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Außerordentliche Regularisierung 2026 — Frist bis zum 30. Juni: Was Sie wissen müssen

16 de April de 2026 8 Min. Lesezeit
En resumen: El Gobierno ha abierto el plazo para regularizar tu situación en España. Tienes hasta el 30 de junio de 2026. Te explico si puedes acogerte, qué necesitas y cómo presentarlo. Tasa: 38.28€.

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Außerordentliche Regularisierung 2026: Sie haben bis zum 30. Juni Zeit, den Antrag zu stellen

Das Real Decreto 316/2026 eröffnet einen Weg zur Legalisierung Ihrer Situation in Spanien. Wenn Sie seit Monaten ohne Papiere hier leben, können Sie möglicherweise davon profitieren. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert.

Veröffentlicht: 17. April 2026 · Aktualisiert: 17. April 2026

⚠️ Die Frist endet am 30. Juni 2026. Das Real Decreto 316/2026 wurde am 15. April im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sie können die Regularisierung bereits auf elektronischem Weg beantragen. Persönliche Termine begannen am Montag, den 20. April, und sind schnell ausgebucht. Warten Sie nicht.

Wenn Sie sich ohne Papiere in Spanien aufhalten und bereits eine Weile hier sind, ist dieser Artikel für Sie. Die Regierung hat eine außerordentliche Regularisierung genehmigt, die Ihnen in einem einzigen Verfahren sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis verschaffen kann. Es ist kein automatischer Prozess — Sie müssen einen Antrag stellen, und die Frist ist kurz. Aber wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, lohnt sich der Versuch sehr.

Das Wichtigste zuerst: Sie haben weniger als zweieinhalb Monate. Die Frist endet am 30. Juni 2026. Wenn Sie zu lange warten, könnten Sie keinen persönlichen Termin mehr bekommen oder keine Zeit mehr haben, alle Unterlagen zusammenzustellen. Lesen Sie dies daher aufmerksam durch und fangen Sie noch heute an.

Können Sie davon profitieren? Prüfen Sie es in 2 Minuten

Bevor wir ins Detail gehen, prüfen Sie, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Nicht alle gelten für jeden — es hängt von Ihrer Situation ab. Es gibt zwei verschiedene Wege, und weiter unten erklären wir Ihnen, welcher der Ihre ist.

Bedingung Erfüllen Sie diese?
Sie befinden sich derzeit in Spanien ✅ Erforderlich für beide Wege
Sie sind vor dem 1. Januar 2026 nach Spanien eingereist ✅ Erforderlich für Weg 2
Sie leben seit mindestens 5 aufeinanderfolgenden Monaten in Spanien ✅ Erforderlich für Weg 2
Sie haben keine Vorstrafen in Spanien oder in Ihrem Heimatland ✅ Erforderlich für beide Wege
Sie haben keine gültige Aufenthaltserlaubnis und keinen laufenden Antrag ✅ Erforderlich (siehe Ausnahmen)
Sie haben kein Einreiseverbot für Spanien ✅ Erforderlich für beide Wege
Achtung bei laufenden Anträgen: Wenn Sie einen Arraigo-Antrag oder einen anderen Aufenthaltsantrag laufen haben, können Sie diese Regularisierung grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Arraigo-Anträge, die sich im Verfahren befinden, werden dennoch bewilligt. Das heißt, Sie verlieren diese nicht. Wenn Sie Zweifel über Ihre genaue Situation haben, rufen Sie vor allen anderen Schritten die 060 an.

Die zwei Wege — welcher ist Ihrer?

Diese Regularisierung bietet zwei verschiedene Möglichkeiten. Stellen Sie fest, welche die Ihre ist, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen, denn was Sie in jedem Fall benötigen, ist unterschiedlich.

