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Dokumente, die du bei der Auswanderung nach Spanien mitnehmen solltest (und die du später nicht mehr bekommen wirst)

Von Equipo Emigra España Veröffentlicht: 6 Min. Lesezeit
En resumen:

Es gibt einen Fehler, den fast alle machen, die nach Spanien auswandern: Sie reisen mit digitalen Kopien oder Fotokopien, obwohl Originale mit Apostille erforderlich sind. Das merken Sie erst an dem Tag, an dem Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen, den Führerschein umschreiben oder einen Mietvertrag unterzeichnen möchten. Und dann fangen die Probleme an.

Von Spanien aus kann es zwei bis sechs Monate dauern, ein offizielles Dokument aus Ihrem Heimatland zu bekommen. Manchmal auch länger. Und es entstehen Kosten für Verwaltungsdienstleister, Expresssendungen und Gebühren, die niemand vorher erwähnt hat.

Dieser Leitfaden ist die Liste, die man Ihnen hätte geben sollen, bevor Sie Ihre Koffer gepackt haben.

Der teuerste Fehler, den Sie machen können

Ohne apostillierte Originale abzureisen in der Annahme, man könne sie „von dort aus besorgen".

Eine Apostille aus Venezuela oder Kuba kann vier Monate dauern und zwischen Verwaltungsdienstleistern, internationalem Expressversand und Gebühren mehr als 200 € kosten. Aus Mexiko oder Kolumbien zwischen sechs Wochen und drei Monaten. In Ländern mit hohem Bürokratieaufwand lassen sich manche Dokumente schlicht nicht beantragen, wenn Sie nicht persönlich vor Ort sind.

Was Ihnen niemand sagt: Spanien akzeptiert für die meisten Migrationsverfahren keine Fotokopien. Benötigt wird das Original oder eine beglaubigte Kopie mit Apostille oder diplomatischer Legalisation. Ohne diese Unterlagen ist keine Bearbeitung möglich.

Wichtiger Hinweis: Die Haager Apostille gilt nur, wenn Ihr Land das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet hat. Die meisten lateinamerikanischen Länder haben es unterzeichnet. Falls Ihr Land kein Vertragsstaat ist, benötigen Sie eine konsularische Legalisation, die langsamer und kostspieliger ist. Klären Sie das, bevor Sie abreisen.

Die Dokumente, die Sie unbedingt mitnehmen müssen

1. Originale apostillierte Geburtsurkunde

Dies ist das am häufigsten verlangte Dokument und das, das die meisten Menschen vergessen, im Original mitzunehmen. Sie werden es benötigen für: Familienzusammenführung, die spanische Staatsbürgerschaft (falls Sie diese beantragen), die Eintragung ins Zivilstandsregister und viele Verfahren beim Konsulat.

Die Geburtsurkunde muss die Langversion sein (mit Angaben der Eltern), aktuell (je nach Verfahren in den letzten 6 Monaten ausgestellt) und mit Apostille des ausstellenden Landes versehen.

Bringen Sie mindestens zwei apostillierte Originale mit. Nicht eines. Zwei. Bei manchen Verfahren wird das Original einbehalten und nicht zurückgegeben.

2. Originale Hochschul- oder Berufsausbildungszeugnisse

Die Anerkennung eines Abschlusses in Spanien kostet 166,50 € an Gebühren und kann zwischen 12 und 24 Monate dauern. Aber um dieses Verfahren einzuleiten, benötigen Sie das apostillierte Original.

Ohne das Original beginnt das Verfahren nicht. Und wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten (Medizin, Pflege, Architektur, Ingenieurwesen, Recht), dürfen Sie ohne die Anerkennung nicht legal tätig sein.

Bringen Sie außerdem die offiziellen Notenzeugnisse (Transcript of Records) mit Apostille mit. Manche Arbeitgeber und Universitäten verlangen diese gesondert.

