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Familienzusammenführung

Vollständiger Leitfaden zur Familienzusammenführung in Spanien: Wer kann Familienangehörige nachziehen lassen, erforderliches Einkommen, angemessener Wohnraum und Schritt-für-Schritt-Anleitung. Aktualisiert 2026.

Ingresos mínimos 600,53 €/Monat + 150 € pro Familienangehörigen (IPREM + 50 % pro Person)
Duración inicial Gleiche Laufzeit wie die Aufenthaltserlaubnis des Zusammenführenden
Tiempo resolución 2–4 Monate
¿Permite trabajar? ✓ Sí
¿Con familia? ✗ No
Tasa 2026 Formular 790 Code 052: 38,28 € pro Familienangehörigen

💡 Der Zusammenführende muss eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis besitzen (keine erstmalige Erlaubnis), außer bei der Zusammenführung von Ehegatten und minderjährigen Kindern.

Proceso paso a paso

Der Zusammenführende stellt den Antrag in Spanien. Nach Erteilung der Genehmigung holt der Familienangehörige das Visum beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland ab.

1
Antragstellung durch den Zusammenführenden
Einreichen des Antrags bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) in der zuständigen Provinz. Beizufügen sind: Formular EX-02, Einkommensnachweise, Wohnraumbescheinigung und Nachweis der Familienzugehörigkeit.
2
Beantragung der Wohnraumbescheinigung
Sofern noch nicht vorhanden, ist diese beim Sozialamt der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Geprüft werden: Mindestfläche pro Person, Bewohnbarkeit und sanitäre Verhältnisse.
3
Bescheid
Die Regierungsdelegation (Delegación de Gobierno) muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Monaten entscheiden. Behördliches Schweigen gilt als Zustimmung. In der Praxis kann das Verfahren 2–4 Monate dauern.
4
Visumsantrag des Familienangehörigen beim Konsulat
Nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung hat der Familienangehörige 2 Monate Zeit, um das Visum beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland zu beantragen.
5
Einreise nach Spanien und Beantragung der TIE
Der Familienangehörige reist nach Spanien ein und muss innerhalb von 1 Monat die TIE (Aufenthaltskarte) beantragen. Die Gebühr ist per Formular 790 Code 012 (16,08 €) zu entrichten.
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Errores que llevan a la denegación

⚠️ Versuch der Familienzusammenführung mit einer erstmaligen Aufenthaltserlaubnis

Consecuencia: Die Familienzusammenführung auf Basis einer ersten Aufenthaltserlaubnis ist nur für Ehegatten und minderjährige Kinder möglich. Für den Nachzug von Eltern ist eine verlängerte Erlaubnis erforderlich.

Solución: Warten Sie mit dem Nachzug von Eltern oder Großeltern bis zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Für Ehegatten und minderjährige Kinder ist die Zusammenführung bereits ab der ersten Erlaubnis möglich.

⚠️ Fehlende Wohnraumbescheinigung oder zu kleine Wohnung

Consecuencia: Ablehnung des Antrags

Solución: Beantragen Sie die Wohnraumbescheinigung frühzeitig. Die Wohnung muss gemäß den kommunalen Vorschriften ausreichend groß für alle Bewohner sein.

⚠️ Einkommen reicht nicht für die Anzahl der nachzuziehenden Familienangehörigen aus

Consecuencia: Ablehnung des Antrags

Solución: Berechnen Sie korrekt: IPREM + 50 % für den ersten Familienangehörigen + 50 % für jede weitere Person. Beispiel für Ehegatte + 1 Kind: 600,53 € + 300 € + 300 € = 1.200,53 €/Monat.

⚠️ Familienangehöriger beantragt das Visum nicht innerhalb von 2 Monaten beim Konsulat

Consecuencia: Die Aufenthaltsgenehmigung verfällt

Solución: Informieren Sie den Familienangehörigen umgehend nach Erhalt des positiven Bescheids, damit dieser unverzüglich einen Termin beim Konsulat vereinbart.

Fuentes oficiales

🔗 Ley Orgánica 4/2000 (LOEX) - Reagrupación familiar → 🔗 Reglamento LOEX - RD 557/2011 → 🔗 Formulario EX-02 → 🔗 Ministerio de Inclusión, SS y Migraciones → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-04-15

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.