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Erster Monat in Spanien: die richtige Reihenfolge aller Behördengänge

Von Equipo Emigra España Veröffentlicht: 6 Min. Lesezeit
En resumen:

Sie sind in Spanien angekommen. Der Flug ist gebucht, der Koffer ist gepackt und wenn Sie Glück haben, haben Sie bereits ein Dach über dem Kopf. Jetzt kommt der schwierigste Teil: herauszufinden, welcher Behördengang zuerst erledigt werden muss.

Das spanische System funktioniert wie eine Kette von Gliedern. Das erste öffnet das zweite, das zweite öffnet das dritte. Wenn Sie versuchen, beim vierten anzufangen, verlangt die Bank das erste, die Sozialversicherung das zweite — und Sie verlieren Wochen damit, im Kreis zu laufen, ohne voranzukommen.

Das erste Glied ist immer die Anmeldung (Empadronamiento). Ohne sie funktioniert nichts.

Der Fehler, den die meisten Neuankömmlinge machen

Die häufigste Falle: zur Bank gehen, bevor Sie sich angemeldet haben. Oder versuchen, die Krankenkassenkarte zu beantragen, ohne zuvor beim Rathaus gewesen zu sein. Oder einem Berater Geld dafür zahlen, die NIE zu besorgen, ohne einen registrierten Wohnsitz zu haben.

Das Ergebnis ist immer dasselbe. Man verlangt von Ihnen den Meldebescheinigung (Volante de Empadronamiento), den Sie nicht haben, Sie kehren mit leeren Händen nach Hause zurück und verlieren wertvolle Tage.

Was Ihnen niemand sagt: die Anmeldung ist kostenlos. Sie können sie in den ersten drei Tagen nach Ihrer Ankunft erledigen. Und Sie brauchen keinen Mietvertrag auf Ihren Namen — es reicht eine unterschriebene Erklärung des Wohnungseigentümers, dass Sie dort wohnen.

Schritt 1: Anmeldung (Empadronamiento) — Tage 1 bis 3

Kosten: 0 €. Ort: das Rathaus Ihrer Gemeinde oder ein Bürgerzentrum.

Die Anmeldung ist die offizielle Registrierung, dass Sie an dieser Adresse wohnen. Es ist das Dokument, das das spanische System von Ihnen für nahezu alles verlangen wird, was Sie in diesem Monat erledigen.

Was Sie mitbringen müssen:

  • Ihren Reisepass oder nationalen Personalausweis
  • Nachweis Ihres Wohnsitzes: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder eine unterschriebene Erklärung des Eigentümers

Wenn Sie bei einem Verwandten oder Freund wohnen, der an dieser Adresse bereits angemeldet ist, kann diese Person Sie durch eine einfache Erklärung bevollmächtigen. Das Rathaus darf Ihnen die Anmeldung nicht verweigern, wenn Sie diese Erklärung vorlegen.

Die Meldebescheinigung erhalten Sie noch am selben Tag oder innerhalb weniger Tage. Bewahren Sie sie sorgfältig auf. Sie werden sie für alle folgenden Schritte benötigen.

Schritt 2: NIE oder TIE je nach Staatsangehörigkeit — Wochen 1 und 2

Der Behördengang hängt hier davon ab, woher Sie kommen:

Wenn Sie EU-Bürger sind Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen
Sie benötigen das Zertifikat zur Registrierung als EU-Bürger (die sogenannte grüne NIE). Kosten: 9,84 €. Beantragung bei der Polizeistation oder dem Ausländeramt (Oficina de Extranjería). Wenn Sie mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis einreisen, benötigen Sie die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero). Erstausstellung: 16,08 €. Die Beantragung erfolgt beim Ausländeramt innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise.

Für beide Behördengänge ist die Meldebescheinigung Pflicht. Deshalb kommt sie zuerst.

Wichtige Frist für Nicht-EU-Bürger: Sie haben 30 Tage ab Ihrer Einreise nach Spanien mit Visum, um die TIE zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist riskieren Sie eine Geldstrafe. Beantragen Sie den Termin beim Ausländeramt noch am Tag Ihrer Ankunft — in Madrid und Barcelona können die Wartezeiten wochenlang sein.

Schritt 3: Sozialversicherungsnummer — Wochen 2 oder 3

Kosten: 0 €. Ort: die Allgemeine Sozialversicherungskasse (TGSS) Ihrer Provinz oder online mit digitalem Zertifikat.

Die Sozialversicherungsnummer (NUSS) ist Ihre Kennnummer im spanischen Arbeitssystem. Sie benötigen sie, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Ohne sie kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht anmelden.

Was Sie mitbringen müssen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • NIE oder TIE aus dem vorherigen Schritt
  • Meldebescheinigung

Sie füllen das Formular TA.1 bei der TGSS aus. In den meisten Fällen erhalten Sie die Nummer noch am selben Tag.

Schritt 4: Bankkonto — Wochen 2 bis 4

Um ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen, benötigen Sie in fast allen Fällen:

  • Reisepass oder NIE
  • Meldebescheinigung
  • Bei manchen Banken: Einkommensnachweis oder Arbeitsvertrag

Wenn Sie noch keinen Vertrag haben, sind digitale Neobanken (Revolut, Wise, N26) flexibler und eröffnen Konten allein mit dem Reisepass. Nutzen Sie diese als Übergangslösung, während Sie das traditionelle spanische Bankkonto beantragen.

Ein spanisches Bankkonto ist unverzichtbar, um Ihr Gehalt zu empfangen, Rechnungen einzuziehen und staatliche Leistungen zu beziehen. Ohne es können viele Arbeitgeber Sie nicht bezahlen. Eröffnen Sie es noch vor Ende des ersten Monats.

Schritt 5: Krankenkassenkarte — Wochen 3 oder 4

Kosten: 0 €. Ort: das nächste Gesundheitszentrum an Ihrem gemeldeten Wohnsitz.

Die Krankenkassenkarte — in der Valencianischen Gemeinschaft SIP, in Katalonien CIP und im Rest Spaniens „Tarjeta Sanitaria Individual" genannt — verschafft Ihnen Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem.

Was Sie benötigen:

  • Reisepass oder NIE
  • Meldebescheinigung
  • Sozialversicherungsnummer (wenn Sie arbeiten oder Beiträge zahlen)

Bei der Anmeldung wird Ihnen ein Hausarzt zugeteilt. Ab dann können Sie Termine vereinbaren, die Notaufnahme kostenlos aufsuchen und sich an Fachärzte überweisen lassen.

Die Zusammenfassung des ersten Monats auf einen Blick

Aviso: Este articulo es informativo y no constituye asesoramiento legal. La normativa puede cambiar. Consulta siempre fuentes oficiales y, si tu caso es complejo, busca un abogado de extranjeria.

ℹ️ La información de esta web es orientativa y de carácter general. No constituye asesoramiento jurídico. Para tu caso concreto, consulta con un abogado especializado en extranjería o con la oficina oficial correspondiente. Emigra España nunca aconseja actuar fuera de la legalidad.

Wann Behördengang Kosten Wo
Tage 1–3 Anmeldung (Empadronamiento) 0 € Rathaus
Wochen 1–2 Grüne NIE (EU) oder TIE (Nicht-EU) 9,84 € oder 16,08 € Polizeistation / Ausländeramt
Wochen 2–3 Sozialversicherungsnummer 0 € TGSS
Wochen 2–4 Bankkonto 0 € Bank oder Neobank
Wochen 3–4 Krankenkassenkarte