Weg 1 — Wenn Sie vor dem 31. Dezember 2025 Asyl beantragt haben

Dieser Weg ist einfacher in seinen Voraussetzungen. Wenn Sie seinerzeit internationalen Schutz (Asyl oder Flüchtlingsstatus) beantragt haben und dieser Antrag vor dem 31. Dezember 2025 gestellt wurde, können Sie diesen Weg unter drei Bedingungen nutzen:

  • Sie befinden sich derzeit in Spanien
  • Sie haben keine Vorstrafen
  • Sie bezahlen die Gebühr von 38,28 €

Sie müssen weder Monate des Aufenthalts nachweisen noch Arbeit oder Familie belegen. Der Asylantrag dient bereits als Ausgangspunkt.

Weg 2 — Wenn Sie sich in einer irregulären Situation befinden (der Weg für die Mehrheit)

Dies ist der Weg, der die meisten Menschen betrifft. Wenn Sie seit Monaten ohne Papiere in Spanien leben und nie Asyl beantragt haben, ist dies Ihre Option. Um diesen Weg einzuschlagen, müssen Sie all das erfüllen:

  • Sie sind vor dem 1. Januar 2026 nach Spanien eingereist
  • Sie leben seit mindestens 5 ununterbrochenen Monaten in Spanien
  • Sie haben keine Vorstrafen — weder in Spanien, noch in Ihrem Herkunftsland noch in einem anderen Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben
  • Sie können mindestens eines der folgenden drei Szenarien nachweisen:
a) Sie haben mit einem legalen Arbeitsvertrag gearbeitet
Jeder in Spanien registrierte Arbeitsvertrag.
b) Sie haben eine Familieneinheit mit legalisierten oder spanischen Personen
Partner, Kinder, Eltern oder andere Familienangehörige mit legalem Aufenthalt oder spanischer Staatsbürgerschaft.
c) Sie haben vor dem 31. Dezember 2025 Asyl beantragt
Auch wenn Sie noch keine Antwort erhalten haben, zählt der Antrag.

Sie müssen nur eine der drei Bedingungen erfüllen. Wenn Sie mehrere erfüllen, umso besser: Dann ist Ihr Antrag umso stärker.

Wie Sie nachweisen, dass Sie seit 5 Monaten in Spanien sind

Dies ist der Punkt, an dem die meisten Menschen Schwierigkeiten haben. Fünf ununterbrochene Monate klingt einfach, aber sie mit Unterlagen zu belegen, ist eine andere Sache. Wichtig ist, dass es kein einziges gültiges Dokument gibt — Sie können es mit allem nachweisen, was Ihren Namen und ein Datum trägt, das Ihre Anwesenheit in Spanien belegt.

Dies sind die Unterlagen, die Sie verwenden können:

  • Historische Einwohnermeldebestätigung (Padrón histórico) — nützlich, aber allein nicht ausreichend. Sie müssen sie mit anderen Dokumenten kombinieren
  • Rechnungen jeder Art: Strom, Wasser, Gas, Mobiltelefon, Einkäufe
  • Aufladungsbelege für die Transportkarte
  • Überweisungsbelege (Western Union, MoneyGram usw.)
  • Arzttermine oder Nachweise über medizinische Versorgung
  • Schulanmeldungen Ihrer Kinder
  • Flug- oder Zugtickets mit Datum
  • Bankbelege über in Spanien durchgeführte Transaktionen
⚠️ Problem in Madrid — Verkehrsverbund überlastet: Viele Menschen strömen massenhaft zu den Büros des Regionalen Verkehrsverbunds Madrid (Consorcio Regional de Transportes de Madrid), um das Zertifikat über die Nutzung der Transportkarte als Aufenthaltsnachweis zu erhalten. Termine sind sehr schwer zu bekommen. Wenn Sie in Madrid sind, verlassen Sie sich nicht nur auf dieses Dokument. Kombinieren Sie mehrere der oben aufgeführten Nachweise.
Praktischer Tipp: Sammeln Sie alles, was Ihren Namen und ein Datum trägt, auch wenn es Ihnen unwichtig erscheint. Eine Supermarktrechnung, ein ärztlicher Nachweis, ein Mobiltelefon-Aufladungsbeleg. Je mehr verschiedene Nachweise von verschiedenen Daten Sie vorlegen, desto leichter lässt sich belegen, dass Sie seit fünf Monaten ununterbrochen hier sind. Suchen Sie nicht nach dem perfekten Dokument — suchen Sie nach dem vollständigsten Gesamtpaket.

