Familienzusammenführung
Genehmigung für einen legalen Einwohner Spaniens, seine Familie nachzuholen: Ehepartner oder Partner, minderjährige oder abhängige Kinder und, unter Bedingungen, Eltern. Der Antrag wird in Spanien gestellt, das Visum erhält der Angehörige im Konsulat.
📋 Nachgezogene Familienangehörige (Ehepartner und Kinder im erwerbsfähigen Alter) sind zur abhängigen oder selbstständigen Arbeit berechtigt.
Schritt für Schritt
✅ So wird beantragt, von Spanien aus
Zweistufiges Verfahren: Sie (der Zusammenführende) beantragen die Genehmigung in Spanien; nach Bewilligung beantragt Ihr Angehöriger das Visum im Konsulat.
- Sie beantragen in Spanien (EX-02) — Bei der Ausländerbehörde Ihrer Provinz (oder online über Mercurio), unter Nachweis des legalen Aufenthalts, der Mittel und der Wohnraumbescheinigung.
- Entscheidung: Schweigen bedeutet hier ABLEHNUNG — Die Ausländerbehörde hat zwei Monate Zeit. Achtung, hier irren sich die meisten: verstreicht die Frist ohne Antwort, gilt der Antrag als ABGELEHNT, nicht als bewilligt (Art. 68.6 RD 1155/2024). Warten Sie nicht auf einen Bewilligungsbescheid, der nicht kommt; rechnen Sie mit der Rechtsmittelfrist. Bei der VERLÄNGERUNG der Erlaubnis eines bereits nachgezogenen Angehörigen ist es umgekehrt: nach drei Monaten Schweigen gilt sie als bewilligt (Art. 71). (2 Monate (gesetzliche Frist))
- Ihr Angehöriger beantragt das Visum im Konsulat — Er hat ab der Bewilligung 2 Monate Zeit, das Visum im spanischen Konsulat seines Landes zu beantragen.
- Einreise und TIE — Der Angehörige reist nach Spanien ein und beantragt seine TIE innerhalb von 1 Monat.
Condición: Für die ANTRAGSTELLUNG genügt es, mindestens ein Jahr in Spanien gelebt und die Verlängerung Ihrer Erlaubnis BEANTRAGT zu haben (Art. 68.1); sie muss noch nicht bewilligt sein. Die Bewilligung selbst setzt voraus, dass die Verlängerung wirksam geworden ist. Für Verwandte in aufsteigender Linie genügt der Antrag auf Daueraufenthalt (Art. 68.1.a).
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Glauben, man könne als gewöhnlicher Einwohner die Eltern nachholen
Consecuencia: Antrag abgelehnt
Solución: Eltern (abhängig, über 65) können nur von einem DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTEN (nach 5 Jahren) nachgeholt werden. Ehepartner und Kinder kann ein gewöhnlicher Einwohner nach Verlängerung seiner Erlaubnis nachholen.
⚠️ Warten, bis die Verlängerung ERTEILT ist, um den Antrag zu stellen
Consecuencia: Sie verzögern das Verfahren unnötig um Monate
Solución: Für die ANTRAGSTELLUNG genügt es, ein Jahr in Spanien gelebt und die Verlängerung beantragt zu haben (Art. 68.1 RD 1155/2024). Bedingt ist die ERTEILUNG — die Erlaubnis Ihres Angehörigen wird erst erteilt, wenn Ihre Verlängerung wirksam geworden ist (Art. 68.1 a. E.; Art. 18.1 LOEX).
⚠️ Die Wohnraumbescheinigung nicht vorlegen
Consecuencia: Unvollständiger Antrag
Solución: Beantragen Sie die Wohnraumbescheinigung rechtzeitig bei Ihrer CCAA oder Gemeinde (höchstens 6 Monate alt).
Häufig gestellte Fragen
Wen kann ich per Familienzusammenführung nach Spanien holen?
Ihren Ehepartner oder eingetragenen Partner, Kinder unter 18 oder abhängige Kinder und abhängige Eltern über 65 (Letztere nur, wenn Sie daueraufenthaltsberechtigt sind).
Wie viel Einkommen brauche ich?
150% des IPREM (900€/Monat) für zwei Personen, plus 50% (300€/Monat) für jeden weiteren Angehörigen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Sie beantragen in Spanien (Formular EX-02); Ihre Familie erhält das Visum dann im Konsulat.
Ich wurde gerade regularisiert — kann ich meine Familie holen?
Sie können Ehepartner und Kinder nachholen, sobald Sie ein Jahr rechtmäßig in Spanien gelebt und die Verlängerung Ihrer Erlaubnis BEANTRAGT haben — für die Antragstellung muss sie noch nicht erteilt sein (Art. 68.1 RD 1155/2024). Die Erlaubnis Ihres Angehörigen wird allerdings erst erteilt, wenn Ihre Verlängerung wirksam geworden ist. Ihre Eltern können Sie nachholen, sobald Sie den Daueraufenthalt erreichen (nach 5 Jahren).
Dürfen nachgezogene Familienangehörige arbeiten?
Ja, der Ehepartner und Kinder im erwerbsfähigen Alter sind zur Arbeit berechtigt.
Wie lange gilt die Erlaubnis des Angehörigen?
Bis zum selben Datum wie Ihre eigene Erlaubnis, mindestens jedoch ein Jahr.
Kann ich ein volljähriges Kind als Pflegeperson nachziehen?
Ja, und dieser Weg ist wenig bekannt: Art. 66.1.f RD 1155/2024 erlaubt den Nachzug eines volljährigen Kindes als Pflegeperson, sofern bei Ihnen ein Pflegegrad anerkannt ist.
Rechtsgrundlage
LO 4/2000 (LOEX) Art. 16-19; RD 1155/2024 (Ausländerverordnung), Art. 65-68; Richtlinie 2003/86/EG.
Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-08-30.
Amtliche Quellen
Última actualización: 2026-07-07