Familienangehöriger eines spanischen Staatsbürgers
Neue Kategorie, eingeführt durch das Königliche Dekret 1155/2024 (RELOEX), in Kraft seit Mai 2025. Aufenthaltstitel für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 26 Jahre und abhängige Verwandte in aufsteigender Linie. Die Arbeitserlaubnis gilt ab dem Tag der Antragstellung.
💡 RELOEX-Neuregelung Mai 2025: Der spanische Staatsangehörige leitet das Antragsverfahren ein. Der Familienangehörige ist ab dem Tag der Antragstellung zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ehepartner können nach 1 Jahr Aufenthalt die spanische Staatsangehörigkeit beantragen.
📋 Erlaubt sowohl abhängige als auch selbstständige Erwerbstätigkeit ab dem Tag der Antragstellung.
Schritt für Schritt
Der spanische Staatsangehörige leitet das Verfahren bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) in seiner Wohnprovinz ein.
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Antragstellung im EU-Familienangehörigen-Regime (EX-19) statt im spanischen Familienangehörigen-Regime (EX-24)
Consecuencia: Falsches Verfahren — die Vorteile der sofortigen Arbeitserlaubnis und der beschleunigten Einbürgerung gehen verloren
Solución: Wenn Ihr Angehöriger die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, verwenden Sie stets das Formular EX-24 (Familienangehöriger eines spanischen Staatsangehörigen) und nicht EX-19 (Familienangehöriger eines EU-Bürgers). Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtsregime.
⚠️ Der Familienangehörige (nicht spanisch) reicht den Antrag ein, anstatt dass der spanische Staatsangehörige dies tut
Consecuencia: Mögliche Ablehnung des Antrags
Solución: Der spanische Staatsangehörige muss den Antrag einleiten und einreichen. Der Familienangehörige erscheint persönlich zur Abnahme der biometrischen Daten (Fingerabdrücke).
⚠️ Antragstellung für Kinder über 26 Jahre ohne Nachweis der Abhängigkeit
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Das RELOEX erweitert die Anspruchsberechtigung auf Kinder bis 26 Jahre. Für Personen über 26 Jahre muss die wirtschaftliche Abhängigkeit vom spanischen Staatsangehörigen nachgewiesen werden.
⚠️ Fehlender Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes mit dem spanischen Staatsangehörigen
Consecuencia: Ablehnung oder Aufforderung zur Nachbesserung der Unterlagen
Solución: Melden Sie sich vor der Antragstellung an derselben Adresse wie der spanische Staatsangehörige an (Empadronamiento).
Rechtsgrundlage
Königliches Dekret 1155/2024 (neues RELOEX), in Kraft ab 20. Mai 2025; Organgesetz 4/2000, Art. 17
Amtliche Quellen
Última actualización: 2026-04-13