Au-pair in Spanien als Lateinamerikaner: Warum du es nicht darfst und was du tun kannst
Wenn Sie Kolumbianer, Mexikaner, Argentinier, Peruaner oder aus einem anderen spanischsprachigen Land Lateinamerikas sind, lautet die kurze Antwort: Sie können nicht als Au-pair nach Spanien kommen. Das ist kein Gerücht und auch kein Problem "geringer Nachfrage seitens der Familien". Es handelt sich um eine rechtliche Grenze, die sich daraus ergibt, wie Spanien diese Figur verwaltungstechnisch behandelt, und Sie sollten das genau verstehen, bevor Sie Zeit und Geld in Formalitäten investieren, die ohnehin keinen Erfolg haben werden.
Hier erklären wir Ihnen den genauen Grund dafür, mit dem Gesetzestext in der Hand, und vor allem, welche echten Alternativen Sie haben, wenn Ihr Plan darin besteht, eine Zeit lang in Spanien zu leben.
Warum Ihnen der Au-pair-Weg die Tür verschließt
In Spanien gibt es kein eigenes Visum für Au-pairs. Diese Tätigkeit wird als langfristiger Studienaufenthalt abgewickelt, geregelt durch das Real Decreto 1155/2024, die seit dem 20. Mai 2025 geltende Ausländerverordnung (BOE-A-2024-24099). Innerhalb dieser Kategorie wird die Au-pair-Vermittlung als "Ausbildungstätigkeit" eingestuft, deren Inhalt in der Praxis ein Sprachkurs ist.
Und genau darin liegt das Problem. Die Instrucciones SEM 3/2025 zu Studienaufenthaltsgenehmigungen, veröffentlicht von der Secretaría de Estado de Migraciones (Instrucciones SEM 3/2025), verlangen etwas ganz Konkretes: Die Sprache oder Sprachen, in denen Sie sich einschreiben, müssen sich von Ihrer Muttersprache und der Amtssprache Ihres Herkunftslandes unterscheiden.
Wenn Ihre Muttersprache Spanisch ist, können Sie sich nicht für einen Kurs "Spanisch für Ausländer" einschreiben, um den Aufenthalt zu rechtfertigen. Rechtlich gesehen sind Sie kein Ausländer, der Spanisch lernt: Sie sind ein Muttersprachler. Ohne diesen Sprachkurs gibt es keine Ausbildungstätigkeit, die die Genehmigung stützt, und ohne Genehmigung gibt es kein Au-pair-Visum.
Das ist keine Gesetzeslücke, die man mit Papierkram "reparieren" könnte. Auf Au-pair-Vermittlung spezialisierte Quellen wie AuPairWorld weisen spanische Gastfamilien ausdrücklich darauf hin: Ein Au-pair aus einem lateinamerikanischen Land, in dem Spanisch Amtssprache ist, "kann nicht als Au-pair in Spanien arbeiten, weil es kein spanisches Studentenvisum beantragen kann". Es ist dieselbe Vorschrift, nur von der anderen Seite betrachtet.
Und wenn Sie nach einem "anderen" Sprachkurs als Spanisch suchen?
Das funktioniert nicht. Der Au-pair-Aufenthalt in Spanien baut auf einem Spanischkurs auf (in der Regel mindestens 20 Wochenstunden an einem akkreditierten Zentrum, etwa den vom Instituto Cervantes anerkannten). Eine Einschreibung in Englisch oder einer anderen Sprache passt nicht zu dem Au-pair-Profil, das spanische Familien anbieten, die ja gerade wollen, dass Sie Spanisch lernen. Es ist eine Sackgasse, die genau so konzipiert wurde: Die Figur des Au-pair-Sprachschülers ergibt nur dann Sinn, wenn die Sprache für Sie tatsächlich neu ist.
