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Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers

Neue Kategorie, eingeführt durch das Königliche Dekret 1155/2024 (RELOEX), in Kraft seit Mai 2025. Aufenthaltstitel für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 26 Jahre und abhängige Verwandte in aufsteigender Linie. Die Arbeitserlaubnis gilt ab dem Tag der Antragstellung.

Mindesteinkommen Kein Mindesteinkommen für den Familienangehörigen erforderlich (der spanische Staatsangehörige weist ausreichende Mittel nach)
Erste Gültigkeit 5 Jahre
Bearbeitungszeit 1–3 Monate
Arbeit erlaubt? ✓ Ja
Familiennachzug? ✗ No
Gebühr 2026 TIE-Kartengebühr (16,08 €)

💡 RELOEX-Neuregelung Mai 2025: Der spanische Staatsangehörige leitet das Antragsverfahren ein. Der Familienangehörige ist ab dem Tag der Antragstellung zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ehepartner können nach 1 Jahr Aufenthalt die spanische Staatsangehörigkeit beantragen.

📋 Erlaubt sowohl abhängige als auch selbstständige Erwerbstätigkeit ab dem Tag der Antragstellung.

Schritt für Schritt

Der spanische Staatsangehörige leitet das Verfahren bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) in seiner Wohnprovinz ein.

1
Der spanische Staatsangehörige stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen
Der spanische Staatsangehörige bereitet vor: seinen Personalausweis (DNI), den Reisepass des Familienangehörigen, den Nachweis der Familienzugehörigkeit (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), die gemeinsame Meldebestätigung sowie das Formular EX-24.
2
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Der spanische Staatsangehörige vereinbart einen Termin bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería). Den Antrag stellt der spanische Staatsangehörige, nicht der Familienangehörige.
3
Antrag einreichen (EX-24)
Das Formular EX-24 ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Familienangehörige bereits zur Erwerbstätigkeit in Spanien berechtigt.
4
Entscheidung
Die Entscheidung ergeht innerhalb von 3 Monaten. Ergeht innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Entscheidung, gilt das Schweigen der Behörde als Genehmigung (positive Fiktion).
5
TIE-Aufenthaltskarte abholen
Nach Erteilung der Genehmigung holt der Familienangehörige seine TIE-Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab. Diese Karte dient als Nachweis für Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung in Spanien.
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Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Antragstellung im EU-Familienangehörigen-Regime (EX-19) statt im spanischen Familienangehörigen-Regime (EX-24)

Consecuencia: Falsches Verfahren — die Vorteile der sofortigen Arbeitserlaubnis und der beschleunigten Einbürgerung gehen verloren

Solución: Wenn Ihr Angehöriger die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, verwenden Sie stets das Formular EX-24 (Familienangehöriger eines spanischen Staatsangehörigen) und nicht EX-19 (Familienangehöriger eines EU-Bürgers). Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtsregime.

⚠️ Der Familienangehörige (nicht spanisch) reicht den Antrag ein, anstatt dass der spanische Staatsangehörige dies tut

Consecuencia: Mögliche Ablehnung des Antrags

Solución: Der spanische Staatsangehörige muss den Antrag einleiten und einreichen. Der Familienangehörige erscheint persönlich zur Abnahme der biometrischen Daten (Fingerabdrücke).

⚠️ Antragstellung für Kinder über 26 Jahre ohne Nachweis der Abhängigkeit

Consecuencia: Ablehnung

Solución: Das RELOEX erweitert die Anspruchsberechtigung auf Kinder bis 26 Jahre. Für Personen über 26 Jahre muss die wirtschaftliche Abhängigkeit vom spanischen Staatsangehörigen nachgewiesen werden.

⚠️ Fehlender Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes mit dem spanischen Staatsangehörigen

Consecuencia: Ablehnung oder Aufforderung zur Nachbesserung der Unterlagen

Solución: Melden Sie sich vor der Antragstellung an derselben Adresse wie der spanische Staatsangehörige an (Empadronamiento).

Rechtsgrundlage

Königliches Dekret 1155/2024 (neues RELOEX), in Kraft ab 20. Mai 2025; Organgesetz 4/2000, Art. 17

Amtliche Quellen

🔗 Real Decreto 1155/2024 (RELOEX) → 🔗 Ley Orgánica 4/2000 (LOEX) → 🔗 Ministerio de Inclusión - Familiares → 🔗 Formulario EX-24 →

Última actualización: 2026-04-13

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.