Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche
Aufenthaltserlaubnis, um bis zu 24 Monate in Spanien zu bleiben und Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen — nach Abschluss eines Studiums in Spanien. Kein Konsularvisum: Der Antrag wird in Spanien mit dem Formular EX-26 gestellt.
📋 Keine Erwerbstätigkeit während der Suche. Wenn du Arbeit findest, musst du den Wechsel zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen und die Bewilligung abwarten; die blosse Antragstellung berechtigt NICHT zum Arbeiten. Die Entscheidungsfrist beträgt höchstens drei Monate (Art. 77.6 RD 1155/2024).
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Schritt für Schritt
✅ So wird beantragt, von Spanien aus
Der Antrag wird in Spanien online über Mercurio gestellt, gerichtet an die Delegación/Subdelegación del Gobierno deiner Provinz. Er wird nicht im Konsulat bearbeitet.
- Fristgerecht beantragen — Von 60 Kalendertagen vor Ablauf deines Studienaufenthalts bis 90 Kalendertage nach Studienabschluss.
- Unterlagen zusammenstellen — EX-26, Reisepass, Abschluss Niveau 6, Mittelnachweis (100% IPREM oder 50% + Unterkunft), Krankenversicherung, Führungszeugnis und Gebühr 790/052.
- Online einreichen — Über Mercurio, gerichtet an die Delegación/Subdelegación del Gobierno deiner Provinz (in Spanien, nicht im Konsulat).
- Bescheid — Stillschweigende Genehmigung: Erfolgt innerhalb von 20 Werktagen keine Antwort, gilt der Antrag als genehmigt.
- Arbeit suchen oder gründen — Du hast bis zu 24 Monate (nicht verlängerbar), um Arbeit zu finden oder ein Unternehmensprojekt vorzubereiten.
- Bei Arbeitsfindung: Wechsel — Du (oder dein Arbeitgeber) reichst den Wechsel zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ein. Mit einem qualifikationsgerechten Vertrag darfst du ab Einreichung arbeiten, ohne auf den Bescheid zu warten (Art. 77 RD 1155/2024).
Condición: Ein Studium an einer Hochschuleinrichtung abgeschlossen und MINDESTENS Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens erreicht haben, was dem Bachelor entspricht. Mindestens — ein Master (7) oder eine Promotion (8) zählen ebenfalls. Die 17. Zusatzbestimmung verlangt kein "langfristiges" Studium.
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Verwechslung mit dem Nicht-Erwerbsvisum
Consecuencia: Falsche finanzielle Voraussetzungen vorbereiten
Solución: Das Nicht-Erwerbsvisum erfordert ~400% des IPREM und erlaubt KEINE Arbeit. Diese Erlaubnis erfordert nur 100% des IPREM und ist auf Jobsuche und anschließende Arbeit ausgerichtet.
⚠️ Glauben, es gebe ein allgemeines Visum, um „nach Spanien zur Jobsuche zu kommen"
Consecuencia: Etwas beantragen, das nicht existiert
Solución: Diese Erlaubnis gilt nur für Personen, die ein langfristiges Studium in Spanien abgeschlossen haben. Visa zur Arbeitssuche gibt es aber sehr wohl — Art. 43 des RD 1155/2024 schafft zwei Klassen, für Kinder oder Enkel eines gebürtigen Spaniers (Art. 44) und für bestimmte Berufe und Gebiete (Art. 45), mit zwölf Monaten Aufenthalt zur Arbeitssuche. Sie sind nicht auf Zuruf zu haben, sie hängen vom Kontingent ab, das die Ministerialverordnung über die kollektive Anwerbung im Herkunftsland festlegt. Und bei einem Vertrag stellt der ARBEITGEBER den Erstantrag.
⚠️ Versuch, den Antrag im spanischen Konsulat zu stellen
Consecuencia: Falscher Kanal
Solución: Es ist kein Konsularvisum: Der Antrag wird in Spanien online über Mercurio bei der Delegación/Subdelegación del Gobierno gestellt.
⚠️ Glauben, sie gelte 12 Monate
Consecuencia: Schlechte Planung der Jobsuche
Solución: Die Erlaubnis gilt 24 Monate, nicht verlängerbar (nicht 12).
⚠️ Arbeit aufnehmen, bevor der Wechsel zur Arbeitserlaubnis eingereicht wurde
Consecuencia: Ein Verstoß, der die Erlaubnis ungültig machen kann
Solución: Arbeiten Sie erst, wenn der Wechsel zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ERTEILT ist. Die Einreichung berechtigt nicht zum Beginn — die zuständige Stelle entscheidet und stellt binnen höchstens drei Monaten zu (Art. 77 RD 1155/2024), und die Wirksamkeit ist zudem bis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung ausgesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt der Arbeitssuche-Aufenthalt?
Bis zu 24 Monate, nicht verlängerbar.
Wie beantrage ich ihn?
Online über Mercurio mit dem Formular EX-26, gerichtet an die Delegación/Subdelegación del Gobierno. Offiziell: Hoja 20 des Inklusionsministeriums.
Darf ich damit arbeiten?
Nicht während der Suche — und auch nicht allein durch die Einreichung des Wechsels — Sie müssen die Erteilung abwarten. Die Frist zur Entscheidung und Zustellung beträgt höchstens drei Monate (Art. 77 RD 1155/2024).
Wie viel Geld brauche ich?
100% des IPREM (~600€/Monat) oder 50% mit im Voraus bezahlter Unterkunft.
Brauche ich ein Jobangebot?
Nein.
Wer kann ihn beantragen?
Wer ein Studium an einer Hochschuleinrichtung in Spanien abgeschlossen und mindestens Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens erreicht hat (Bachelor). Master und Promotion, die darüber liegen, zählen ebenfalls.
Rechtsgrundlage
Siebzehnte Zusatzbestimmung des Gesetzes 14/2013; RD 1155/2024 (Ausländerverordnung); Instruction DGM 1/2018.
Gegen den konsolidierten Text geprüft am 2026-09-01.
Amtliche Quellen
Última actualización: 2026-07-07