Wie man als Ausländer ein Gebrauchtfahrzeug in Spanien kauft
Sie sind gerade in Spanien angekommen und brauchen ein Auto. Vielleicht für die Arbeit, um in schlecht angebundene Gebiete zu gelangen oder schlicht, um nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein. Der Gebrauchtwagenmarkt ist Ihre schnellste und günstigste Option. Er birgt jedoch konkrete Fallen, die Menschen, die das System nicht kennen, Hunderte von Euro kosten. Dieser Artikel erklärt Ihnen jeden Schritt in der richtigen Reihenfolge.
Zuerst: Ohne NIE können Sie kein Fahrzeug zulassen
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer in Spanien. Ohne sie können Sie das Auto nicht auf Ihren Namen anmelden, es nicht ordnungsgemäß versichern und die Übertragungssteuer nicht bezahlen.
Sie können den Kaufvertrag mit Ihrem Reisepass unterzeichnen. Das ist legal. Aber Sie können den Halterwechsel erst abschließen, wenn Sie die NIE in Händen halten.
Beantragen Sie die NIE bei der Ausländerbehörde (Comisaría de Extranjería) oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Herkunftsland. Dies ist der erste Behördengang, den Sie vor dem Kauf erledigt haben müssen.
Vor der Besichtigung des Fahrzeugs — der DGT-Bericht
Dies ist der Schritt, den die meisten Leute überspringen. Und er ist der wichtigste. Fordern Sie den DGT-Bericht immer vor dem Treffen mit dem Verkäufer an – Sie benötigen dafür nur das Kennzeichen des Fahrzeugs.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Kurzauskunft: kostenlos. Sie erfahren, ob das Auto Belastungen oder Pfändungen hat oder abgemeldet ist. Dies ist der erste Filter. Nutzen Sie ihn immer.
- Vollständiger Bericht: 8,67€. Er enthält die Halterhistorie, frühere Übertragungen, technische Hauptuntersuchungen (ITV) und – am wichtigsten – ob ein Eigentumsvorbehalt (reserva de dominio) besteht.
Beide Berichte können Sie unter sede.dgt.gob.es anfordern. Sie benötigen Zugang über Cl@ve oder ein digitales Zertifikat. Falls Sie diese noch nicht besitzen, bitten Sie eine Gestoría um Hilfe: Gegen eine geringe Gebühr erledigen diese die Anfrage für Sie.
Was Sie bei der Besichtigung des Fahrzeugs prüfen sollten
Der Bericht ist einwandfrei. Jetzt besichtigen Sie das Auto. Nehmen Sie diese Liste mit:
- Gültige ITV (Hauptuntersuchung): Der Aufkleber befindet sich auf der Windschutzscheibe. Überprüfen Sie das Ablaufdatum. Eine abgelaufene ITV bedeutet, dass das Auto möglicherweise nicht geprüfte Mängel aufweist und nicht legal gefahren werden darf.
- Schlüssiger Kilometerstand: Vergleichen Sie die Kilometeranzeige des Tachos mit den Einträgen im DGT-Bericht. Eine große Abweichung ist ein Hinweis auf Manipulation.
- Bezahlte Kfz-Steuer: Lassen Sie sich den letzten Beleg zeigen. Bei Rückständen kann die Gemeinde das Fahrzeug pfänden, auch wenn es bereits Ihnen gehört.
- Probefahrt: Immer. Ohne Ausnahme. Auf ungewöhnliche Geräusche, Bremsen, Lenkung und Gangschaltung achten.
Der Kaufvertrag — was er enthalten muss
Der Kaufvertrag muss zwingend folgende Angaben enthalten: vollständige Daten des Verkäufers und des Käufers, Kennzeichen und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, vereinbarter Kaufpreis, Datum sowie Unterschriften beider Parteien.
Die DGT stellt auf ihrer Website ein offizielles kostenloses Muster zur Verfügung. Verwenden Sie es. Es ist unkompliziert und deckt alle rechtlich notwendigen Punkte ab.
- Unterschreiben Sie auf jeder Seite, nicht nur auf der letzten.
- Erstellen Sie zwei Exemplare: eines für Sie, eines für den Verkäufer.
- Bewahren Sie das Original des Vertrags auf. Sie benötigen ihn für den Halterwechsel und die Steuerabrechnung.
Die Steuern — die Falle des steuerlichen Werts
Hier kommt die Überraschung, auf die niemand hinweist. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug zwischen Privatpersonen kaufen, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP). Der Steuersatz variiert je nach autonomer Gemeinschaft: zwischen 4 % und 8 %.
