Arbeitserlaubnis als Selbstständiger
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Personen, die sich in Spanien selbstständig machen möchten. Erfordert einen Geschäftsplan und ausreichende Investitionsmittel.
Schritt für Schritt
Der Antragsteller reicht den Antrag bei der zuständigen Stelle oder beim Konsulat ein. Nachzuweisen ist die Hinlänglichkeit der vorgesehenen Investition (Art. 84.c), nicht die Tragfähigkeit des Projekts.
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Die Annahme, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens nachweisen zu müssen
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Nachzuweisen ist die HINLÄNGLICHKEIT DER VORGESEHENEN INVESTITION und ihre Auswirkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen (Art. 84.c), nicht dass das Unternehmen rentabel sein wird. Und es gibt nur zwei Ablehnungsgründe, abschließend in Art. 85.3 geregelt — die Erlaubnis wird abgelehnt, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nach Art. 84 nicht erfüllt sind, und ebenso, wenn zur Begründung des Antrags falsche Unterlagen vorgelegt oder unrichtige Angaben gemacht wurden oder Bösgläubigkeit vorliegt. Ein solider Plan hilft, aber das Gesetz verlangt keine Vorhersage der Zukunft.
⚠️ Kein Nachweis ausreichender Investitionsmittel oder Kapital für die Tätigkeit
Consecuencia: Ablehnung mangels Nachweis der finanziellen Mittel zur Aufnahme der Tätigkeit
Solución: Kontoauszüge mit dem erforderlichen Kapital oder eine Bestätigung über ein genehmigtes Darlehen vorlegen. Der erforderliche Betrag hängt von der Art der Tätigkeit ab.
⚠️ Anerkennung des Abschlusses mit der Kammerzugehörigkeit verwechseln
Consecuencia: Fehlende rechtliche Befugnis zur Berufsausübung: Ärzte, Anwälte, Architekten, Pflegefachkräfte usw.
Solución: Art. 84.b verlangt die Kammerzugehörigkeit, wo die Tätigkeit sie erfordert, nicht die Anerkennung des Abschlusses. Wenn Sie den Abschluss zusätzlich anerkennen lassen müssen, um den Beruf ausüben zu können, beginnen Sie früh, denn das Verfahren beim Bildungsministerium dauert 6–12 Monate — verwechseln Sie aber die beiden nicht: Für diese Erlaubnis schaut die Ausländerbehörde auf die Kammerzugehörigkeit.
⚠️ Nichtberücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
Consecuencia: Unerwartete monatliche Fixkosten
Solución: Im Jahr 2026 beträgt der Mindestbeitrag 225 €/Monat (Pauschalrate für neue Selbstständige in den ersten 12 Monaten: 80 €/Monat). Dies sollte in den Finanzprognosen des Geschäftsplans berücksichtigt werden.
Verlängerung
Verlängerung um: VIER Jahre. Art. 87.1 RD 1155/2024 bestimmt, dass die verlängerte Erlaubnis vier Jahre gilt, sofern nicht der Daueraufenthalt greift, und dass sie zur Arbeit SOWOHL ABHÄNGIG ALS AUCH SELBSTSTÄNDIG überall in Spanien und in jedem Tätigkeitsbereich berechtigt — anders als die Ersterlaubnis, die auf ein autonomes Gebiet und einen Sektor beschränkt ist (Art. 83)
Antragsfrist: Zu beantragen AUF DEM AMTLICHEN FORMULAR in den ZWEI MONATEN vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis (Art. 86.1). Ein Antrag in dieser Frist verlängert die bisherige Erlaubnis bis zur Entscheidung; auch ein Antrag innerhalb der DREI MONATE danach verlängert sie, eröffnet aber ein Sanktionsverfahren
Voraussetzungen:
- Nachweis der Fortführung der Tätigkeit, die zur Erlaubnis geführt hat, wobei die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten VON AMTS WEGEN geprüft werden (Art. 86.2.a)
- Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen verhindern die Verlängerung NICHT, sofern die regelmäßige Ausübung der Tätigkeit nachgewiesen wird — die zuständige Stelle meldet die Rückstände der Arbeitsinspektion, lehnt Sie deswegen aber nicht ab (Art. 86.2.a)
- Eine Verlängerung ist auch ohne Fortführung der Tätigkeit möglich — wenn ein Familienangehöriger nach Art. 66 die wirtschaftlichen Voraussetzungen für Ihre Familienzusammenführung erfüllt, wenn Ihnen der Schutz bei Tätigkeitsaufgabe zuerkannt wurde, oder wenn Sie wirtschaftlich abhängige/r Selbstständige/r sind und der Vertrag aus Gründen außerhalb Ihres Einflusses unterbrochen oder beendet wird, einschließlich als Opfer geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt (Art. 86.2.b, c und d)
Das Schweigen KEHRT SICH gegenüber dem Erstantrag UM. Beim Erstantrag gilt der Antrag als abgelehnt, wenn drei Monate ohne Antwort verstreichen (Art. 85.4). Bei der VERLÄNGERUNG bestimmt Art. 87.2, dass die Entscheidung als positiv gilt, wenn die Verwaltung nicht binnen drei Monaten ab Antragstellung ausdrücklich entscheidet. Die Wirkungen der verlängerten Erlaubnis werden auf den Tag unmittelbar nach Ablauf der vorherigen zurückbezogen (Art. 87.1).
Rechtsgrundlage
LO 4/2000 (LOEX) Art. 25 bis, 36 und 37; RD 1155/2024 (Ausländerverordnung), Art. 82-85.
Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-08-31.
Amtliche Quellen
Última actualización: 2026-07-08
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