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Doppelte Staatsangehörigkeit mit Spanien: Länder mit Abkommen und Voraussetzungen 2026

02 de May de 2026 7 Min. Lesezeit
En resumen:

Was es bedeutet, die doppelte Staatsangehörigkeit mit Spanien zu besitzen

Doppelte Staatsangehörigkeit bedeutet, dass Sie gleichzeitig Staatsbürger zweier Länder sind. Sie besitzen den Reisepass beider Länder, können in beiden arbeiten und in beiden wählen. Sie verzichten nicht auf Ihre Herkunft.

Aber Achtung: Spanien erlaubt dies nicht mit allen Ländern. Es funktioniert nur automatisch – ohne dass Sie auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten müssen – wenn Ihr Land ein bilaterales Abkommen mit Spanien unterzeichnet hat.

Wenn Ihr Land kein Abkommen hat, müssen Sie beim Ablegen des spanischen Staatsbürgerschaftseids formell auf Ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit verzichten. Schriftlich. Beim Standesamt. Obwohl manche Länder diesen Verzicht in der Praxis nicht anerkennen und Sie de facto beide Reisepässe behalten könnten.

Länder mit Doppelstaatsangehörigkeitsabkommen mit Spanien (vollständige Liste 2026)

Spanien unterhält Abkommen zur doppelten Staatsangehörigkeit mit iberoamerikanischen Ländern und einigen weiteren. Wenn Sie aus einem dieser Länder stammen, können Sie die spanische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne auf Ihre eigene zu verzichten:

Land Abkommen in Kraft seit
Argentinien1971
Bolivien1964
Chile1958
Kolumbien1980
Costa RicaJa
KubaJa
Ecuador1964
GuatemalaJa
Honduras1967
MexikoJa
Nicaragua1962
Paraguay1960
Peru1960
Dominikanische Republik1969
UruguayJa
VenezuelaJa
BrasilienJa
El SalvadorJa
PanamaJa
PortugalJa
AndorraJa
PhilippinenJa
ÄquatorialguineaJa
Frankreich2022

Frankreich ist das einzige EU-Land (außerhalb der Iberischen Halbinsel) mit einem Doppelstaatsangehörigkeitsabkommen mit Spanien. Wenn Sie Franzose oder Französin sind, können Sie die spanische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne auf Ihren französischen Reisepass verzichten zu müssen. Aber Achtung: Das Abkommen verkürzt nicht die erforderliche Aufenthaltsdauer.

Sehen Sie Ihr Land nicht in der Liste? Wenn Sie aus Marokko, China, den Vereinigten Staaten, Pakistan oder anderen nicht aufgeführten Ländern stammen, müssen Sie beim Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit formell auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.

Der kostspieligste Fehler, den Menschen machen

Das ist etwas, das viele Menschen nicht wissen und das sie Zeit kostet – manchmal mehr als ein Jahr Verzögerung:

Ein einziger Tag im irregulären Aufenthaltsstatus kann den Jahreszähler zurücksetzen. Der Aufenthalt, den Sie für die Beantragung der Staatsangehörigkeit benötigen, muss legal, ununterbrochen und unmittelbar vor der Antragstellung sein. Wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigung einen Monat abgelaufen war und Sie sie nicht rechtzeitig verlängert haben, wird dieser Zeitraum möglicherweise nicht angerechnet.

Die häufigste Falle ist der Irrglaube, dass die Zeit des Aufenthalts mit einem Studentenvisum angerechnet wird. Das ist nicht der Fall. Jahre des Aufenthalts zu Studienzwecken werden für die Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt.

Ein weiterer häufiger Fehler: das Führungszeugnis aus dem Heimatland abgelaufen oder ohne Apostille einzureichen. Das Dokument muss im Herkunftsland beglaubigt und, sofern es nicht auf Spanisch ausgestellt ist, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt worden sein.

Wie viele Jahre Sie in Spanien leben müssen: die genauen Fristen

Nicht alle benötigen die gleiche Zeit. Hier finden Sie die tatsächlichen Fristen entsprechend Ihrer Situation:

Frist Wer kommt in Frage?
1 Jahr Verheiratet mit einem spanischen Staatsbürger / einer spanischen Staatsbürgerin (mindestens 1 Jahr Ehe), in Spanien geboren, verwitwet nach einem spanischen Staatsbürger / einer spanischen Staatsbürgerin, seit 2 Jahren unter spanischer Vormundschaft
2 Jahre Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Portugals, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas sowie Personen sephardischer Abstammung
5 Jahre Personen mit in Spanien anerkanntem Flüchtlingsstatus
10 Jahre Allgemeiner Fall (alle übrigen Staatsangehörigkeiten)

Bitte beachten Sie Folgendes: Die 2 Jahre gemäß dem iberoamerikanischen Abkommen werden ab dem Zeitpunkt des legalen Aufenthalts gezählt, nicht ab Ihrer Ankunft in Spanien. Wenn Sie irregulär eingereist sind und Ihre Situation später regularisiert haben, beginnt die Frist mit dem Datum Ihrer ersten Aufenthaltsgenehmigung.

Voraussetzungen für die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit

Die Erfüllung der Aufenthaltsdauer ist nur der erste Schritt. Sie müssen außerdem Ihre Integration und Ihr bürgerliches Wohlverhalten nachweisen. Konkret werden folgende Unterlagen von Ihnen verlangt:

  • Vollständiger gültiger Reisepass (alle Seiten, einschließlich der leeren)
  • Geburtsurkunde Ihres Heimatlandes, mit Apostille und Übersetzung, sofern sie nicht auf Spanisch ausgestellt ist
  • Führungszeugnis Ihres Herkunftslandes mit Apostille (für Personen über 18 Jahre)
  • Spanisches Führungszeugnis
  • Aktuelles Melderegisterbescheinigung
  • Kopie Ihrer gültigen Ausländeridentitätskarte (TIE)
  • Bestandenes CCSE-Zertifikat (Prüfung über Verfassungskenntnisse)
  • DELE-A2-Zertifikat oder höher (Sprachprüfung), außer wenn Sie aus einem spanischsprachigen Land stammen
  • Zahlungsnachweis der Gebühr: 104,05 € (Formular 790 Code 026)

Die Prüfungen des Instituto Cervantes: Die CCSE-Prüfung kostet 85 € und wird ausgeschrieben

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