Echte Alternativen, um nach Spanien zu kommen
Die gute Nachricht ist: "Sie können kein Au-pair sein" bedeutet nicht "Sie können nicht kommen". Es gibt andere Wege, alle auf Grundlage desselben RD 1155/2024 oder anderer Ausländervorschriften. Dies sind die Wege, die Ihnen tatsächlich offenstehen:
- Studienaufenthalt mit einer anderen anerkannten Ausbildung. Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung (Formación Profesional), ein Universitätsstudium, einen Master oder einen beliebigen nicht-sprachlichen Kurs an einem anerkannten Zentrum einschreiben, gilt die Anforderung "andere Sprache als die Muttersprache" nicht, weil Sie keine Sprache studieren, sondern ein Fach. Dieser Weg steht spanischsprachigen Personen offen.
- Visum zur Arbeitssuche. Das RD 1155/2024 regelt dies, aber es ist nicht allgemein zugänglich: Nur Kinder oder Enkelkinder gebürtiger Spanier können darauf zugreifen, oder Personen, die eine Arbeit in Berufen aus dem vom SEPE vierteljährlich erstellten Katalog schwer zu besetzender Stellen (Catálogo de Ocupaciones de Difícil Cobertura) suchen (Bauwesen, Seeverkehr, Gastgewerbe, Gesundheitswesen, IT, unter anderem). Es gewährt bis zu 12 Monate Aufenthalt zur Arbeitssuche oder zur Gründung eines Projekts, aber es lohnt sich vorher zu prüfen, ob Sie unter einen dieser beiden Fälle fallen.
- Andere Aufenthaltswege aus dem allgemeinen Katalog. Arraigo (Verwurzelung, falls Sie bereits eine Zeit lang irregulär in Spanien gelebt haben), Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Arbeitnehmer mit vorherigem Arbeitsangebot, Familienzusammenführung, falls Sie einen legal ansässigen Angehörigen haben, oder selbstständige Aufenthaltsgenehmigung, falls Sie ein Unternehmen gründen möchten. Jeder dieser Wege hat seine eigenen Anforderungen und hängt nicht von Ihrer Muttersprache ab.
| Weg | Für Spanischsprachige verschlossen? | Grund |
|---|---|---|
| Au-pair (Studium, Spanischkurs) | Ja | Die belegte Sprache darf nicht mit Ihrer Muttersprache übereinstimmen |
| Studium (Berufsausbildung, Universität, nicht-sprachlicher Kurs) | Nein | Es gibt keine Anforderung einer anderen Sprache als der Muttersprache |
| Arbeitssuche | Nein, aber begrenzt | Nur für Nachkommen von Spaniern oder bestimmte SEPE-Berufe |
| Arraigo, Arbeit, Familienzusammenführung | Nein | Hängen von Ihrer persönlichen Situation ab, nicht von der Sprache |
Allgemeine Anforderungen für den Studienaufenthalt (bei jeder gültigen Ausbildung): Zulassung an einem anerkannten Zentrum, ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Unterhalt und die Rückreise sowie eine private Krankenversicherung mit vollständiger Deckung (ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten), die den gesamten Aufenthalt in Spanien abdeckt, gemäß dem Real Decreto 1155/2024. Wenn Ihr Aufenthalt sechs Monate überschreitet, werden zusätzlich ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest verlangt.
Ihr nächster Schritt
Vergessen Sie die Suche nach einer Au-pair-Familie in Spanien: Aufgrund Ihrer Muttersprache ist dieser Weg gesetzlich versperrt, nicht aus Pech. Suchen Sie stattdessen ein Zentrum für Berufsausbildung, eine Universität oder einen nicht-sprachlichen Kurs, der Sie aufnimmt, und beantragen Sie einen Termin beim spanischen Konsulat in Ihrem Land für das Studienaufenthaltsvisum auf Grundlage dieser Einschreibung. Das ist der gleichwertige Weg, der für Spanischsprachige tatsächlich funktioniert und es Ihnen ermöglicht, von Tag eins an mit ordnungsgemäßen Papieren in Spanien zu leben.