Dokumente für die Regularisierung 2026 in Spanien — vollständige Checkliste nach Profil
Der häufigste Fehler bei der Regularisierung 2026 ist nicht rechtlicher, sondern dokumentarischer Natur. Ein abgelaufenes Führungszeugnis, eine fehlende Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung außerhalb des Standards lösen eine subsanación (Nachbesserungsaufforderung) aus, die, wenn sie nicht innerhalb von 15 Tagen beantwortet wird, zur Archivierung der Akte führt. Dieser Leitfaden fasst in einer vollständigen Checkliste alle Dokumente zusammen, die Sie benötigen: die für jeden Antragsteller gemeinsamen, die spezifischen je nach Nachweisweg (Arbeit, Familie oder Vulnerabilität) und die Legalisierungs- und Übersetzungsanforderungen für Dokumente aus dem Ausland. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, gibt Ihnen der Voraussetzungen-Fragebogen in zwei Minuten Bescheid.
Gemeinsame Pflichtdokumente (alle Antragsteller)
Diese fünf Blöcke sind für jeden der drei Nachweiswege verpflichtend. Ohne einen von ihnen wird die Akte nicht bearbeitet.
1. Offizielles Formular: EX-32 oder EX-31
- EX-32: für Personen in irregulärem Status (Zusatzbestimmung 21 des Ausländerreglements).
- EX-31: für Antragsteller auf internationalen Schutz mit einem vor dem 1. Januar 2026 gestellten Antrag (Zusatzbestimmung 20).
Beide Formulare enthalten Anhänge für die Erklärung zu Vorstrafen und, beim Vulnerabilitätsweg, das Feld für die entsprechende Bescheinigung.
2. Gültiger Reisepass
- Vollständiger Reisepass mit Mindestgültigkeit für das gesamte Verfahren (empfohlen 6 Monate im Voraus; Minimum die erwartete Dauer der Akte).
- Vollständige Kopie aller Seiten, einschließlich leerer Seiten. Die Datenseite allein reicht nicht.
- Wenn Sie keinen Reisepass haben, ein vom Ministerium anerkanntes gleichwertiges Reisedokument.
3. Anwesenheit in Spanien vor dem 1. Januar 2026
- Sie müssen zwei separate Dinge nachweisen: (a) dass Sie vor dem 1. Januar 2026 in Spanien waren, und (b) dass Sie bis zum Antragsdatum 5 ununterbrochene Monate Aufenthalt nachweisen können.
- Jedes datierte und auf Ihren Namen ausgestellte öffentliche oder private Dokument ist gültig: historisches empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus), spanische Gesundheitskarte, Arztberichte, Mietverträge, Rechnungen für Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas, Internet, Telefon), Mobilfunkaufladungen, Flug-/Zug-/Busfahrscheine mit Ihrem Namen, Banküberweisungen oder Geldsendungen, Schulanmeldungen von Kindern, Betreuungsbescheinigungen von NGOs (Spanisches Rotes Kreuz, Cáritas, Accem usw.), Arzttermine, Polizeianzeigen, Krankenhausakten.
- Je mehr Dokumente Sie vorlegen und je breiter zeitlich verteilt, desto stärker ist die Akte. Wenn Ihre Grundlage kein padrón enthält, konsultieren Sie den Leitfaden zur Regularisierung ohne empadronamiento.
4. Führungszeugnisse
- Zeugnis aus Spanien, ausgestellt vom Registro Central de Penados (spanisches Zentralregister für Vorstrafen) — oder im Asylfall der entsprechende Nachweis.
- Zeugnis aus Ihrem Herkunftsland, ordnungsgemäß apostilliert und mit beglaubigter Übersetzung ins Spanische (siehe nächster Abschnitt).
- Zeugnisse aus jedem anderen Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate gelebt haben.
- Höchstgültigkeit: 3 Monate ab Ausstellungsdatum. Ein vor 4 Monaten ausgestelltes Zeugnis ist nicht mehr gültig: beantragen Sie es so spät wie möglich vor der Einreichung.
5. Gezahlte Gebühr: 38,28 EUR
- Formular 790 código 052. Sie können es online auf der Website der spanischen Steuerbehörde (AEAT) ausfüllen und bezahlen, oder bei jeder kooperierenden Bank.
- Legen Sie den Bankbeleg der Zahlung vor, nicht nur das Formular.
- Bewahren Sie eine Kopie des Belegs für Ihre Unterlagen auf.
