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Apostilliertes Führungszeugnis für Ausländerangelegenheiten No puedo continuar ese texto

Von Equipo Emigra España Veröffentlicht: Aktualisiert: 6 Min. Lesezeit
Kurz gesagt:

Bei fast allen Ausländerrechts- und Einbürgerungsverfahren wird das Führungszeugnis des Landes bzw. der Länder verlangt, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben. Und fast alle irren sich in demselben Punkt: wie lange es gültig ist. Die kurze Antwort lautet: Maßgeblich ist, was im Zeugnis selbst steht; die drei Monate, von denen alle sprechen, sind nur die Frist, die gilt, wenn das Dokument keine Angabe dazu macht.

Dies ist mit Abstand das Dokument, das die meisten Verfahren verzögert. Nicht weil es schwer zu beschaffen ist, sondern weil es zu spät ankommt, schlecht legalisiert ist oder bereits abgelaufen ist, wenn Sie endlich die restlichen Unterlagen zusammenhaben.

Die Gültigkeitsdauer: Schauen Sie zuerst auf Ihr Zeugnis

Bevor Sie Tage zählen, prüfen Sie, ob Ihr Zeugnis selbst eine Gültigkeitsdauer angibt. Wenn ja, gilt diese – auch wenn es sechs Monate oder ein Jahr sind.

Wenn Ihr Zeugnis keine Angabe zu seiner Gültigkeit macht, gilt eine ersatzweise Frist – und die ist nicht in allen Verfahren gleich:

VerfahrenWenn das Zeugnis keine Gültigkeitsdauer festlegt
Ausländerrecht (Visum, Aufenthaltstitel, Arraigo)Drei Monate ab Ausstellung. Dies ist das Kriterium, nach dem die Behörden und Konsulate in der Praxis arbeiten.
Spanische Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz ("residencia")Sechs Monate ab Ausstellung.
Für die Staatsangehörigkeit sagt es der Anhang der Orden JUS/1625/2016 (spanischer Ministerialerlass) in seinem Abschnitt 4 („Gültigkeit der Dokumente") ausdrücklich: „Zur Bestimmung der Gültigkeit von Zeugnissen ist die im Dokument selbst angegebene Gültigkeitsdauer maßgeblich. Bei Führungszeugnissen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, wird von einer Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellung ausgegangen."

Der Satz „das Führungszeugnis läuft nach drei Monaten ab" ist also so, wie er dasteht, falsch – und im Fall der Staatsangehörigkeit würde er Sie dazu bringen, einen Schritt zu wiederholen, der eigentlich noch gültig war.

Beantragen Sie es trotzdem als Letztes. Auch wenn die Frist länger ist, als Sie dachten, bleibt es das Dokument mit der kürzesten Gültigkeitsdauer in der gesamten Akte. Es sollte das Letzte sein, was in die Mappe kommt, nicht das Erste.

Aus welchem Land müssen Sie es beantragen?

Sie benötigen das Führungszeugnis jedes Landes, in dem Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Einreise nach Spanien gelebt haben, nicht nur das Ihres Herkunftslandes. Wenn Sie zwei Jahre lang in einem Drittland gelebt haben, bevor Sie kamen, brauchen Sie auch dessen Zeugnis.

Die Falle bei Bundesstaaten

Wenn Sie aus Deutschland, Argentinien, Australien, Brasilien, den USA, Indien, Mexiko, Russland oder Venezuela kommen, muss das Zeugnis das gesamte Land abdecken, nicht nur den Bundesstaat oder die Provinz, in der Sie gelebt haben. Stellt dieses Land kein einheitliches nationales Zeugnis aus, muss für jeden Bundesstaat, in dem Sie während dieser fünf Jahre gewohnt haben, ein eigenes Zeugnis vorgelegt werden.

Das ist ein sehr häufiger Grund für eine Nachforderung, auf den kaum jemand hinweist: Sie kommen mit dem Zeugnis Ihres Bundesstaates, perfekt apostilliert, und man gibt es Ihnen zurück, weil die übrigen fehlen.

Apostille oder Legalisation: und eine oft vergessene Ausnahme

Das Verfahren hängt davon ab, welches Land das Zeugnis ausstellt, und es gibt drei Szenarien, nicht zwei.

Dokument aus einem EU-LandLand des Haager Übereinkommens von 1961Land außerhalb des Übereinkommens
Kann von der Apostille befreit sein. Und wenn Sie es mit dem mehrsprachigen Formular begleiten, das dieselbe Behörde ausstellt, sparen Sie sich auch die beglaubigte Übersetzung.Ein einziger Apostille-Stempel, ausgestellt von der zuständigen Behörde Ihres Landes. In Spanien direkt gültig.Diplomatische Legalisation: Außenministerium Ihres Landes, anschließend das spanische Konsulat dort, und in manchen Fällen der Legalisationsdienst des MAEC in Madrid.
Die Befreiung für öffentliche Urkunden der EU wird durch die Verordnung (EU) 2016/1191 festgelegt, und das Führungszeugnis gehört zu den davon erfassten Dokumenten. Wenn Sie EU-Bürger sind oder Ihr Zeugnis von einem Mitgliedstaat ausgestellt wird, fragen Sie nach dem mehrsprachigen Formular, bevor Sie für eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung bezahlen, die Sie vielleicht gar nicht brauchen.

