ARRAIGO

Von der Legalisierung zur Staatsbürgerschaft: der komplette Zeitplan

Von Equipo Emigra España Veröffentlicht: 8 Min. Lesezeit
Von der Legalisierung zur Staatsbürgerschaft: der komplette Zeitplan

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En resumen: Der komplette Zeitplan von der Arraigo-Genehmigung bis zur spanischen Staatsbürgerschaft: Jahr 1, Wechsel zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Daueraufenthalt nach 5 Jahren und Staatsbürgerschaft nach 2, 1 oder 10 Jahren je nach Herkunft.

Die Frist der außerordentlichen Regularisierung 2026 war der 30. Juni 2026. Wenn Sie den Antrag nicht stellen konnten, ist das nicht das Ende: Informieren Sie sich über alternative Wege wie den Arraigo Social und die verschiedenen Visa-Optionen.

Die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung (arraigo) (zum Beispiel im Rahmen des Regularisierungsverfahrens 2026) ist nicht das Ziel: Sie ist der Ausgangspunkt. Ab diesem Tag beginnt eine Uhr zu laufen, die Sie im Laufe der Jahre von Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis zur langfristigen Aufenthaltsberechtigung und anschließend zur spanischen Staatsangehörigkeit führen kann. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den vollständigen Zeitplan, Etappe für Etappe, damit Sie unterwegs kein Jahr verlieren.

Der Zeitplan auf einen Blick

Ihr Weg besteht aus vier großen Meilensteinen. Jeder baut auf dem vorherigen auf, und die gesamte Zeit, in der Sie sich legal aufhalten, zählt, auch wenn Sie die Art Ihrer Aufenthaltskarte wechseln:

Jahr 1 → Verlängerung → Jahr 5 → Staatsangehörigkeit
1. Arraigo (Jahr 1): erste Aufenthaltserlaubnis. Sie arbeiten und beantragen Ihre TIE.
2. Umwandlung in eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Art. 191 des Königlichen Dekrets 1155/2024): Ihre zweite Genehmigung, mit einer Gültigkeit von bis zu 4 Jahren je nach Ihrer Situation.
3. Langfristige Aufenthaltsberechtigung (Jahr 5): stabiler Aufenthaltsstatus, Karte, die alle 5 Jahre verlängert wird.
4. Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz: je nach Ihrer Herkunft nach 2, 1 oder 10 Jahren legalen Aufenthalts.
EtappeWann?Was Sie erhalten
Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung (arraigo)Jahr 1Aufenthalt und Arbeit (abhängig und selbständig) in ganz Spanien
Umwandlung in Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Art. 191)Bei Verlängerung nach Jahr 1Reguläre Genehmigung mit einer Gültigkeit von bis zu 4 Jahren
Langfristige AufenthaltsberechtigungNach 5 JahrenStabiler, unbefristeter Aufenthaltsstatus (Karte alle 5 Jahre)
Spanische Staatsangehörigkeit2 / 1 / 10 Jahre je nach HerkunftSpanischer Reisepass

Schritt für Schritt, Jahr für Jahr

Jahr 1: Ihre Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung

Ihre erste Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung gilt für 1 Jahr und berechtigt Sie bereits, sowohl als Arbeitnehmer als auch selbständig, in jedem Sektor und an jedem Ort in Spanien zu arbeiten. In diesem ersten Jahr beantragen Sie im auf die Erteilung folgenden Monat Ihre TIE (Ausländeridentitätskarte) und melden sich bei der Sozialversicherung an, sobald Sie zu arbeiten beginnen. Dies ist die Stufe, die alles Weitere in Gang setzt.

