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Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers

Neuer Aufenthaltstitel für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger seit Mai 2025 (RD 1155/2024): sofortige Arbeitserlaubnis, Einbürgerung nach 1 Jahr für Ehepartner, Kinder bis 26 Jahre. Vollständiger Leitfaden.

Ingresos mínimos Kein Mindesteinkommen für den Familienangehörigen erforderlich (der spanische Staatsangehörige weist ausreichende Mittel nach)
Duración inicial 5 Jahre
Tiempo resolución 1–3 Monate
¿Permite trabajar? ✓ Sí
¿Con familia? ✗ No
Tasa 2026 TIE-Kartengebühr (16,08 €)

💡 RELOEX-Neuregelung Mai 2025: Der spanische Staatsangehörige leitet das Antragsverfahren ein. Der Familienangehörige ist ab dem Tag der Antragstellung zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ehepartner können nach 1 Jahr Aufenthalt die spanische Staatsangehörigkeit beantragen.

📋 Erlaubt sowohl abhängige als auch selbstständige Erwerbstätigkeit ab dem Tag der Antragstellung.

Proceso paso a paso

Der spanische Staatsangehörige leitet das Verfahren bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) in seiner Wohnprovinz ein.

1
Der spanische Staatsangehörige stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen
Der spanische Staatsangehörige bereitet vor: seinen Personalausweis (DNI), den Reisepass des Familienangehörigen, den Nachweis der Familienzugehörigkeit (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), die gemeinsame Meldebestätigung sowie das Formular EX-24.
2
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Der spanische Staatsangehörige vereinbart einen Termin bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería). Den Antrag stellt der spanische Staatsangehörige, nicht der Familienangehörige.
3
Antrag einreichen (EX-24)
Das Formular EX-24 ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Familienangehörige bereits zur Erwerbstätigkeit in Spanien berechtigt.
4
Entscheidung
Die Entscheidung ergeht innerhalb von 3 Monaten. Ergeht innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Entscheidung, gilt das Schweigen der Behörde als Genehmigung (positive Fiktion).
5
TIE-Aufenthaltskarte abholen
Nach Erteilung der Genehmigung holt der Familienangehörige seine TIE-Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab. Diese Karte dient als Nachweis für Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung in Spanien.
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Errores que llevan a la denegación

⚠️ Antragstellung im EU-Familienangehörigen-Regime (EX-19) statt im spanischen Familienangehörigen-Regime (EX-24)

Consecuencia: Falsches Verfahren — die Vorteile der sofortigen Arbeitserlaubnis und der beschleunigten Einbürgerung gehen verloren

Solución: Wenn Ihr Angehöriger die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, verwenden Sie stets das Formular EX-24 (Familienangehöriger eines spanischen Staatsangehörigen) und nicht EX-19 (Familienangehöriger eines EU-Bürgers). Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtsregime.

⚠️ Der Familienangehörige (nicht spanisch) reicht den Antrag ein, anstatt dass der spanische Staatsangehörige dies tut

Consecuencia: Mögliche Ablehnung des Antrags

Solución: Der spanische Staatsangehörige muss den Antrag einleiten und einreichen. Der Familienangehörige erscheint persönlich zur Abnahme der biometrischen Daten (Fingerabdrücke).

⚠️ Antragstellung für Kinder über 26 Jahre ohne Nachweis der Abhängigkeit

Consecuencia: Ablehnung

Solución: Das RELOEX erweitert die Anspruchsberechtigung auf Kinder bis 26 Jahre. Für Personen über 26 Jahre muss die wirtschaftliche Abhängigkeit vom spanischen Staatsangehörigen nachgewiesen werden.

⚠️ Fehlender Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes mit dem spanischen Staatsangehörigen

Consecuencia: Ablehnung oder Aufforderung zur Nachbesserung der Unterlagen

Solución: Melden Sie sich vor der Antragstellung an derselben Adresse wie der spanische Staatsangehörige an (Empadronamiento).

Fuentes oficiales

🔗 Real Decreto 1155/2024 (RELOEX) → 🔗 Ley Orgánica 4/2000 (LOEX) → 🔗 Ministerio de Inclusión - Familiares → 🔗 Formulario EX-24 →

Última actualización: 2026-04-13

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.