📄 VISADO

Arbeitserlaubnis als Selbstständiger

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Personen, die sich in Spanien selbstständig machen möchten. Erfordert einen Geschäftsplan und ausreichende Investitionsmittel.

Mindesteinkommen Ausreichende Investition entsprechend der geplanten Tätigkeit
Erste Gültigkeit Ein Jahr, beschränkt auf ein autonomes Gebiet und einen Tätigkeitssektor (Art. 83). Verlängerbar
Bearbeitungszeit Drei Monate ab Eingang der konsularischen Mitteilung bei der zuständigen Stelle; verstreicht diese Frist ohne Antwort, gilt der Antrag als abgelehnt (Art. 85.4)
Arbeit erlaubt? ✓ Ja
Familiennachzug? ✓ Ja
Gebühr 2026 Formular 790, Code 052 (aktuellen Betrag bei Antragstellung prüfen)

Schritt für Schritt

Der Antragsteller reicht den Antrag bei der zuständigen Stelle oder beim Konsulat ein. Nachzuweisen ist die Hinlänglichkeit der vorgesehenen Investition (Art. 84.c), nicht die Tragfähigkeit des Projekts.

1
Geschäftsplan erstellen
Einen detaillierten Plan mit Marktanalyse, Investitionsübersicht, Finanzprognosen und geplanter Arbeitsplatzschaffung ausarbeiten. Den Standort des Unternehmens in Spanien angeben.
2
Unterlagen zusammenstellen
Alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Ausländische Dokumente apostillieren und übersetzen lassen. Berufsqualifikationen nachweisen.
3
Antrag einreichen
Einreichung bei der Regierungsdelegation der Provinz, in der die Tätigkeit ausgeübt werden soll (wenn Sie einen Vertreter in Spanien haben), oder beim Konsulat.
4
Entscheidung
Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle, und das ist NICHT immer die Regierungsdelegation — hat die Autonome Gemeinschaft Zuständigkeiten für die Erstgenehmigung selbstständiger Tätigkeit, entscheidet die regionale Stelle (Art. 83 und 85.5). Bewertet wird, was Art. 84 nennt: die Hinlänglichkeit der Investition und ihre Auswirkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die berufliche Qualifikation oder nachgewiesene Erfahrung, samt Kammerzugehörigkeit, wenn die Tätigkeit sie verlangt. Die Tragfähigkeit des Projekts ist kein Kriterium.
5
Visum abholen und nach Spanien einreisen
Bei positiver Entscheidung das Visum beim Konsulat abholen. Innerhalb der festgelegten Frist nach Spanien einreisen.
6
Als Selbstständige/r anmelden und TIE beantragen
Dieser Schritt ist keine weitere Formalität — er ist es, der die Erlaubnis WIRKSAM macht. Art. 85.7 RD 1155/2024 verlangt, dass innerhalb der DREI MONATE nach der legalen Einreise nach Spanien Anmeldung, Aufnahme und anschließende Beitragszahlung der ausländischen Person nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Sozialversicherungsvorschriften erfolgen müssen, und bestimmt, dass die Anmeldung in dieser Frist der Erlaubnis Wirksamkeit verleiht. Und Art. 85.9 nennt die Folge — liegt nach Ablauf dieser Frist kein Nachweis der Anmeldung vor, sind Sie verpflichtet, das Staatsgebiet zu VERLASSEN, andernfalls liegt eine schwere Zuwiderhandlung wegen unrechtmäßigen Aufenthalts vor. Anmeldung als Selbstständige/r beim Finanzamt (Formular 036/037) und bei der Sozialversicherung (RETA), und die TIE innerhalb eines Monats ab dieser Anmeldung (Art. 85.8), Formular 790 Code 012.
Publicidad

Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Die Annahme, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens nachweisen zu müssen

Consecuencia: Ablehnung

Solución: Nachzuweisen ist die HINLÄNGLICHKEIT DER VORGESEHENEN INVESTITION und ihre Auswirkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen (Art. 84.c), nicht dass das Unternehmen rentabel sein wird. Und es gibt nur zwei Ablehnungsgründe, abschließend in Art. 85.3 geregelt — die Erlaubnis wird abgelehnt, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nach Art. 84 nicht erfüllt sind, und ebenso, wenn zur Begründung des Antrags falsche Unterlagen vorgelegt oder unrichtige Angaben gemacht wurden oder Bösgläubigkeit vorliegt. Ein solider Plan hilft, aber das Gesetz verlangt keine Vorhersage der Zukunft.

⚠️ Kein Nachweis ausreichender Investitionsmittel oder Kapital für die Tätigkeit

Consecuencia: Ablehnung mangels Nachweis der finanziellen Mittel zur Aufnahme der Tätigkeit

Solución: Kontoauszüge mit dem erforderlichen Kapital oder eine Bestätigung über ein genehmigtes Darlehen vorlegen. Der erforderliche Betrag hängt von der Art der Tätigkeit ab.