Die Verlängerung: Umwandlung in eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Bevor dieses erste Jahr abläuft, sollten Sie den Zeitpunkt nicht verpassen: Sie beantragen die Umwandlung in eine reguläre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, geregelt in Artikel 191 des Königlichen Dekrets 1155/2024 (die seit dem 20. Mai 2025 geltende Ausländerverordnung). Diese neue Genehmigung wird in der Regel mit einer Gültigkeit von bis zu 4 Jahren erteilt, wobei die genaue Frist von Ihrer Situation abhängt (zum Beispiel davon, wie lange Sie bereits eine Erlaubnis besaßen, die Ihnen das Arbeiten ermöglichte). Mit der Verlängerung können Sie außerdem beginnen, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder im Rahmen der Familienzusammenführung nachzuholen.

Jahr 5: die langfristige Aufenthaltsberechtigung

Sobald Sie 5 Jahre legalen und ununterbrochenen Aufenthalts angesammelt haben, können Sie die langfristige Aufenthaltsberechtigung beantragen. Es handelt sich um einen stabilen Aufenthaltsstatus: Sie bleiben weiterhin Ausländer, aber Ihre Karte wird nun alle 5 Jahre verlängert, und Ihre Situation hängt nicht mehr von Arbeitsverträgen oder jährlichen Voraussetzungen ab. In dieser Phase können Sie auch Ihre Eltern nachholen. Beachten Sie, dass die Zusammenführung von Verwandten in aufsteigender Linie eigene Voraussetzungen hat: In der Regel müssen sie über 65 Jahre alt sein und Sie müssen bereits eine langfristige Aufenthaltsberechtigung (Daueraufenthalt) besitzen.

Die Staatsangehörigkeit

Der letzte Meilenstein ist die spanische Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz, die beim Justizministerium beantragt wird. Die Anzahl der erforderlichen Jahre legalen Aufenthalts hängt vollständig von Ihrer Herkunft ab (siehe folgende Tabelle).

Wann können Sie die Staatsangehörigkeit beantragen? Es hängt von Ihrer Herkunft ab

Nicht für alle gilt dieselbe Wartezeit. Das spanische Zivilgesetzbuch legt je nach Herkunftsstaatsangehörigkeit sehr unterschiedliche Fristen fest:

Ihre HerkunftJahre legalen AufenthaltsWer betroffen ist
Verkürzte Frist2 JahreStaatsangehörige lateinamerikanischer Ursprungsländer sowie von Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal, und Sephardim
Mindestfrist1 JahrIn Spanien Geborene; mit einem/einer Spanier/in Verheiratete (nach 1 Ehejahr); Verwitwete eines/einer Spaniers/Spanierin; sowie weitere Fälle nach Art. 22 des Zivilgesetzbuchs
Allgemeine Regelung10 JahreAlle übrigen Staatsangehörigkeiten
Für die meisten der 2026 regularisierten Personen – lateinamerikanischer Herkunft – beträgt die Frist nur 2 Jahre, gerechnet ab der Erteilung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Wer seine Erlaubnis 2026 erhalten hat, könnte die Staatsangehörigkeit somit etwa 2028 beantragen, vorausgesetzt, sein Aufenthalt bleibt durchgehend legal.

Die Prüfungen: CCSE und DELE A2

Für die Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz müssen Sie neben der Erfüllung der Frist zwei Prüfungen des Instituto Cervantes bestehen:

  • CCSE – die Prüfung der Kenntnisse der spanischen Verfassung und der spanischen Gesellschaft und Kultur. Sie ist für alle ausnahmslos verpflichtend.
  • DELE A2 – eine Sprachprüfung für Spanisch. Hier gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie Staatsangehöriger eines spanischsprachigen Herkunftslandes sind, sind Sie vom DELE A2 befreit (nicht jedoch vom CCSE).
Achtung bei der Sprachbefreiung. Andorra, die Philippinen und Portugal fallen zwar unter die verkürzte 2-Jahres-Frist, sind aber keine spanischsprachigen Länder: Ihre Staatsangehörigen müssen den DELE A2 dennoch ablegen. Die Sprachbefreiung richtet sich nach der offiziellen Muttersprache, nicht nach der Frist für die Staatsangehörigkeit.

