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Rückgekehrter Auswanderer (spanischer Staatsbürger, der zurückkehrt)

Leitfaden für Spanier, die aus dem Ausland zurückkehren: CER-Zertifikat, SEPE-Leistung für bis zu 18 Monate, RAI für Personen ab 45 Jahren. Aktualisierte Voraussetzungen und Beträge für 2026.

Ingresos mínimos Nicht anwendbar (Programm für spanische Staatsangehörige)
Duración inicial Leistung für bis zu 18 Monate
Tiempo resolución 1–2 Monate (CER) + 15 Tage (SEPE-Leistung)
¿Permite trabajar? ✓ Sí
¿Con familia? ✓ Sí
Tasa 2026 Gebührenfrei

💡 Gilt ausschließlich für Rückkehrer aus Ländern außerhalb der EU/des EWR. Antragsfrist für das CER: 6 Monate ab dem Datum der Rückkehr nach Spanien. Für die SEPE-Leistung ist eine Beschäftigung von mindestens 12 Monaten im Ausland innerhalb der letzten 6 Jahre nachzuweisen.

Proceso paso a paso

Das Verfahren beginnt nach der Rückkehr in Spanien. Es kann nicht vom Konsulat aus eingeleitet werden.

1
Konsularische Abmeldung vor der Ausreise
Beantragen Sie die Abmeldung aus dem spanischen Konsularregister beim zuständigen spanischen Konsulat. Lassen Sie sich eine Abmeldebestätigung ausstellen. Dies muss VOR der Abreise erfolgen.
2
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Spanien
Melden Sie sich unmittelbar nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihrer Wohnsitzgemeinde an. Dies ist eine Voraussetzung für die Beantragung des CER.
3
Beantragung des CER
Stellen Sie den Antrag auf das Zertifikat für rückgekehrte Auswanderer bei der Regierungsdelegation Ihrer Provinz. Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab dem Rückkehrdatum. Legen Sie die konsularische Abmeldebestätigung, Ihren Reisepass und die Meldebestätigung vor.
4
Registrierung als Arbeitssuchender beim SEPE
Registrieren Sie sich mit dem CER beim SEPE als Arbeitssuchender. Stellen Sie anschließend den Antrag auf Arbeitslosengeld für rückgekehrte Auswanderer.
5
Beantragung der SEPE-Leistung
Reichen Sie den Leistungsantrag bei Ihrer zuständigen SEPE-Geschäftsstelle ein und legen Sie folgende Unterlagen vor: CER, Registrierungsnachweis als Arbeitssuchender, Arbeitsnachweise aus dem Ausland sowie eine Aktivitätsverpflichtungserklärung. Ein Bescheid ergeht innerhalb von 15 Tagen.
6
Beantragung der RAI, sofern zutreffend (ab 45 Jahren)
Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind und keinen Anspruch auf die reguläre Leistung haben, können Sie nach 12 Monaten als registrierter Arbeitssuchender die RAI (Renta Activa de Inserción – aktives Wiedereingliederungseinkommen) beantragen.
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Errores que llevan a la denegación

⚠️ Versäumnis, das CER innerhalb von 6 Monaten nach der Rückkehr zu beantragen

Consecuencia: Verlust des Anspruchs auf das Zertifikat und alle damit verbundenen Leistungen

Solución: Beantragen Sie das CER so bald wie möglich nach Ihrer Rückkehr. Die 6-Monats-Frist kann nicht verlängert werden.

⚠️ Beantragung des CER nach einem Aufenthalt in einem EU/EWR-Land

Consecuencia: Ablehnung des Antrags — das Programm gilt ausschließlich für Rückkehrer aus Ländern außerhalb der EU/des EWR

Solución: Dieses Programm erfasst ausschließlich Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern (Amerika, Asien, Afrika usw.). Für Rückkehrer aus EU/EWR-Ländern gelten andere Rechtsvorschriften.

⚠️ Fehlender Nachweis über 12 Monate Beschäftigung im Ausland

Consecuencia: Ablehnung des SEPE-Leistungsantrags

Solución: Stellen Sie Arbeitsbescheinigungen, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen oder Beschäftigungsnachweise aus Ihrem Wohnsitzland zusammen. Lassen Sie diese bei Bedarf ins Spanische übersetzen.

⚠️ Einkommen oberhalb von 75 % des gesetzlichen Mindestlohns (SMI)

Consecuencia: Ablehnung des Leistungsantrags

Solución: Das Einkommen wird monatlich berechnet. Überschreitet Ihr Einkommen 75 % des SMI, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Berücksichtigt werden dabei Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Kapitalerträge und sonstige Sozialleistungen.

Fuentes oficiales

🔗 Real Decreto 1800/2008 - Emigrantes retornados → 🔗 SEPE - Subsidio emigrante retornado → 🔗 Ministerio de Inclusión - Retorno → 🔗 Renta Activa de Inserción →

Última actualización: 2026-04-13

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.