⚠️ Anerkennung des Abschlusses mit der Kammerzugehörigkeit verwechseln

Consecuencia: Fehlende rechtliche Befugnis zur Berufsausübung: Ärzte, Anwälte, Architekten, Pflegefachkräfte usw.

Solución: Art. 84.b verlangt die Kammerzugehörigkeit, wo die Tätigkeit sie erfordert, nicht die Anerkennung des Abschlusses. Wenn Sie den Abschluss zusätzlich anerkennen lassen müssen, um den Beruf ausüben zu können, beginnen Sie früh, denn das Verfahren beim Bildungsministerium dauert 6–12 Monate — verwechseln Sie aber die beiden nicht: Für diese Erlaubnis schaut die Ausländerbehörde auf die Kammerzugehörigkeit.

⚠️ Nichtberücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige

Consecuencia: Unerwartete monatliche Fixkosten

Solución: Im Jahr 2026 beträgt der Mindestbeitrag 225 €/Monat (Pauschalrate für neue Selbstständige in den ersten 12 Monaten: 80 €/Monat). Dies sollte in den Finanzprognosen des Geschäftsplans berücksichtigt werden.

Verlängerung

Verlängerung um: VIER Jahre. Art. 87.1 RD 1155/2024 bestimmt, dass die verlängerte Erlaubnis vier Jahre gilt, sofern nicht der Daueraufenthalt greift, und dass sie zur Arbeit SOWOHL ABHÄNGIG ALS AUCH SELBSTSTÄNDIG überall in Spanien und in jedem Tätigkeitsbereich berechtigt — anders als die Ersterlaubnis, die auf ein autonomes Gebiet und einen Sektor beschränkt ist (Art. 83)

Antragsfrist: Zu beantragen AUF DEM AMTLICHEN FORMULAR in den ZWEI MONATEN vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis (Art. 86.1). Ein Antrag in dieser Frist verlängert die bisherige Erlaubnis bis zur Entscheidung; auch ein Antrag innerhalb der DREI MONATE danach verlängert sie, eröffnet aber ein Sanktionsverfahren

Voraussetzungen:

  • Nachweis der Fortführung der Tätigkeit, die zur Erlaubnis geführt hat, wobei die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten VON AMTS WEGEN geprüft werden (Art. 86.2.a)
  • Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen verhindern die Verlängerung NICHT, sofern die regelmäßige Ausübung der Tätigkeit nachgewiesen wird — die zuständige Stelle meldet die Rückstände der Arbeitsinspektion, lehnt Sie deswegen aber nicht ab (Art. 86.2.a)
  • Eine Verlängerung ist auch ohne Fortführung der Tätigkeit möglich — wenn ein Familienangehöriger nach Art. 66 die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Ihre Familienzusammenführung erfüllt, wenn Ihnen der Schutz bei Tätigkeitsaufgabe zuerkannt wurde, oder wenn Sie wirtschaftlich abhängige/r Selbstständige/r sind und der Vertrag aus Gründen außerhalb Ihres Einflusses unterbrochen oder beendet wird, einschließlich als Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt (Art. 86.2.b, c und d)

Das Schweigen KEHRT SICH gegenüber dem Erstantrag UM. Beim Erstantrag gilt der Antrag als abgelehnt, wenn drei Monate ohne Antwort verstreichen (Art. 85.4). Bei der VERLÄNGERUNG bestimmt Art. 87.2, dass die Entscheidung als positiv gilt, wenn die Verwaltung nicht binnen drei Monaten ab Antragstellung ausdrücklich entscheidet. Die Wirkungen der verlängerten Erlaubnis werden auf den Tag unmittelbar nach Ablauf der vorherigen zurückbezogen (Art. 87.1).

Rechtsgrundlage

LO 4/2000 (LOEX) Art. 25 bis, 36 und 37; RD 1155/2024 (Ausländerverordnung), Art. 82-85.

Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-08-31.

Amtliche Quellen

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 Reglamento de Extranjería - RD 1155/2024 → 🔗 Alta autónomos - Seguridad Social → 🔗 Agencia Tributaria - Alta censal → 🔗 Ministerio de Inclusión, SS y Migraciones →

Última actualización: 2026-07-08

🛡️
Berufshaftpflichtversicherung — wenn Sie selbstständig in Spanien arbeiten, schützt sie Sie vor kostspieligen Fehlern oder Ansprüchen von Kunden. Online und flexibel.
Versicherung ansehen →

* Affiliate-Link. Wenn Sie über uns abschließen, erhalten wir eine kleine Provision, ohne Mehrkosten für Sie.

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.