Das Problem ist folgendes: Sie zahlen diesen Prozentsatz nicht auf den Betrag, den Sie tatsächlich gezahlt haben, sondern auf den Wert, den das Finanzamt dem Fahrzeug zuweist. Und dieser Wert kann erheblich vom tatsächlichen Marktpreis abweichen.
Das Formular, das Sie einreichen müssen, ist das Modell 620 (bei Privatverkäufen) oder das 621 in einigen autonomen Gemeinschaften. Sie haben 30 Tage ab der Unterzeichnung des Vertrags, um es abzurechnen. Dies können Sie online oder bei den Finanzämtern Ihrer autonomen Gemeinschaft erledigen.
Der Halterwechsel — verschieben Sie ihn nicht
Sie haben 30 Tage ab der Unterzeichnung des Kaufvertrags, um den Halterwechsel bei der DGT vorzunehmen. Die Gebühr beträgt 55,70€.
Wenn Sie dies nicht innerhalb dieser Frist tun, ist das Auto rechtlich weiterhin auf den Namen des Verkäufers eingetragen. Jedes Blitzerfoto, jede Kfz-Steuer-Schuld, jeder verwaltungsrechtliche Vorfall geht an den Verkäufer. Und der Verkäufer hat das volle Recht, Sie dafür in Regress zu nehmen.
Für den Halterwechsel benötigen Sie: den unterzeichneten Kaufvertrag, den Nachweis über die bezahlte ITP, den Original-Fahrzeugschein und Ihre NIE.
Die Versicherung — abschließen, bevor Sie losfahren
Die Haftpflichtversicherung ist vom ersten Moment an Pflicht. Sie dürfen das Auto nicht ohne sie bewegen. Nicht einmal, um es nach dem Kauf nach Hause zu fahren.
Als neuer Einwohner in Spanien ohne hiesige Versicherungshistorie stufen die Versicherer Sie als Kunden ohne Schadenfreiheitsrabatt ein. Sie zahlen mehr. Das ist normal, aber es gibt eine Möglichkeit, dies zu reduzieren.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote. Die Spanne für einen Fahrer ohne spanische Versicherungshistorie liegt je nach Fahrzeug, Alter und gewähltem Deckungsumfang zwischen 300 und 900€ pro Jahr.
Was Sie insgesamt bezahlen werden — ohne Überraschungen
Bevor Sie über den Fahrzeugpreis verhandeln, berechnen Sie, wie viel Sie insgesamt zahlen werden. Hier ist die Übersicht:
| Posten | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Fahrzeugpreis | Was Sie aushandeln |
| Vollständiger DGT-Bericht | 8,67€ |
| Werkstattinspektion (Fahrzeuge über 5 Jahre) | 50–80€ |
| ITP (Grunderwerbsteuer) | 4–8 % des steuerlichen Werts laut Finanzamt |
| DGT-Gebühr für den Halterwechsel | 55,70€ |
| Gestoría (optional) | 100–200€ |
| Versicherung (erstes Jahr) | 300–900€ |
| Gesamte Zusatzkosten über den Fahrzeugpreis hinaus | ~500–1.500€ je nach Fahrzeug und autonomer Gemeinschaft |
Diese zusätzlichen 500–1.500€ sind real und nicht vermeidbar. Berücksichtigen Sie sie bei der Preisverhandlung. Wenn der Verkäufer nicht nachgibt, wissen Sie zumindest genau, was Sie am Ende alles kostet.
Ihr nächster Schritt
Bevor Sie sich mit einem Verkäufer treffen, tun Sie Folgendes: Besorgen Sie sich das Kennzeichen des Fahrzeugs und fordern Sie den DGT-Bericht an. Die Kurzauskunft ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Der vollständige Bericht kostet 8,67€ und ist derjenige, den Sie wirklich benötigen.
Allein dieser eine Schritt kann Sie davor bewahren, ein Auto mit aktivem Eigentumsvorbehalt, versteckten Pfändungen oder einer widersprüchlichen Fahrzeughistorie zu kaufen. Es ist der Unterschied zwischen einem unkomplizierten Kauf und wochenlangen bürokratischen Problemen in einem Land, das Sie gerade erst kennenlernen.
Sie haben die NIE, Sie haben einen einwandfreien Bericht, Sie haben den korrekten Kaufvertrag und Sie haben die Gestoría, falls Sie sie benötigen. Damit ist der Prozess durchaus handhabbar, selbst wenn Sie gerade erst angekommen sind.