Die Unterlagen, die Sie benötigen

Neben den Aufenthaltsnachweisen gibt es weitere Dokumente, die Sie zusammenstellen müssen, um einen vollständigen Antrag einzureichen.

Pflichtunterlagen für alle

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis Ihres Herkunftslandes
  • Strafregisterauszug aus Spanien (kann online beantragt werden)
  • Strafregisterauszug aus Ihrem Herkunftsland — legalisiert oder mit Apostille
  • Strafregisterauszug aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben
  • Zahlungsbeleg der Gebühr: 38,28 €
  • Antragsformular (offizielles Formular des Ministeriums für Inklusion)

Unterlagen zum Nachweis Ihres Szenarios (Weg 2)

  • Bei Nachweis von Arbeit: registrierter Arbeitsvertrag oder Beschäftigungshistorie (Certificado de vida laboral)
  • Bei Nachweis einer Familieneinheit: Familienbuch, Heiratsurkunde oder Dokumente, die die Verbindung zu dem legalisierten Familienmitglied belegen
  • Bei Nachweis von Asyl: Bescheid über die Zulassung Ihres Antrags auf internationalen Schutz zur Bearbeitung
Wichtig bei ausländischen Strafregisterauszügen: Dies ist das Dokument, das am längsten zur Ausstellung braucht. Beantragen Sie es so früh wie möglich. Manche Länder benötigen Wochen für die Ausstellung, und Sie benötigen es legalisiert oder mit Apostille. Lassen Sie diesen Schritt nicht auf das Ende liegen.

Wie Sie den Antrag stellen

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen, und können die wählen, die am besten zu Ihnen passt.

Auf elektronischem Weg — bereits verfügbar, 24 Stunden

Seit dem 16. April 2026 können Sie den Antrag online über das elektronische Amt des Ministeriums für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration einreichen. Es ist 24 Stunden am Tag, an jedem Tag verfügbar. Sie müssen alle Dokumente eingescannt und in gutem Zustand haben.

Persönlich — mit Voranmeldung ab dem 20. April

Wenn Sie es vorziehen, persönlich vorstellig zu werden, oder keine Möglichkeit haben, den Antrag online zu stellen, können Sie einen persönlichen Termin in den Ausländerbehörden vereinbaren. Persönliche Termine sind seit Montag, dem 20. April, verfügbar, sind aber schnell ausgebucht. Vereinbaren Sie Ihren Termin so früh wie möglich.

Wie Sie einen Termin und Informationen erhalten

Rufen Sie die 060 an, um sich zu informieren oder Ihren persönlichen Termin zu vereinbaren. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 9:30 bis 14:00 Uhr und 16:30 bis 19:30 Uhr.

⚠️ Persönliche Termine sind ausgebucht. Wenn Sie persönlich erscheinen müssen, warten Sie nicht bis zur letzten Juniwoche. Die Ausländerbehörden in den großen Städten verzeichnen bereits eine hohe Nachfrage. Rufen Sie noch heute die 060 an oder besuchen Sie das elektronische Amt, um Ihren Termin zu reservieren.

