Familienangehöriger eines EU-Bürgers
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Europäischen Union (nicht spanischer Herkunft) mit Wohnsitz in Spanien. EU-Gemeinschaftsregelung — erlaubt die Arbeitsaufnahme ab dem ersten Tag, ohne eigenes Einkommen nachweisen zu müssen.
💡 Diese Regelung gilt für Familienangehörige von EU-Bürgern, die NICHT spanisch sind. Wenn Ihr Familienangehöriger spanischer Staatsangehöriger ist, müssen Sie die Aufenthaltskarte für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger (EX-24) beantragen, die zusätzliche Vorteile bietet.
📋 Erlaubt sowohl abhängige als auch selbstständige Erwerbstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Schritt für Schritt
Der Antrag ist in Spanien bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der jeweiligen Provinz zu stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise.
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Beantragung der EU-Gemeinschaftsregelung, obwohl der Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger ist
Consecuencia: Fehlerhafte Bearbeitung und mögliche Ablehnung
Solución: Wenn Ihr Familienangehöriger SPANISCHER Staatsangehöriger ist, müssen Sie die Aufenthaltskarte für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger (EX-24) beantragen, nicht die Karte für Familienangehörige von EU-Bürgern (EX-19).
⚠️ Antragstellung, bevor der EU-Bürger seine Anmeldung abgeschlossen hat
Consecuencia: Ablehnung aufgrund fehlender Unterlagen
Solución: Der EU-Bürger muss seine Anmeldebescheinigung (grüne Bescheinigung) besitzen, bevor der Familienangehörige die Aufenthaltskarte beantragt.
⚠️ Antragstellung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Spanien
Consecuencia: Verwaltungsstrafe
Solución: Beantragen Sie die Aufenthaltskarte innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in das spanische Staatsgebiet.
⚠️ Unzureichender Nachweis der Familienangehörigkeit
Consecuencia: Ablehnung
Solución: Legen Sie eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Bescheinigung über eine eingetragene Partnerschaft vor. Ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein.
Verlängerung
Verlängerung um: 5 años (residencia permanente tras primer periodo)
Antragsfrist: 60 días antes de la expiración
Voraussetzungen:
- Mantener el vínculo familiar con el ciudadano de la UE
- El ciudadano de la UE debe seguir residiendo en España
Tras 5 años de residencia continuada, se puede solicitar la residencia permanente de familiar comunitario.
Rechtsgrundlage
Königliches Dekret 240/2007 über die Einreise, den freien Aufenthalt und das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen
Amtliche Quellen
Última actualización: 2026-04-13