegebenenfalls nicht innerhalb der Frist der Nichtrückkehr-Verpflichtung stehen, die bei der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland eingegangen wurde (Art. 126.f).

Gültiger Reisepass Obligatorio

Vollständiger, gültiger Reisepass.

Bericht über die soziale Integration Obligatorio

Der Arraigo socioformativo verlangt zusätzlich einen Bericht über die soziale Integration, ausgestellt von Ihrer Autonomen Gemeinschaft — oder von der GEMEINDE Ihres gewöhnlichen Wohnorts, wenn die Gemeinschaft dies so festgelegt hat (Art. 127.d a. E. i. V. m. 127.c RD 1155/2024). Wird er nicht fristgerecht erteilt und weisen Sie das nach, können Sie die Integration mit jedem anderen Beweismittel belegen; der Bericht ist binnen eines Monats nach Beantragung zu erstellen. Ein eigenständiger Nachweis finanzieller Mittel wie beim Arraigo social ist hier nicht verlangt — der Bericht hält aber unter anderem die vorhandenen finanziellen Mittel fest (Art. 127.c).

Ablauf Schritt für Schritt

1
Ausbildungsprogramm suchen
Suchen Sie eine reguläre Ausbildung — und achten Sie darauf, welche. Art. 127.d verweist nur auf Art. 52.1.b und 52.1.e.5, es zählen also FP GRADO MEDIO (mittlere Berufsausbildung), die Especialista-Abschlüsse der FP, ESO para adultos und SEPE certificados de profesionalidad. GRADO SUPERIOR zählt NICHT — das ist Hochschulbildung nach Art. 52.1.a, auf den Art. 127.d nicht verweist, und Art. 132.2.b bestätigt das, indem er die Verlängerung nur für Grund- und Mittelstufe vorsieht. Präsenz oder Hybrid mit mindestens 50 % Präsenzanteil; reines Fernstudium zählt nicht.
⏱️ 1-2 Monate
2
Zulassung oder Voreinschreibung erhalten
Bewerben Sie sich um einen Studienplatz und holen Sie ein Zulassungs- oder Voreinschreibungsschreiben der autorisierten Ausbildungseinrichtung ein.
⏱️ Variabel (je nach Einschreibungsfristen)
3
Unterlagen zusammenstellen
Vorbereiten: Formular EX-10, vollständiger Reisepass, historische empadronamiento-Bescheinigung als Nachweis der 2 Jahre, Führungszeugnisse aus den Ländern, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben, Bericht über die soziale Integration Ihrer Autonomen Gemeinschaft (oder der Gemeinde, wenn die Gemeinschaft dies so festgelegt hat) sowie Einschreibung oder Zulassung zum Ausbildungsprogramm, dazu die Gebühr 790-052. Ein Nachweis finanzieller Mittel als eigenes Dokument ist nicht erforderlich.
⏱️ 2-4 Wochen
4
Antrag bei der Oficina de Extranjería einreichen
Vereinbaren Sie einen Termin und reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen ein. Entrichten Sie die Gebühr von 38,28 EUR (Modelo 790 código 052).
⏱️ 1 Tag
5
Bescheid abwarten
Gesetzliche Frist von 3 Monaten. Das Verwaltungsschweigen ist NEGATIV.
⏱️ 3-6 Monate
6
Zusage: TIE beantragen
Beantragen Sie Ihre Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE — Ausländerausweis) auf sede.policia.gob.es. Entrichten Sie die Gebühr von 16,08 EUR (Modelo 790 código 012). Beginnen Sie die Ausbildung.
⏱️ 1 Monat

Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Einschreibung in einen reinen Online- oder Fernkurs

Folge: Ablehnung — dieses Format taugt für diesen Arraigo nicht

Lösung: BLENDED LEARNING ZÄHLT SEHR WOHL, und viele schließen es unwissentlich aus: Die Artikel, auf die Art. 127.d verweist (52.1.b und 52.1.e.5 RD 1155/2024), lassen Präsenz- ODER Hybridunterricht zu, sofern mindestens 50 % der vermittelten Programmierung in Präsenz stattfindet. Ausgeschlossen ist reines Fernstudium. Die Einrichtung muss in Spanien zugelassen sein.

⚠️ Beenden der Teilnahme, sobald das arraigo erteilt wurde

Folge: Mögliche Widerrufung der Aufenthaltserlaubnis bei der Verlängerung

Lösung: Nehmen Sie regelmäßig teil und holen Sie eine Bescheinigung über den erfolgreichen Fortschritt ein. Die Verlängerung ist an den Ausbildungsfortschritt geknüpft.

⚠️ Einschreibung an einer nicht offiziell anerkannten Einrichtung

Folge: Ablehnung

Lösung: Die Vorschrift nennt keine Einrichtungstypen — sie verlangt eine in Spanien zugelassene Bildungseinrichtung, staatlich oder regional akkreditiert und im staatlichen Register nicht-universitärer Bildungseinrichtungen eingetragen (Art. 52.1.b RD 1155/2024). Als Orientierung erfüllen dies meist öffentliche FP-Zentren, anerkannte private Einrichtungen, Institute für ESO para adultos und SEPE-Referenzzentren — entscheidend ist aber die Eintragung.

Offizielle Quellen

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 RD 1155/2024 (reforma arraigos) → 🔗 Catálogo Nacional de Cualificaciones Profesionales → 🔗 SEPE - Certificados de profesionalidad → 🔗 Formulario EX-10 →

Última actualización: 2026-04-15

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