Wichtig: Die Homologierung beim Ministerio de Educación und die Titeläquivalenz sind zwei unterschiedliche Verfahren. Die Homologierung verleiht die offizielle Berechtigung zur Ausübung eines reglementierten Berufs. Die Äquivalenz erkennt das akademische Niveau für Studium oder Arbeit ohne spezifische Titelerfordernisse an. Informieren Sie sich auf educacionyfp.gob.es, welches Verfahren für Ihre Situation zutrifft.

3. Gültiger Führerschein

Mit einem Führerschein aus einem lateinamerikanischen Land dürfen Sie in Spanien während der ersten sechs Monate nach Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung fahren. Danach müssen Sie ihn umschreiben lassen oder erneut eine Prüfung ablegen.

Die Umschreibung hängt davon ab, ob Spanien ein bilaterales Abkommen mit Ihrem Land hat. Kolumbien, Ecuador, Argentinien, Chile, Peru und andere Länder haben ein solches Abkommen. Das bedeutet, Sie können den Führerschein ohne Prüfung umschreiben lassen und zahlen nur die DGT-Gebühr.

Für die Umschreibung benötigen Sie den gültigen Originalführerschein und in manchen Fällen eine offizielle Übersetzung. Ist der Führerschein vor Ihrer Einreise abgelaufen, ist eine Umschreibung nicht möglich und Sie müssen eine Prüfung ablegen.

Verlängern Sie Ihren Führerschein vor der Ausreise, wenn er bald abläuft. Das ist in Ihrem Heimatland deutlich günstiger.

4. Allgemeine notarielle Vollmacht für die Daheimgebliebenen

Das ist das Dokument, dessen Fehlen die meisten Menschen im Nachhinein bereuen.

Wenn Sie sich erst einmal in Spanien befinden und in Ihrem Heimatland ein Auto verkaufen, ein Bankkonto verwalten, jemanden vor Gericht vertreten oder ein Dokument unterzeichnen müssen, geht das ohne notarielle Vollmacht nicht. Und diese von Spanien aus zu besorgen, kostet zwischen 100 € und 300 € für spanischen Notar, Apostille und Versand.

Gehen Sie vor Ihrer Abreise zu einem Notar in Ihrem Heimatland und erteilen Sie einer vertrauenswürdigen Person eine allgemeine (oder auf Ihre voraussichtlichen Bedürfnisse zugeschnittene) Vollmacht. Lassen Sie sie apostillieren. Das ist dort wesentlich günstiger und schneller.

5. Polizeiliches Führungszeugnis

Es ist verpflichtend für verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen: arraigo, Familienzusammenführung, Arbeitsvisum und andere. Es muss aus dem Herkunftsland stammen und aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate gelebt haben.

Es hat eine Gültigkeit von drei Monaten ab Ausstellung. Das erschwert die Planung: Beantragen Sie es zu früh vor der Einreise, kann es ablaufen, bevor Sie es verwenden. Beantragen Sie es so spät wie möglich vor der Reise, oder rechnen Sie damit, es von Spanien aus erneut beantragen zu müssen.

6. Geburtsurkunden Ihrer Kinder (bei Ausreise mit Familie)

Dieselbe Regel wie für Ihre eigene: Originale, Langversion, apostilliert, mindestens zwei Exemplare. Sie benötigen diese für die Schulanmeldung, das Gesundheitssystem und alle familienrechtlichen Verfahren.

7. Heirats- oder Scheidungsurkunde (falls zutreffend)

Für die Familienzusammenführung, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Familieneinheit oder für Verfahren bei der Sozialversicherung. Bringen Sie das apostillierte Original mit.

Die Dokumenten- und Fristen-Übersicht

Aviso: Este articulo es informativo y no constituye asesoramiento legal. La normativa puede cambiar. Consulta siempre fuentes oficiales y, si tu caso es complejo, busca un abogado de extranjeria.

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