Nachweiswegspezifische Dokumente (einer der drei)
Zusätzlich zu den fünf obigen Blöcken müssen Sie einen der drei Nachweiswege gemäß RD 316/2026 nachweisen.
Arbeitsweg
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot des Arbeitgebers, mit Datum und Bedingungen, oder Nachweis von 90 Arbeitstagen im letzten Jahr (auch ohne vorherigen formellen Vertrag).
- Lohnabrechnungen, falls zutreffend.
- Vida laboral (Beitragshistorie der Sozialversicherung), herunterladbar vom elektronischen Portal der TGSS.
- Arbeitgeberbescheinigung über Unbedenklichkeit bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) und der Sozialversicherung (TGSS).
- Üblicherweise werden vom Arbeitgeber außerdem verlangt: CIF (spanische Unternehmenssteuernummer), Anmeldung bei der Sozialversicherung, TC2 (Sozialversicherungsnachweis) und eigenverantwortliche Erklärung.
Familienweg
- Libro de familia (spanisches Familienbuch) oder gleichwertiges ausländisches Dokument, apostilliert und übersetzt.
- Heiratsurkunde oder eingetragene Partnerschaft, falls zutreffend.
- Bescheinigung über gemeinsames Zusammenleben, ausgestellt vom Ayuntamiento (Rathaus), oder gemeinsames historisches empadronamiento, das die Lebensgemeinschaft mit spanischen Staatsbürgern oder legal Ansässigen belegt.
- DNI / NIE / TIE des spanischen Staatsbürgers oder legal Ansässigen, mit dem Sie zusammenleben (Kopie).
- Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, falls sie zur Lebensgemeinschaft gehören.
Vulnerabilitätsweg
- Vulnerabilitätszertifikat nach dem offiziellen Modell des Inklusionsministeriums, mit elektronischer Signatur und digitalem Siegel.
- Ausschließlich ausgestellt von: (a) den Sozialdiensten des Ayuntamiento, bei dem Sie gemeldet sind, oder (b) einer im RECEX eingetragenen Einrichtung des Dritten Sektors (Registro Electrónico de Colaboradores de Extranjería — Elektronisches Register der Ausländerkollaborateure, Orden ISM/164/2026, mit mehreren registrierten Einrichtungen in ganz Spanien).
- Warnung: das Vulnerabilitätszertifikat ist nur für dieses Verfahren gültig. Es ersetzt weder den informe de arraigo (Integrationsbericht) noch andere allgemeine Sozialberichte.
- Wir veröffentlichen in Kürze ein eigenes Handbuch zum Vulnerabilitätszertifikat (RECEX) mit der Liste der Einrichtungen, dem Antragsprozess und der genauen Vorlage.
Ausländische Dokumente: Apostille und beglaubigte Übersetzung
Jedes außerhalb Spaniens ausgestellte Dokument muss zwei Filter durchlaufen: Legalisierung (Apostille) und beglaubigte Übersetzung. Das sind zwei getrennte Schritte, und sie müssen in der richtigen Reihenfolge erfolgen.
Haager Apostille
- Wenn Ihr Land Unterzeichner des Haager Übereinkommens ist (die meisten europäischen und amerikanischen Länder sind es), genügt die Apostille, ausgestellt von der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes (üblicherweise Außenministerium, Justizministerium oder oberstes Gericht, je nach Land).
- Wenn Ihr Land nicht Unterzeichner ist, benötigen Sie eine konsularische Legalisierung: ein langsamerer Prozess, der das spanische Konsulat in Ihrem Land und das Außenministerium in Madrid einbezieht.
Beglaubigte Übersetzung ins Spanische
- Alle Unterlagen in einer anderen Sprache als Spanisch müssen von einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden.
- Der Übersetzer muss vom MAEC (spanisches Außenministerium) ernannt sein. Eine öffentliche Liste ist auf dem MAEC-Portal einsehbar.
- Reihenfolge ist wichtig: zuerst das Originaldokument apostillieren, dann die beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben. Der beglaubigte Übersetzer muss auch die Stempel und Anmerkungen der Apostille in der Übersetzung wiedergeben.
- Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung auslassen, tritt die Akte in subsanación und Sie haben 15 Tage, um sie nachzureichen. Wenn Sie nicht antworten, wird die Akte archiviert.
Häufige Fehler bei der Dokumentation
- Abgelaufene Führungszeugnisse: zu früh einholen und mit über 3 Monaten Alter einreichen. Beantragen Sie sie so kurz wie möglich vor der Einreichung.
