Arraigo Segunda Oportunidad (Wiedererlangung des Aufenthalts)
Befristete Aufenthaltserlaubnis über das arraigo segunda oportunidad (verwurzelter Aufenthalt für Personen, die zuvor aus Spanien ausgewiesen wurden und die Einreiseverbots-Frist vollständig abgedient haben, mit erhaltenen Bindungen zum Land). Eine zweite Chance zur Regularisierung Ihres Aufenthalts, sobald das Einreiseverbot vollständig abgelaufen ist.
Allgemeine Voraussetzungen
Zuvor aus Spanien ausgewiesen worden zu sein und das zur Ausweisung gehörende prohibición de entrada (Einreiseverbot) vollständig abgedient zu haben.
Das Einreiseverbot muss vollständig abgelaufen sein. Solange das Verbot in Kraft ist, kann kein Antrag gestellt werden.
Nachweis von mindestens 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien nach Ablauf des Einreiseverbots. Abwesenheiten dürfen in diesem Zeitraum 90 Tage nicht überschreiten.
Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland. Besonders wichtig angesichts der Vorgeschichte.
Familiäre, soziale oder berufliche Bindungen nachweisen, die Ihren fortgesetzten Aufenthalt in Spanien rechtfertigen. Ein informe de arraigo (Integrationsbericht — ein Dokument der Sozialdienste, das Ihre sozialen Bindungen zu Spanien bescheinigt) ist erforderlich.
Vollständiger, gültiger Reisepass.
Ablauf Schritt für Schritt
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Antragstellung vor Ablauf des Einreiseverbots
Folge: Automatische Ablehnung und mögliche erneute Ausweisung
Lösung: Warten Sie, bis das Einreiseverbot vollständig abgelaufen ist. Prüfen Sie die genauen Fristen in Ihrer Ausweisungsentscheidung.
⚠️ Neue Vorstrafen haben
Folge: Ablehnung
Lösung: Es ist unerlässlich, seit der Ausweisung keine neuen Vorstrafen zu haben. Jede neue Straftat kann den Antrag erheblich erschweren.
⚠️ Keine echten Bindungen zu Spanien nachweisen können
Folge: Ablehnung wegen fehlender nachweisbarer Verwurzelung
Lösung: Weisen Sie familiäre Bindungen (Kinder in der Schule, Partner/in, Familie), soziale Bindungen (Gemeinschaftsteilnahme, NGOs) und berufliche Bindungen (Verträge, Ausbildung) nach.
Offizielle Quellen
Última actualización: 2026-04-15