Was Sie erhalten, wenn Ihr Antrag genehmigt wird

Das ist keine Kleinigkeit. Wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird, erhalten Sie Folgendes:

  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für 1 Jahr — kombiniert, was bedeutet, dass Sie ab dem ersten Tag legal in Spanien arbeiten können
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung ab der Zulassung zur Bearbeitung — Sie müssen nicht auf die Genehmigung warten: Sobald Ihr Antrag zugelassen ist, können Sie bereits mit Versicherungsschutz arbeiten
  • Für Minderjährige: Genehmigung für 5 Jahre statt einem Jahr
  • Die Zeit wird rückwirkend für die Staatsangehörigkeit angerechnet — die Jahre, die Sie in Spanien verbracht haben, werden ab Ihrer Ankunft gezählt, nicht erst ab der Genehmigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

Der Bescheid muss innerhalb von maximal 3 Monaten ergehen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten, gilt der Antrag als abgelehnt. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, haben Sie 1 Monat Zeit, bei der Nationalpolizei die TIE (Ausländeridentitätskarte) zu beantragen.

Die Fehler, die Ihren Antrag kosten können

Dies sind die häufigsten Fehler, die Sie Zeit kosten oder direkt zur Ablehnung führen können:

  • Zu glauben, dass die Einwohnermeldebestätigung allein ausreicht. Die Anmeldung ist nützlich, aber die Behörden akzeptieren sie nicht als einzigen Aufenthaltsnachweis. Sie müssen sie mit anderen Belegen kombinieren.
  • Den Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland nicht rechtzeitig zu beantragen. Dies ist das Dokument, das am längsten dauert. Wenn Sie zu lange warten, kommt es möglicherweise nicht vor dem 30. Juni an.
  • Einen laufenden Antrag zu haben, ohne es zu wissen. Wenn Sie irgendwann einen Arraigo-Antrag oder einen anderen Aufenthaltsantrag gestellt haben und nie eine Antwort erhalten haben, könnte dieser noch in Bearbeitung sein. Überprüfen Sie dies, bevor Sie diesen Antrag einreichen.
  • Bis zum letzten Moment zu warten. Persönliche Termine sind ausgebucht. Andere Menschen haben dieselben Unterlagen zusammenzustellen wie Sie. Je länger Sie warten, desto größer das Risiko, keine Zeit mehr zu haben.

Ihr nächster Schritt — handeln Sie noch heute

Wenn Sie glauben, diese Regularisierung in Anspruch nehmen zu können, gibt es nur eine Sache, die Sie jetzt sofort tun müssen: Anfangen.

Konkrete Maßnahme für heute:
  1. Rufen Sie die 060 an (Montag bis Freitag, 9:30–14:00 Uhr oder 16:30–19:30 Uhr), um Ihre Situation zu klären und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren.
  2. Oder besuchen Sie direkt das elektronische Amt des Ministeriums für Inklusion, um das Online-Verfahren einzuleiten — verfügbar 24 Stunden täglich seit dem 16. April.
  3. Beginnen Sie in der Zwischenzeit damit, alle Unterlagen zusammenzustellen: Reisepass, Rechnungen, Belege, Führungszeugnisse. Warten Sie nicht, bis Sie alles beisammen haben, um mit der Suche zu beginnen.

Die Frist endet am 30. Juni 2026. Es gibt keine bestätigte Verlängerung, und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es eine geben wird. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist jetzt der richtige Moment. Zweieinhalb Monate scheinen viel, aber Dokumente brauchen Zeit, Termine sind schnell vergeben und die Zeit vergeht schnell.

Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wie Sie den Antrag stellen sollen, werden wir auf emigraespana.com diese Informationen laufend aktualisieren, sobald es Neuigkeiten gibt. Und wenn Sie jemanden kennen, der von dieser Regularisierung profitieren könnte, teilen Sie diesen Artikel mit ihm. Es kann sein Leben verändern.

Dieser Artikel dient der Information und basiert auf dem Real Decreto 316/2026, das am 15. April 2026 im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wurde. Für konkrete Einzelfälle wenden Sie sich bitte an einen Fachmann oder an die offiziellen Informationsdienste.

Aviso: Este articulo es informativo y no constituye asesoramiento legal. La normativa puede cambiar. Consulta siempre fuentes oficiales y, si tu caso es complejo, busca un abogado de extranjeria.

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.