- Ein Zwischenaufenthaltsland vergessen: wenn Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate in einem dritten Land gelebt haben, benötigen Sie auch ein Führungszeugnis aus diesem Land. Viele Anträge scheitern an unbeabsichtigten Auslassungen.
- Übersetzung ohne Apostille oder Apostille ohne Übersetzung: beide Schritte sind getrennt erforderlich. Reihenfolge: Apostille zuerst, Übersetzung danach.
- Unvollständige Reisepasskopie: erforderlich ist eine vollständige Kopie aller Seiten, nicht nur der Datenseite oder nur der benutzten Seiten.
- Falscher Gebührencode: der richtige Code ist 790 código 052 (derselbe wie beim arraigo). 012 ist für die spätere TIE (Ausländerausweis), nicht für den Antrag.
- EX-32 einreichen, wenn EX-31 zutrifft: wenn Sie einen laufenden Antrag auf internationalen Schutz haben, ist Ihr Formular das EX-31.
- Allgemeine Sozialberichte anstelle des offiziellen Vulnerabilitätszertifikats: gültig ist nur die Ministerialvorlage mit elektronischer Signatur.
Für mehr Kontext zur Rolle der Vorstrafen im Verfahren konsultieren Sie den Leitfaden zur Regularisierung und Vorstrafen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ein Dokument zwischen der Terminvereinbarung und der Einreichung abläuft? Priorisieren Sie Dokumente mit begrenzter Gültigkeit (Führungszeugnisse, Zertifikate) nach dem bestätigten Termin. Beantragen Sie sie 2-3 Wochen vor dem Termin, um mit Sicherheitsreserve und innerhalb der 3-Monats-Gültigkeit anzukommen.
Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten auf Englisch? Ja. Jedes Dokument in einer anderen Sprache als Spanisch — einschließlich Englisch, Portugiesisch, Französisch — benötigt für dieses Verfahren eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Reicht das empadronamiento als einziger Nachweis des Aufenthalts? Nicht als einziger Nachweis, aber es ist der stärkste. Kombinieren Sie es mit anderen Dokumenten (Rechnungen, Arzttermine, Überweisungen), um eventuelle Lücken abzudecken und die Akte zu stärken.
Was passiert, wenn am Tag des Termins ein Dokument fehlt? Es hängt vom Kanal ab: Correos und Extranjería akzeptieren die Einreichung in der Regel mit subsanación-Hinweis. Sie haben 10-15 Tage, um das Fehlende nachzureichen. Tun Sie das nicht, wird die Akte archiviert.
Kann ich einfache Kopien einreichen oder benötige ich beglaubigte Kopien? Reichen Sie Originale plus einfache Kopien am Tag des Termins ein. Der Beamte prüft und gibt Ihnen die Originale zurück. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, außer das Formular verlangt es ausdrücklich.
Offizielle Quellen
- Portal der Regularisierung — Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration: https://www.inclusion.gob.es/regularizacion
- Offizielles Terminformular: https://www.inclusion.gob.es/formulario-cita-previa-regularizacion-extraordinaria-2026
- Modelo 790 código 052 — spanische Steuerbehörde: https://sede.agenciatributaria.gob.es
- Spanisches Außenministerium — offizielle beglaubigte Übersetzer: https://www.exteriores.gob.es
- Haager Übereinkommen — Unterzeichnerstaaten und Apostille: https://www.hcch.net/es/instruments/conventions/specialised-sections/apostille
Fazit
Die Dokumentation ist der am besten kontrollierbare Teil des Verfahrens: anders als die Bearbeitungszeiten der Verwaltung hängt sie von Ihnen ab. Eine vollständige Akte am Tag des Termins vermeidet subsanaciones, Verzögerungen und das Risiko der Archivierung. Die drei kritischen Blöcke sind die Führungszeugnisse innerhalb von 3 Monaten, die Apostille und beglaubigte Übersetzung in der richtigen Reihenfolge und die nachweiswegspezifische Dokumentation, die zu Ihrem Fall passt.
Für den vollständigen Kontext des Verfahrens konsultieren Sie den Hauptleitfaden zum Präsenzverfahren. Für die Buchung des Termins haben Sie die Leitfäden für Correos und Oficina de Extranjería. Und für das Vulnerabilitätszertifikat (RECEX) veröffentlichen wir in den kommenden Tagen ein eigenes Handbuch mit der Liste der Einrichtungen und dem detaillierten Prozess.