Einreise nach Spanien mit laufendem Einbürgerungsverfahren: Was erlaubt ist und was nicht
876.000 Personen haben ihren Antrag auf die spanische Staatsangehörigkeit vor dem Ende des Nietos-Gesetzes im Oktober 2025 eingereicht. Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, haben Sie wahrscheinlich eine Frage, die Ihnen keine Ruhe lässt: Kann ich nach Spanien reisen, während ich warte?
Die kurze Antwort lautet: Ja, aber nur als Tourist. Und das unterliegt sehr konkreten Einschränkungen, die Sie kennen müssen, bevor Sie Ihr Ticket kaufen.
Der teuerste Irrtum: den Antrag mit einer Aufenthaltsgenehmigung verwechseln
Was Ihnen niemand sagt: Der laufende Antrag auf die spanische Staatsangehörigkeit verleiht Ihnen keinerlei besonderen Aufenthaltsstatus in Spanien. Solange über Ihren Antrag noch nicht entschieden wurde, sind Sie Staatsbürger Ihres Herkunftslandes. Nicht mehr und nicht weniger.
Die häufigste Falle: Personen, die nach Spanien reisen und glauben, sie könnten bleiben oder arbeiten, weil sie „so gut wie Spanier" sind. Nach 90 Tagen befinden sie sich in einer irregulären Situation. Und das kann den eigenen Einbürgerungsprozess gefährden, wenn Sie bei einer Kontrolle angetroffen werden.
Noch schlimmer: Manche skrupellose Berater verlangen Geld für die „Beantragung eines Aufenthalts" auf Grundlage des laufenden Einbürgerungsverfahrens. Das existiert rechtlich nicht. Zahlen Sie nicht für etwas, das keine juristische Grundlage hat.
Können Sie während des laufenden Verfahrens nach Spanien einreisen?
Ja, Sie können nach Spanien einreisen, während Sie auf die Entscheidung warten. Das hängt jedoch von Ihrem Herkunftsland und der gewünschten Aufenthaltsdauer ab.
Wenn Sie aus Argentinien, Kolumbien, Mexiko, Peru, Ecuador, Chile, Brasilien oder einem anderen lateinamerikanischen Land stammen, das mit Spanien ein Visabefreiungsabkommen hat, können Sie ohne Visum einreisen und sich bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Nach Ablauf dieser 90 Tage müssen Sie ausreisen. Das laufende Einbürgerungsverfahren verlängert diese Frist um keinen einzigen Tag.
| Ist das während des laufenden Verfahrens möglich? | Antwort |
|---|---|
| Als Tourist nach Spanien einreisen (bis zu 90 Tage) | Ja, wenn Ihr Land ein Visabefreiungsabkommen hat |
| Termine beim Standesamt oder Konsulat wahrnehmen | Ja |
| Länger als 90 Tage ohne andere Genehmigung bleiben | Nein |
| Unselbstständig oder selbstständig arbeiten | Nein |
| Als Ansässiger die öffentliche Gesundheitsversorgung nutzen | Nein (nur Notfallversorgung) |
| Sozialleistungen oder Aufenthaltsbeihilfen beantragen | Nein |
| Sich als Einwohner anmelden | Nein, ohne gültige andere Genehmigung |
Der aktuelle Stand Ihres Nietos-Verfahrens im Jahr 2026
Das Antragsfeoster schloss im Oktober 2025 mit 876.000 registrierten Verfahren. Eine historische Zahl, deren Bearbeitung das Zentrale Standesamt Jahre in Anspruch nehmen wird.
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem Stichtag eingereicht haben und einen zugewiesenen Termin besitzen, ist dieser Termin weiterhin gültig. Verpassen oder vernachlässigen Sie ihn nicht. Es ist Ihr Platz in einer Warteschlange von Hunderttausenden von Personen, und ein verpasster Termin kann monatelange Verzögerungen bedeuten.
Wenn Sie bereits alle Unterlagen eingereicht haben und ohne festes Datum auf eine Entscheidung warten, befinden Sie sich im Wartestatus. Angesichts dieser Arbeitsbelastung können die Fristen bei den spätesten Anträgen 2 bis 4 Jahre betragen. Früher eingereichte Anträge oder solche mit einfacherer Dokumentation können schneller bearbeitet werden.
Wenn Sie während der Wartezeit in Spanien leben möchten (und nicht nur 90 Tage)
Wenn Ihnen 90 Tage nicht ausreichen und Sie sich während der Bearbeitung Ihres Antrags dauerhaft in Spanien aufhalten möchten, benötigen Sie eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung. Ihr laufendes Einbürgerungsverfahren deckt dies unter keinen Umständen ab.
Außerordentliche Regularisierung 2026 — wenn Sie sich mindestens 5 Monate ununterbrochen vor dem 15. April 2026 in Spanien aufgehalten haben, können Sie diese Genehmigung bis zum 30. Juni 2026 beantragen. Die Gebühr beträgt 38,28 €. Sie berechtigt zu einem 12-monatigen Aufenthalt und zur legalen Arbeit in Spanien. Rufen Sie die 060 an, um zu bestätigen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, bevor die Frist abläuft.
Arraigo social — für Personen, die sich mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Hierzu müssen Sie diesen Aufenthalt durch eine Anmeldebescheinigung nachweisen und ein Arbeitsangebot vorweisen. Die Gebühr beträgt ebenfalls 38,28 €.
Arbeitsvisum — wenn Sie ein festes Stellenangebot haben, beantragen Sie das Arbeitsvisum in Ihrem Herkunftsland, bevor Sie einreisen. Dies ist der sauberste Weg: Sie reisen mit Genehmigung ein und müssen sich später nicht regularisieren.
Wenn die Entscheidung eintrifft: Was Sie sofort tun müssen
Die Benachrichtigung kommt. Die Entscheidung ist positiv. Atmen Sie tief durch. Aber praktisch gesehen sind Sie noch kein Spanier, und die Zeit, die Sie für die nächsten Schritte benötigen, spielt eine Rolle.
- Eid oder Gelöbnis auf die spanische Verfassung — dies ist der formelle Akt, der Ihre Staatsangehörigkeit wirksam macht. Ohne ihn hat der Bescheid allein keine Gültigkeit. Wenn Sie sich in Spanien befinden, erfolgt dies beim Standesamt. Wenn Sie sich im Ausland befinden, beim spanischen Konsulat Ihres Landes.
- Eintragung in das spanische Standesregister — nach dem Eid wird Ihr Status als spanischer Staatsbürger formell festgestellt.
- Spanischer Personalausweis (DNI) — bei jeder Nationalpolizei-Dienststelle, mit der Eintragungsbescheinigung des Standesamts.
- Spanischer Reisepass — nicht dringend, aber Sie werden ihn für Rei