Gebühr Modelo 790-026 für die spanische Staatsangehörigkeit: 104,05 €, wo das Formular erstellt wird und wie man sie bezahlt (2026)
Die Gebühr Modelo 790-026 ist das, was das Justizministerium (Ministerio de Justicia) für die Einreichung des Antrags auf spanische Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz (nacionalidad por residencia) verlangt. 2026 kostet sie 104,05 €, wird vor dem Absenden des Antrags bezahlt und nicht erstattet, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird. Und es gibt ein Detail, das kaum jemand erwähnt: es gibt kein PDF des Modelo 790-026 zum Herunterladen und Fotokopieren. Das Formular wird auf der Sede electrónica (elektronisches Amtsportal) mit einer für jeden Antrag eindeutigen Belegnummer erzeugt.
Was ist die Gebühr Modelo 790-026 und wer muss sie bezahlen?
Sie wurde durch die Disposición final séptima (siebte Schlussbestimmung) des Gesetzes 19/2015 geschaffen, desselben Gesetzes, das das Verfahren zur Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz elektronisch machte. Dessen Absatz 4 formuliert drei Punkte, die man wörtlich lesen sollte:
- Wofür wird gezahlt: «la solicitud de iniciación del procedimiento para obtener la nacionalidad española por residencia» (der Antrag auf Einleitung des Verfahrens zum Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz). Man zahlt für das Beantragen, nicht für das Erhalten.
- Wer zahlt: «estará sujeto a ella el interesado, sin perjuicio de que pueda actuar por representación» (steuerpflichtig ist der Antragsteller, unbeschadet dessen, dass er sich vertreten lassen kann). Auch wenn ein Anwalt, eine Gestoría (Verwaltungsdienstleister) oder ein Familienmitglied den Antrag einreicht, sind Sie der Steuerpflichtige.
- Unabhängig vom Ergebnis: Wird der Antrag abgelehnt oder eingestellt, gibt es keine Rückerstattung. Und wenn Sie erneut beantragen, zahlen Sie erneut.
Für die Gebühr sieht die Bestimmung weder Befreiungen noch Ermäßigungen vor: Sie ist an jeden Antrag gebunden, und Steuerpflichtiger ist immer der Antragsteller, ob er sich vertreten lässt oder nicht. Die Befreiungen, die Absatz 3 derselben Bestimmung vorsieht, betreffen die Sprach- und Kenntnisprüfungen, nicht die Zahlung.
Wie viel kostet sie 2026: 104,05 €
Das Gesetz legte die Gebühr 2015 auf 100 Euro fest. Seitdem wird sie durch die jährlichen Haushaltsgesetze (Leyes de Presupuestos Generales del Estado) angepasst, und der Betrag, den das Justizministerium heute veröffentlicht, beträgt 104,05 €, geprüft am 13. September 2026 auf dessen offizieller Seite zur Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz. Das Ministerium selbst weist darauf hin, dass der Betrag „Gegenstand einer Überprüfung sein kann" («puede ser objeto de revisión»): Die maßgebliche Zahl ist immer die, die das Formular ausdruckt, wenn Sie es auf der Sede electrónica erzeugen.
Wo das Formular erstellt wird (es gibt kein festes PDF)
- Rufen Sie die Seite zur spanischen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz auf der Sede electrónica des Justizministeriums auf.
- Wählen Sie „Tramitación On-line sin Certificado Digital" (Online-Bearbeitung ohne digitales Zertifikat) und klicken Sie auf „Descargar Formulario 790" (Formular 790 herunterladen).
- Geben Sie Ihre Daten am Bildschirm ein. Die Sede electrónica erzeugt ein PDF mit Ihrer bereits aufgedruckten Belegnummer: Sie beginnt mit 790026 und ist für jedes Formular unterschiedlich.
- Drucken Sie es vollständig aus. Es sind drei Exemplare — für die Verwaltung, für den Antragsteller und für die Bank — plus die Anweisungen. Bringen Sie alle zur Bank mit.
Wenn Sie den Weg der «tramitación telemática completa» (vollständigen elektronischen Bearbeitung) mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve (elektronisches Identifizierungssystem) wählen, wird die Gebühr innerhalb des Verfahrens selbst über das Zahlungsportal der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) bezahlt, und Sie müssen nichts ausdrucken.
Feld für Feld
Das Modelo 790-026 besteht aus fünf Blöcken. Hier ist, was jeder verlangt, mit der Nummerierung des Formulars selbst:
(1) Antragsteller / Steuerpflichtiger
- 1. Documento: Kreuzen Sie Pasaporte (Reisepass), NIE, DNI oder UE an und geben Sie die Nummer ein. Achtung: Für die Zahlung bei einer Bank in Spanien verlangt die Resolución, die die Gebühr regelt, NIE oder DNI; mit nur dem Reisepass kann die Bank die Einzahlung nicht bearbeiten.
- 2, 3 und 4. Erster Nachname, zweiter Nachname und Vorname, so wie sie in Ihrem Dokument stehen. Wenn Sie nur einen Nachnamen haben, lassen Sie Feld 3 leer.
- 5 bis 9. Straße, Hausnummer, Treppenhaus, Stockwerk und Wohnungstür.
- 10. Festnetz- und/oder Mobiltelefonnummer.
- 11 bis 14. Gemeinde, Provinz, Land und Postleitzahl.
- 15. Geburtsdatum.
- 16. E-Mail-Adresse.
(2) Erklärender (Declarante)
Nur wenn nicht der Antragsteller selbst zur Bank geht: Feld 17 (NIE oder DNI der einreichenden Person) und 18 (deren Name und Nachnamen). Art. 33 der Reglamento General de Recaudación (Allgemeine Einziehungsverordnung) erlaubt, dass ein Dritter zahlt, aber auch dieser Dritte benötigt NIE oder DNI.