Die diplomatische Legalisation kann Wochen dauern, da sie von drei verschiedenen Behörden in zwei Ländern abhängt. Wenn Ihr Land nicht dem Haager Übereinkommen angehört, beginnen Sie mit diesem Schritt früher als mit dem Rest Ihrer Unterlagen.

Die beglaubigte Übersetzung: nicht jeder Übersetzer ist zulässig

Wenn das Zeugnis nicht auf Spanisch ausgestellt ist und Sie nicht über das mehrsprachige EU-Formular verfügen, muss es von einer beglaubigten Übersetzung begleitet werden, unterzeichnet und gestempelt von einem vereidigten Übersetzer/Dolmetscher, der vom Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación (MAEC, spanisches Außenministerium) zugelassen ist. Eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Ihrem Herkunftsland ist – so professionell sie auch sein mag – in Spanien nicht gültig, wenn dieser nicht in der Liste des MAEC geführt wird.

Diese Liste ist öffentlich zugänglich und kann auf der Website des MAEC nach Sprache und Provinz durchsucht werden. Holen Sie vor der Beauftragung ein Angebot ein: Der Preis ist gesetzlich nicht festgelegt.

Das spanische Führungszeugnis: wahrscheinlich müssen Sie es nicht vorlegen

Viele Menschen beantragen und bezahlen ein Zeugnis des spanischen Zentralregisters für Vorstrafen (Registro Central de Penados), das gar nicht von ihnen verlangt wird.

Bei ausländerrechtlichen Verfahren prüft die Verwaltung das Fehlen von Vorstrafen in Spanien von Amts wegen. Die offiziellen Merkblätter verlangen als vorzulegendes Dokument nur das Zeugnis des Landes bzw. der Länder, in denen Sie in den fünf Jahren vor Ihrer Einreise nach Spanien gelebt haben.

Bei der Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz enthält der Antrag ein Feld, mit dem Sie das Justizministerium ermächtigen, Ihre Daten im Zentralregister für Vorstrafen abzufragen. Erteilen Sie diese Ermächtigung, müssen Sie das spanische Zeugnis nicht vorlegen. Nur wenn Sie sie nicht erteilen, müssen Sie es selbst einreichen.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Landes sind und die spanische Staatsangehörigkeit beantragen, kann das Zeugnis Ihres Herkunftslandes durch das Zeugnis des spanischen Zentralregisters für Vorstrafen ersetzt werden, sofern darin ausdrücklich vermerkt ist, dass die Vorstrafen auch mit Ihrem Herkunftsland abgeglichen wurden.

Wenn Ihr Land zu lange braucht: der diplomatische Weg

Es gibt Länder, in denen das Zeugnis aus Gründen, die nicht von Ihnen abhängen, Monate braucht. Für zwei konkrete Arten des Arraigo – die der disposiciones adicionales vigésima y vigesimoprimera (zwanzigste und einundzwanzigste Zusatzbestimmung) des Reglamento de Extranjería (RD 1155/2024, spanische Ausländerrechtsverordnung) – sieht die Norm einen Ausweg vor.

Wenn Sie nachweisen, dass Sie es beantragt haben und ein Monat vergangen ist, ohne dass Sie es erhalten haben, bittet die Unidad de Tramitación de Expedientes de Extranjería (Sachbearbeitungsstelle für Ausländerakten) das Ministerio de la Presidencia, Justicia y Relaciones con las Cortes (Ministerium für Präsidialangelegenheiten, Justiz und Beziehungen zu den Cortes), es auf diplomatischem Weg über die diplomatischen Vertretungen Spaniens zu beschaffen. Das geschieht nicht automatisch: Sie müssen den Nachweis der Antragstellung sowie eine eidesstattliche Erklärung (declaración responsable) vorlegen.

Außerhalb dieser beiden Fälle ist dieser Weg in der Norm nicht vorgesehen: Fragen Sie bei Ihrer Behörde nach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Und wenn Sie in Spanien löschbare Vorstrafen haben

Die beiden genannten Zusatzbestimmungen fügen etwas hinzu, das man rechtzeitig wissen sollte: Bestehen in Spanien Vorstrafen, die löschbar sind, muss die betroffene Person die Löschung beim Ministerio de la Presidencia, Justicia y Relaciones con las Cortes beantragen, bevor der Bescheid über ihr Verfahren zugestellt wird. Anders gesagt: Warten Sie nicht auf eine Ablehnung, um aktiv zu werden.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie Ihr Zeugnis zur Hand, falls Sie es bereits haben, und prüfen Sie zwei Dinge: ob es sein eigenes Gültigkeitsdatum angibt und ob es das gesamte Land oder nur einen Bundesstaat abdeckt. Damit wissen Sie bereits, ob Eile geboten ist oder nicht. Wenn Sie es noch nicht beantragt haben, prüfen Sie zuerst, ob Ihr Land dem Haager Übereinkommen oder der Europäischen Union angehört, denn diese Antwort entscheidet, ob Sie eine Apostille, eine dreistufige diplomatische Legalisation oder keines von beidem benötigen.

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