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Familienangehöriger eines EU-Bürgers

Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Europäischen Union (nicht spanischer Herkunft) mit Wohnsitz in Spanien. EU-Gemeinschaftsregelung — erlaubt die Arbeitsaufnahme ab dem ersten Tag, ohne eigenes Einkommen nachweisen zu müssen.

Mindesteinkommen Für den Familienangehörigen nicht erforderlich (das Einkommen des EU-Bürgers ist ausreichend)
Erste Gültigkeit 5 Jahre (Aufenthaltskarte)
Bearbeitungszeit 1–3 Monate
Arbeit erlaubt? ✓ Ja
Familiennachzug? ✗ No
Gebühr 2026 Kostenlos (Anmeldebescheinigung) oder TIE-Gebühr für Nicht-EU-Angehörige

💡 Diese Regelung gilt für Familienangehörige von EU-Bürgern, die NICHT spanisch sind. Wenn Ihr Familienangehöriger spanischer Staatsangehöriger ist, müssen Sie die Aufenthaltskarte für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger (EX-24) beantragen, die zusätzliche Vorteile bietet.

📋 Erlaubt sowohl abhängige als auch selbstständige Erwerbstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Schritt für Schritt

Der Antrag ist in Spanien bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der jeweiligen Provinz zu stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise.

1
Der EU-Bürger meldet sich als EU-Bürger an
Der EU-Bürger muss zunächst seine EU-Bürger-Anmeldebescheinigung (grüne Bescheinigung) beim zuständigen Kommissariat der Nationalpolizei beantragen.
2
Unterlagen des Familienangehörigen zusammenstellen
Reisepass, Nachweis der Familienangehörigkeit (mit Apostille und vereidigter Übersetzung), Formular EX-19, Lichtbilder und anfallende Gebühren vorbereiten.
3
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
Einen Termin bei der Ausländerbehörde der zuständigen Provinz buchen. Formular EX-19 und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
4
Bescheid und Aufenthaltskarte
Der Bescheid ergeht innerhalb von 3 Monaten. Es wird eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.
5
TIE-Karte abholen
Nach Bekanntgabe des positiven Bescheids können Sie die TIE-Karte abholen. Die Karte bescheinigt das Recht auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Spanien.
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Fehler, die zur Ablehnung führen

⚠️ Beantragung der EU-Gemeinschaftsregelung, obwohl der Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger ist

Consecuencia: Fehlerhafte Bearbeitung und mögliche Ablehnung

Solución: Wenn Ihr Familienangehöriger SPANISCHER Staatsangehöriger ist, müssen Sie die Aufenthaltskarte für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger (EX-24) beantragen, nicht die Karte für Familienangehörige von EU-Bürgern (EX-19).

⚠️ Antragstellung, bevor der EU-Bürger seine Anmeldung abgeschlossen hat

Consecuencia: Ablehnung aufgrund fehlender Unterlagen

Solución: Der EU-Bürger muss seine Anmeldebescheinigung (grüne Bescheinigung) besitzen, bevor der Familienangehörige die Aufenthaltskarte beantragt.

⚠️ Antragstellung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Spanien

Consecuencia: Verwaltungsstrafe

Solución: Beantragen Sie die Aufenthaltskarte innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in das spanische Staatsgebiet.

⚠️ Unzureichender Nachweis der Familienangehörigkeit

Consecuencia: Ablehnung

Solución: Legen Sie eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Bescheinigung über eine eingetragene Partnerschaft vor. Ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein.

Verlängerung

Verlängerung um: 5 años (residencia permanente tras primer periodo)

Antragsfrist: 60 días antes de la expiración

Voraussetzungen:

  • Mantener el vínculo familiar con el ciudadano de la UE
  • El ciudadano de la UE debe seguir residiendo en España

Tras 5 años de residencia continuada, se puede solicitar la residencia permanente de familiar comunitario.

Rechtsgrundlage

Königliches Dekret 240/2007 über die Einreise, den freien Aufenthalt und das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen

Amtliche Quellen

🔗 Real Decreto 240/2007 - Régimen Comunitario → 🔗 Ministerio de Inclusión - Régimen Comunitario → 🔗 Formulario EX-19 → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional →

Última actualización: 2026-04-13

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.