Dein Haustier nach Spanien bringen aus Lateinamerika: echte Anforderungen und Fristen 2026
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Änderung der Vorschriften zum 22. April 2026: Die Verordnung (EU) 576/2013 und ihre Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 – die Vorschriften, die bislang die Einreise von Haustieren in die EU regelten – wurden ersetzt. Die tierseuchenrechtlichen Anforderungen legt nun die Delegierte Verordnung (EU) 2026/131 fest, die Listen der Drittländer die Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 und die Musterbescheinigungen die Durchführungsverordnung (EU) 2026/705. Alle drei gelten seit dem 22. April 2026 EU-weit, einschließlich Spanien.
Zuerst das Wichtigste: Aus welchem Land reisen Sie, nicht von welchem Kontinent?
Alle Länder Lateinamerikas in einen Topf zu werfen, ist der Grund, warum viele Menschen die Fristen falsch berechnen und ohne die erforderlichen Unterlagen am Flughafen stehen. Die entscheidende Einordnung lautet nicht „Sie kommen aus Lateinamerika, ja oder nein", sondern in welcher Tollwutrisiko-Liste Ihr Land gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2026/636 geführt wird.
Es gibt drei mögliche Gruppen. Nur zwei betreffen lateinamerikanische Länder.
Anhang I: Praktisch kein lateinamerikanisches Land ist hier vertreten
Anhang I ist die Gruppe mit der günstigsten Behandlung (Einreise ohne verpflichtende benannte Einreisestelle). Ihr gehören Andorra, die Schweiz, die Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Vatikan an. Kein lateinamerikanisches Land befindet sich in dieser Gruppe – wenn Sie aus Lateinamerika reisen, betrifft Sie das also nicht.
Anhang II: Die lateinamerikanischen Länder mit vereinfachtem Verfahren (ohne Serumtest)
Zu Anhang II der Verordnung (EU) 2026/636 gehören tatsächlich mehrere lateinamerikanische und karibische Länder und Gebiete. Für sie ist der serologische Antikörpertest nicht erforderlich. Die souveränen Staaten sind:
- Argentinien
- Chile
- Mexiko
Sowie folgende karibische Gebiete mit derselben Behandlung:
- Antigua und Barbuda
- Aruba
- Barbados
- Bonaire, Sint Eustatius und Saba
- Curaçao
- Kaimaninseln
- Jamaika
- Montserrat
- St. Kitts und Nevis
- Sint Maarten
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Trinidad und Tobago
- Britische Jungferninseln
Wenn Ihr Haustier aus einem dieser Länder reist, sparen Sie sich den Bluttest und die damit verbundene monatelange Wartezeit. Aber Achtung: Sie müssen weiterhin über eine benannte Reisenden-Einreisestelle einreisen, wie alle anderen Länder, die nicht in Anhang I aufgeführt sind.
Der Rest Lateinamerikas: nicht gelistetes Land, langes Verfahren
Wenn Ihr Land in keiner der beiden vorgenannten Listen geführt wird, fallen Sie in die Gruppe „nicht gelistet". Hierzu gehört der überwiegende Teil der Region: Kolumbien, Peru, Ecuador, Venezuela, Bolivien, Brasilien, Uruguay, Paraguay sowie ganz Mittelamerika und der Rest der spanischsprachigen Karibik, unter anderem. Für diese Gruppe ist neben Mikrochip, Impfung und Bescheinigung zusätzlich der serologische Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Anforderungsvergleich
| Anforderung | Land aus Anhang II (Argentinien, Chile, Mexiko, gelistete Karibik) | Nicht gelistetes Land (übrige Region) |
|---|---|---|
| Mikrochip ISO 11784/11785 | Pflicht | Pflicht |
| Tollwutimpfung | Pflicht, gültig ab 21 Tage nach der Erstimpfung | Pflicht, gültig ab 21 Tage nach der Erstimpfung |
| Serologischer Test (≥0,5 IE/ml) | Nicht erforderlich | Pflicht |
| Wartezeit nach der Blutentnahme | Keine | 3 Monate (90 Tage) |
| Amtliche Gesundheitsbescheinigung | Pflicht | Pflicht |
| Einreise über eine benannte Einreisestelle | Pflicht | Pflicht |
Die Anforderungen, die sich nicht ändern, egal woher Sie kommen
- Mikrochip: Kennzeichnung mittels Mikrochip ISO 11784/11785 (oder Tätowierung, nur wenn diese vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und weiterhin lesbar ist), angebracht vor der Impfung.
- Tollwutimpfung: Ihr Haustier muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein; die Impfung gilt ab 21 Tage danach als wirksam.
- Amtliche Gesundheitsbescheinigung: Sie wird von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslandes gemäß dem Muster der Durchführungsverordnung (EU) 2026/705 ausgestellt und muss auf Spanisch vorgelegt werden.
- Benannte Einreisestelle: Sofern Sie nicht aus einem Land des Anhangs I kommen, muss Ihr Haustier über einen für die Kontrolle von Heimtieren zugelassenen Flughafen oder Grenzübergang einreisen.
Wie lange dauert das Verfahren wirklich? Das hängt davon ab, von wo Sie starten. Wenn Ihr Haustier bereits vor Beginn des Verfahrens eine gültige Tollwutimpfung hatte und aus einem Land des Anhangs II kommt, kann der Vorgang in wenigen Tagen abgeschlossen werden: Es fehlen dann nur noch die Bescheinigung und die Buchung des Flugs. Kommt es aus einem nicht gelisteten Land und war bereits geimpft, rechnen Sie mit mindestens 4 Monaten: 30 Tage von der Impfung bis zur möglichen Blutentnahme, plus 3 Monate Wartezeit nach der Entnahme. Beginnen Sie hingegen bei null mit einem ungeimpften Welpen, kommen zusätzlich die mindestens 12 Wochen Mindestalter für die Erstimpfung hinzu: Insgesamt liegt man dann bei rund 7 Monaten. Beide Angaben sind korrekt, jede für einen anderen Ausgangspunkt – entscheidend ist, zu wissen, von welchem Sie selbst ausgehen.
Ihr nächster Schritt
Erledigen Sie noch heute zwei Dinge, bevor Sie das Ticket kaufen. Prüfen Sie zunächst, in welche Gruppe Ihr konkretes Land fällt (Anhang II oder nicht gelistet), indem Sie einen vom spanischen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA) zugelassenen Tierarzt in Ihrem Herkunftsland kontaktieren oder die offizielle Liste der Verordnung (EU) 2026/636 einsehen. Zweitens: Falls Ihr Haustier noch keinen Mikrochip und keine gültige Tollwutimpfung hat, vereinbaren Sie diese Woche einen Termin beim Tierarzt – dieser Schritt bestimmt, wann die Frist zu laufen beginnt, und kann später nicht beschleunigt werden.