Arraigo Familiar (Familienbasierter Aufenthalt)
Aufenthaltserlaubnis über das arraigo familiar. Seit dem RD 1155/2024 gilt es für Väter, Mütter oder Vormunde eines Minderjährigen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz sowie für Personen, die einem Menschen mit Behinderung dieser Staatsangehörigkeiten Unterstützung leisten. Fünf Jahre, ohne Mindestaufenthalt. Besteht die Bindung zu einem SPANIER, ist Ihr Weg ein anderer — und ein besserer.
Allgemeine Voraussetzungen
Hier liegt die Änderung, die kaum jemand erzählt hat. Das arraigo familiar des RD 1155/2024 ist nicht mehr der Weg für Angehörige von Spaniern — Art. 127.e) behält es zwei Fällen vor, beide zu Staatsangehörigen eines ANDEREN Mitgliedstaats. Erstens: "Vater, Mutter oder Vormund eines Minderjährigen zu sein, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ist, sofern bei Antragstellung nachgewiesen wird, dass man im Inland wohnt, für den Minderjährigen sorgt und mit ihm zusammenlebt oder seinen elterlichen Pflichten nachkommt". Zweitens: wer "einer Person mit Behinderung, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ist, Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit leistet, sofern die antragstellende Person ihr Familienangehöriger ist, für sie sorgt und mit ihr zusammenlebt".
Vater, Mutter oder Vormund eines Minderjährigen mit spanischer Staatsangehörigkeit haben jetzt eine eigene und bessere Figur — die Aufenthaltserlaubnis für Angehörige einer Person mit spanischer Staatsangehörigkeit nach Art. 94.1.f), "sofern die antragstellende Person für den Minderjährigen sorgt und mit ihm zusammenlebt oder ihren Pflichten ihm gegenüber nachkommt" — mit einer Bedingung, die man nicht übersehen sollte: "dieses Verhältnis muss nach spanischem Recht begründet worden sein". Die Präambel der Verordnung erklärt den Grund — als arraigo "lässt sich nicht wirklich von einem vollständigen Status als Angehöriger eines spanischen Staatsbürgers sprechen". Und diese Erlaubnis berechtigt dazu, abhängig oder selbstständig zu arbeiten, "ohne dass ein zusätzlicher Verwaltungsschritt erforderlich ist" (Art. 95.1), und später die eigene Familie nachzuholen (Art. 95.2).
Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland.
Es darf kein laufendes Einreiseverbot gegen Sie vorliegen (weder aufgrund Rückführung, Ausweisung noch durch ein anderes behördliches Einreiseverbot).
Vollständiger, gültiger Reisepass.
Geburtsurkunde des spanischen Kindes (im Registro Civil — spanisches Standesamt eingetragen) zum Nachweis der Abstammung, oder Ihre eigene Geburtsurkunde, die belegt, dass Sie Kind eines spanischen Elternteils sind.
Ablauf Schritt für Schritt
Fehler, die zur Ablehnung führen
⚠️ Das arraigo familiar beantragen, obwohl die Bindung zu einem Spanier besteht
Folge: Das ist die teuerste Verwechslung auf dieser Seite, denn die Verordnung hat sich 2024 geändert und kaum jemand hat es erzählt. Das arraigo familiar nach Art. 127.e) gilt für Minderjährige aus der EU, dem EWR oder der Schweiz; Vater, Mutter oder Vormund eines SPANISCHEN Minderjährigen gehen über Art. 94.1.f) — sofern sie für den Minderjährigen sorgen und mit ihm zusammenleben oder ihren Pflichten nachkommen —, und Söhne und Töchter, "deren Vater oder Mutter spanischer Herkunft sind oder waren", über Art. 94.1.h) — Letzteres ohne Altersgrenze.
Lösung: Prüfen Sie die Staatsangehörigkeit des Minderjährigen, bevor Sie den Weg wählen. Ist sie spanisch, umso besser — die Erlaubnis für Angehörige einer Person mit spanischer Staatsangehörigkeit berechtigt ohne zusätzlichen Schritt zum Aufenthalt und zur Arbeit, sofern das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit erreicht ist (Art. 95.1) und erlaubt später den Familiennachzug (Art. 95.2).
⚠️ Glauben, mit der Volljährigkeit des Kindes seien alle Türen zu
Folge: Das arraigo familiar verlangt tatsächlich einen MINDERJÄHRIGEN — der Weg über die Angehörigen einer Person mit spanischer Staatsangehörigkeit oft nicht. Die Buchstaben d) und h) des Art. 94.1 reichen viel weiter als das arraigo.
Lösung: Schauen Sie sich beide an. Kinder der spanischen Person unter SECHSUNDZWANZIG fallen unter Art. 94.1.d) — sofern sie zusammenleben oder zusammenleben wollen und weder verheiratet sind noch eine eigene Familieneinheit gegründet haben —, und ganz ohne Altersgrenze Söhne und Töchter, "deren Vater oder Mutter spanischer Herkunft sind oder waren" (Art. 94.1.h). Es gibt außerdem Buchstaben für Verwandte ersten Grades in aufsteigender Linie (94.1.e) und für den Angehörigen, der eine spanische Person mit anerkannter Pflegebedürftigkeit betreut (94.1.g). Beachten Sie die Bedingung, die den ganzen Artikel anführt — Art. 94.1 verlangt für jeden seiner Buchstaben das Zusammenleben.
⚠️ Verwechslung von arraigo familiar mit reagrupación familiar (Familienzusammenführung)
Folge: Es sind drei verschiedene Verfahren, nicht zwei. Arraigo familiar — Elternteil oder Vormund eines Minderjährigen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Angehörige einer Person mit spanischer Staatsangehörigkeit — die Bindung zu einem Spanier, Art. 94 bis 96. Reagrupación — Angehörige einer legal ansässigen ausländischen Person.
Lösung: Das arraigo familiar verlangt keine Vorwohnzeit und gilt fünf Jahre (Art. 126.b und 125.2). Der Weg über die Angehörigen eines Spaniers berechtigt ohne zusätzlichen Schritt zum Aufenthalt und zur Arbeit. Wählen Sie nach der Bindung, die Sie haben, nicht danach, was besser klingt.
Offizielle Quellen
Última actualización: 2026-09-01