Beckham-Gesetz — Nur 24 % Steuern bei der Ankunft in Spanien zahlen (2026)
Photo by Daniel Schludi on Unsplash
Was Ihnen niemand über das Beckham-Gesetz erzählt, bevor Sie nach Spanien kommen
Das Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) ermöglicht es Ihnen, einen festen Steuersatz von 24% auf Ihre Arbeitseinkünfte in Spanien zu zahlen. Ohne dieses Gesetz würden Sie dem allgemeinen progressiven Steuersystem unterliegen, das bis zu 47% erreichen kann.
Es trägt diesen Namen, weil es 2005 eingeführt wurde, als Beckham zu Real Madrid wechselte. Aber es ist nicht nur für Fußballspieler: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, steht es Ihnen offen.
Achtung — Der teuerste Fehler
Das ist es, was viele Menschen nicht wissen und sie Geld kostet: Sie kommen nach Spanien, fangen an zu arbeiten, vergessen den Papierkram … und wenn sie sich an das Formular 149 erinnern, sind die 6 Monate bereits abgelaufen. Auf Wiedersehen zur Steuerersparnis für 6 Jahre.
Was Ihnen niemand erzählt: Die Agencia Tributaria benachrichtigt Sie nicht. Die Frist läuft ab dem Tag Ihrer Anmeldung bei der Sozialversicherung – unabhängig davon, ob Sie darauf achten oder nicht.
Wie viel sparen Sie wirklich?
Je mehr Sie verdienen, desto mehr sparen Sie. Hier sind die konkreten Zahlen:
| Jährliches Bruttogehalt | IRPF allgemeines System (ca.) | IRPF Beckham-Gesetz (24%) | Jährliche Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | ~15.000 € (30%) | 12.000 € | ~3.000 € |
| 100.000 € | ~37.000 € (37%) | 24.000 € | ~13.000 € |
| 150.000 € | ~60.000 € (40%) | 36.000 € | ~24.000 € |
Können Sie davon profitieren?
Sie müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen, ausnahmslos:
- Sie dürfen in den 5 Jahren vor Ihrem Umzug nicht steuerlich in Spanien ansässig gewesen sein.
- Ihr Umzug muss durch einen Arbeitsvertrag in Spanien, die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder die Funktion als Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft begründet sein.
- Seit der Reform von 2023 (Gesetz 28/2022 über Startups) können Sie auch davon profitieren, wenn Sie digitaler Nomade oder internationaler Telearbeiter mit einem entsprechenden Visum sind.
Was Sie mit dem Beckham-Gesetz gewinnen
- Sie zahlen einen festen Satz von 24% auf die ersten 600.000 € Ihrer Arbeitseinkünfte. Der darüber hinausgehende Betrag wird mit 47% besteuert.
- Sie werden nur auf das besteuert, was Sie in Spanien verdienen: Ihre ausländischen Einkünfte (Dividenden, Mieteinnahmen im Ausland) werden hier nicht besteuert.
- Sie müssen das Formular 720 nicht einreichen: Die Erklärung über Vermögenswerte im Ausland entfällt, solange Sie diesem Regime unterliegen.
- Es gilt für 6 Jahre: das Jahr des Umzugs plus die folgenden 5 Jahre.
Was Sie verlieren — Bitte lesen Sie dies vor Ihrer Entscheidung
- Sie können die Abzüge des allgemeinen IRPF-Systems nicht nutzen: keine Abzüge für Kinder, Hypotheken oder Rentenpläne.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Da Sie als Nicht-Resident besteuert werden, können Sie nicht alle Vorteile der von Spanien abgeschlossenen Abkommen in Anspruch nehmen.
- Die Vermögenssteuer entfällt nicht: Sie sind weiterhin zur Erklärung verpflichtet, sofern Sie die entsprechenden Schwellenwerte überschreiten.
- Ihre spanischen Kapitaleinkünfte (Dividenden, Veräußerungsgewinne) werden wie bei jedem anderen Ansässigen besteuert: zwischen 19% und 28%.
So beantragen Sie es — Schritt für Schritt
- Melden Sie sich bei der Sozialversicherung an (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger). Ab diesem Tag beginnt Ihre 6-Monatsfrist zu laufen.
- Reichen Sie das Formular 149 bei der Agencia Tributaria ein. Dies ist online mit digitalem Zertifikat oder persönlich möglich. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment.
- Warten Sie auf den Bescheid. Dies dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten.
- Nach der Genehmigung reichen Sie Ihre Steuererklärung mit dem Formular 151 ein – nicht mit dem üblichen Formular 100.
Sie sind digitaler Nomade und kommen 2023 oder später
Das Gesetz 28/2022 hat Ihnen die Tür geöffnet. Wenn Sie von Spanien aus remote für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, können Sie den 24%-Satz in Anspruch nehmen, sofern Sie Folgendes erfüllen:
- Sie haben in den vorangegangenen 5 Jahren nicht in Spanien gelebt.
- Sie besitzen das Visum für digitale Nomaden oder die Genehmigung für internationale Telearbeit.
- Sie reichen das Formular 149 innerhalb der 6-Monatsfrist ein.
Was Ihnen niemand erzählt: Das Visum für digitale Nomaden und das Beckham-Gesetz sind zwei separate Verfahren. Die Erteilung des Visums schreibt Sie nicht automatisch in das Steuerregime ein. Sie müssen das Formular 149 eigenständig einreichen.
Offizielle Quellen
- Agencia Tributaria — Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer (Formular 149)
- Gesetz 35/2006, Art. 93 — LIRPF (Regelung für Zuzügler)
- Gesetz 28/2022 — Startup-Gesetz (Erweiterung auf digitale Nomaden)
Ihr nächster Schritt
Öffnen Sie noch heute Ihren Kalender und suchen Sie das genaue Datum Ihrer Anmeldung bei der Sozialversicherung. Zählen Sie 6 Monate ab diesem Tag und tragen Sie sich die Frist ein.