Goldenes Visum (Investorenvisum) — ABGESCHAFFT
Das Golden Visa wurde am 3. April 2025 durch die Ley Orgánica 1/2025 abgeschafft. Neue Anträge werden nicht angenommen. Was am 3. April 2025 gültig war, behält diese Gültigkeit für den Zeitraum, für den es erteilt wurde, und Verlängerungen werden nach den Vorschriften bearbeitet und entschieden, die bei Erteilung der ursprünglichen Erlaubnis galten.
💡 ABGESCHAFFT am 3. April 2025 durch die LO 1/2025. Neue Anträge werden nicht angenommen — wer seinen Antrag VOR diesem Datum gestellt hat, wird nach dem früheren Recht beschieden (DT 1.ª). Und wer den Titel bereits hat, STELLT den Verlängerungsantrag — die DT 2.ª verweist auf die Vorschriften, die bei Erteilung der ursprünglichen Erlaubnis galten. Ihr Text spricht von Investoren ohne Unterscheidung der Art; ihre Überschrift nennt nur Immobilien — daher die Diskussion.
Schritt für Schritt
Programm abgeschafft. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Versuch, ein Golden Visa in den Jahren 2025–2026 zu beantragen
Consecuencia: Sofortige Ablehnung — das Programm existiert nicht mehr
Solución: Informieren Sie sich über die verfügbaren Alternativen (Unternehmervisum, nicht-lukratives Visum, Digital-Nomaden-Visum, Selbstständigenerlaubnis).
⚠️ Annehmen, ein Golden Visa auf Basis von Aktien oder Staatsanleihen sei nicht mehr verlängerbar
Consecuencia: Keinen Verlängerungsantrag stellen, den Titel ablaufen lassen und in die Illegalität geraten
Solución: Stellen Sie ihn. Die DT 2.ª verweist die Verlängerung auf die Vorschriften, die bei Erteilung der ursprünglichen Erlaubnis galten und die Verlängerung jeder Investition des Art. 63 erlaubten, solange sie fortbestand. Die Überschrift der Vorschrift nennt nur Immobilien — daher die Diskussion —, doch eine Überschrift schränkt die Vorschrift nicht ein. Bei einer Ablehnung aus diesem Grund steht ein Rechtsmittel offen — mit Beratung.
Aktuelle Lage
Wenn Sie ihn bereits für eine Immobilie haben: War er am 3. April 2025 gültig —die DT 2.ª erfasst nur, was an diesem Tag in Kraft war, nicht bereits Abgelaufenes—, behält er diese Gültigkeit für den Zeitraum, für den er erteilt wurde. Die Verlängerung wird nach den Vorschriften bearbeitet und entschieden, die bei Erteilung der ursprünglichen Erlaubnis galten — der frühere Art. 67.2 gewährte sie für aufeinanderfolgende Zeiträume von fünf Jahren, sofern die Voraussetzungen fortbestanden, die den Anspruch begründet hatten.
Wenn Sie ihn für Aktien, Anleihen, Fonds oder Einlagen haben: STELLEN Sie den Verlängerungsantrag. Der Text der DT 2.ª spricht von Investoren, ohne nach der Art zu unterscheiden, und verweist auf das frühere Recht, das die Verlängerung jeder Investition des Art. 63 erlaubte —Staatsanleihen, Aktien, Fonds, Einlagen, Immobilie oder Unternehmensprojekt—, solange sie fortbestand. Die Überschrift nennt nur Immobilien, was zu Diskussionen geführt hat, doch eine Überschrift schränkt die Vorschrift nicht ein. Bei einer Ablehnung aus diesem Grund steht ein Rechtsmittel offen, und Beratung ist ratsam.
Wenn Sie die Investition ändern: Wird die Investition während des genehmigten Aufenthaltszeitraums geändert, muss in jedem Fall weiterhin einer der Tatbestände des Art. 63 (frühere Fassung) erfüllt sein. Das gilt nicht, wenn die Wertänderung auf Marktschwankungen beruht — ein von allein steigendes oder fallendes Depot stellt Sie nicht außen vor.
Neue Anträge: Seit dem 3. April 2025 werden keine angenommen. Wer den Antrag jedoch vor diesem Datum gestellt hat —der Investor oder seine Angehörigen—, kann das entsprechende Visum oder die Erlaubnis nach den Vorschriften erhalten, die am Tag der Antragstellung galten (DT 1.ª).
Alternativen
Rechtsgrundlage
LO 1/2025, DF 21.ª — hebt die Art. 63 bis 67 des Ley 14/2013 inhaltlich auf und fügt dessen DT 1.ª und DT 2.ª hinzu. Für Verlängerungen gelten Ley 14/2013 Art. 63 und 67 in ihrer früheren Fassung.
Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-09-01.
Amtliche Quellen
Última actualización: 2026-09-01