(3) Antrag, für den die Gebühr entrichtet wird
Kreuzen Sie Feld 19 an, «Nacionalidad española por residencia» (Spanische Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz). Feld 20 ist für die Carta de naturaleza (Einbürgerungsurkunde) der Sepharden spanischer Herkunft, ein anderes Verfahren.
(4) Unterschrift
Ort, Datum und Unterschrift des Antragstellers oder des Erklärenden, falls es sich um eine andere Person handelt.
(5) Einzahlung
Der Betrag in Euro — der von der Sede electrónica angegebene, 104,05 € zum Zeitpunkt dieses Leitfadens — sowie die Zahlungsart: bar oder Kontobelastung mit der Kundenkontonummer (código de cuenta cliente). Das Feld für die Validierung der mitwirkenden Bank füllt die Bank aus: Ohne deren maschinelle Bestätigung oder autorisierte Unterschrift gilt das Formular nicht als Zahlungsbeleg.
Wie man zahlt: Bank oder Zahlungsportal der Agencia Tributaria
Das Gesetz überträgt dem Justizministerium die Regelung der Zahlung («la gestión de la tasa corresponderá al Ministerio de Justicia, que regulará cómo ha de efectuarse el pago»: Die Verwaltung der Gebühr obliegt dem Justizministerium, das regelt, wie die Zahlung zu erfolgen hat). Es tat dies mit der Resolución vom 10. November 2015 der Dirección General de los Registros y del Notariado, die das Formular genehmigte und zwei Wege festlegt:
- Elektronisch, über das Zahlungsportal der Agencia Tributaria (AEAT, spanische Steuerbehörde). Dies ist der Weg, den die Resolución selbst als „bevorzugt" («preferente») bezeichnet. Der Beleg ist der von der AEAT ausgestellte, oder die Bestätigung Ihrer Bank mit der NRC (vollständige Referenznummer, Número de Referencia Completo). Er gilt auch aus dem Ausland.
- Persönlich, bei jeder mit der Agencia Tributaria zusammenarbeitenden Bank, mit dem auf der Sede electrónica erzeugten Formular. Die Bank gibt Ihnen Ihr Exemplar mit dem Vermerk «Pagado» (Bezahlt) oder der maschinellen Bestätigung zurück, und diese Kopie ist der Zahlungsbeleg.
Wann gezahlt wird und was beizufügen ist
«En todo caso, el pago de la tasa se realizará con carácter previo al envío de la solicitud» (In jedem Fall erfolgt die Zahlung der Gebühr vor dem Absenden des Antrags), heißt es in der Resolución. Erst zahlen Sie, dann reichen Sie ein, und der Zahlungsbeleg gehört zum Antrag: Bei der elektronischen Bearbeitung wird er in das Verfahren selbst eingebunden; bei der persönlichen Bearbeitung fügen Sie das von der Bank abgestempelte Exemplar oder den Beleg der AEAT bei.
Die Belegnummer ist das, was Ihre Zahlung mit Ihrer Akte verknüpft. Notieren Sie sie und bewahren Sie eine Kopie von allem auf.
Fehler, die einen Antrag kosten
- Einen anderen Code bezahlen. Der 012, der 052 oder der 006 sind für die Staatsangehörigkeit nicht gültig.
- Ein Formular fotokopieren oder das einer anderen Person wiederverwenden: Die Belegnummer passt nicht zu Ihrem Antrag.
- Einreichen, bevor bezahlt wurde. Die Resolución verlangt die Zahlung vor dem Absenden.
- Nur mit dem Reisepass zur Bank gehen. Für die persönliche Zahlung ist NIE oder DNI erforderlich, entweder des Antragstellers oder der Person, die für ihn zahlt.
- Ein Formular ohne Bankbestätigung. Ohne maschinelle Bestätigung oder autorisierte Unterschrift gilt es nicht als Zahlungsbeleg.
Nach der Zahlung: die Akte
Die Zahlung ist nur der erste Schritt. Den Stand Ihrer Akte können Sie in der elektronischen Abfrage von Staatsangehörigkeitsakten der Sede electrónica einsehen, und was jeder Status bedeutet, erklären wir Ihnen in unserem Tool zum Stand der Staatsangehörigkeitsakte.
Die Voraussetzungen und die Unterlagen des Antrags finden Sie im Leitfaden zur spanischen Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz. Und die übrigen offiziellen Ausländerrecht-Formulare, mit ihrer Version und ihrem verifizierten Link, im Katalog der Ausländerrecht-Formulare.
Rechtsgrundlage und Quellen
- Gesetz 19/2015 vom 13. Juli, siebte Schlussbestimmung (disposición final séptima), Absatz 4: schafft die Gebühr (100 Euro im Jahr 2015), definiert den Steuertatbestand, den Steuerpflichtigen und die Unabhängigkeit vom Ergebnis.
- Resolución vom 10. November 2015 der Dirección General de los Registros y del Notariado: Verwaltung und Zahlung der Gebühr, vorherige Zahlung, elektronischer und persönlicher Weg, sowie Genehmigung des Modelo 790-026.
- Justizministerium, Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz: aktueller Betrag, 104,05 €.
- Sede electrónica des Justizministeriums: Erstellung des Formulars 790-026 und Aktenabfrage.
Angaben geprüft am 13. September 2026 auf den verlinkten offiziellen Seiten.
Verwandte Werkzeuge (auf Spanisch): Status Ihres Einbürgerungsantrags prüfen · was mit Ihrer Akte beim Zentralen Zivilregister passiert · die amtlichen Ausländerformulare, erklärt.