Die goldene Regel: Wann die Uhr zu laufen beginnt und was sie unterbricht

Der am häufigsten falsch geplante Fehler: Die Uhr für die Staatsangehörigkeit beginnt mit der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung zu laufen – nicht ab Ihrer Ankunft in Spanien und nicht ab Ihrer Meldebescheinigung (empadronamiento). Und sehr wichtig: ein Wechsel der Aufenthaltserlaubnis (von der Verwurzelung zur regulären Genehmigung nach Art. 191) setzt den Zähler nicht zurück. Sobald Ihr legaler Aufenthalt mit der ersten Erteilung anerkannt wurde, summieren sich die Jahre weiter, auch wenn Sie später die Art der Karte wechseln.

Die Kehrseite der Medaille ist die Kontinuität: Ihr Aufenthalt muss legal und ohne Unterbrechungen bestehen bleiben. Zwei Dinge können dies unterbrechen: eine abgelaufene Erlaubnis, die nicht rechtzeitig verlängert wurde, und längere Abwesenheiten aus Spanien. Verlängern Sie stets vor dem Fristablauf und halten Sie Ihre Auslandsaufenthalte kurz und dokumentiert.

Setzen Sie Ihren Weg fort

Dieser Leitfaden ist die Landkarte; jede Etappe hat ihren eigenen Leitfaden mit allen Details:

Ihr nächster Schritt: Notieren Sie sich das Datum der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis im Kalender. Das ist Tag 1 Ihres Countdowns zur Staatsangehörigkeit. Alles Weitere baut auf diesem Datum auf.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann zählen die Jahre für die Staatsangehörigkeit? Ab der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis (Ihrer Erlaubnis durch Verwurzelung), nicht ab Ihrer Ankunft in Spanien und nicht ab Ihrer Meldebescheinigung. Jahre in irregulärer Situation zählen nicht.

Verliere ich bei einem Wechsel der Aufenthaltserlaubnis die bereits angesammelten Jahre? Nein. Der Übergang von der Verwurzelung zur regulären Genehmigung nach Art. 191 unterbricht die Kontinuität nicht: Die Frist läuft weiter ab der ersten Erteilung.

Wie viele Jahre benötige ich für die Staatsangehörigkeit? Das hängt von Ihrer Herkunft ab: 2 Jahre für Staatsangehörige lateinamerikanischer Ursprungsländer sowie von Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal und Sephardim; 1 Jahr für mit einem/einer Spanier/in Verheiratete, Verwitwete und in Spanien Geborene; 10 Jahre für alle übrigen.

Muss ich beide Prüfungen ablegen? Den CCSE muss jeder ablegen. Vom DELE A2 befreit sind Staatsangehörige spanischsprachiger Herkunftsländer; Andorra, die Philippinen und Portugal gehören nicht dazu, daher müssen deren Staatsangehörige die Prüfung ablegen.

Was ist die langfristige Aufenthaltsberechtigung, und wie unterscheidet sie sich von der Staatsangehörigkeit? Die langfristige Aufenthaltsberechtigung (nach 5 Jahren) ist ein stabiler Aufenthaltstitel: Sie bleiben weiterhin Ausländer. Die Staatsangehörigkeit ist der spanische Reisepass. Sie können die langfristige Aufenthaltsberechtigung besitzen und gleichzeitig weiter Jahre für die Staatsangehörigkeit ansammeln.

Was kann die Kontinuität meines Aufenthalts unterbrechen? Eine abgelaufene Erlaubnis, die nicht rechtzeitig verlängert wurde, und längere Abwesenheiten aus Spanien. Verlängern Sie vor dem Fristablauf und halten Sie Ihre Auslandsaufenthalte kurz und dokumentiert.

Aviso: Este articulo es informativo y no constituye asesoramiento legal. La normativa puede cambiar. Consulta siempre fuentes oficiales y, si tu caso es complejo, busca un abogado de extranjeria.

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