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Arraigo Familiar (Familienbasierter Aufenthalt)

Aufenthaltserlaubnis über das arraigo familiar (verwurzelter Aufenthalt durch familiäre Bindung mit einem spanischen Staatsbürger — keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich). Für Eltern eines minderjährigen Spaniers oder Kinder eines Elternteils, der von Geburt an spanischer Staatsbürger ist (nicht eingebürgert).

Permanencia mínima Keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich
Ausencias máximas Nicht anwendbar
Resolución legal 3 Monate (gesetzliche Frist)
Resolución real 3-6 Monate
Duración autorización 5 Jahre
Tasa 2026 38,28 EUR — Modelo 790 código 052
Formulario EX-10
Silencio administrativo NEGATIV (wenn keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, gilt der Antrag als abgelehnt)

Requisitos generales

Familiäre Bindung zu einem spanischen Staatsbürger Obligatorio

Elternteil eines minderjährigen Spaniers (Kind unter 18 Jahren mit spanischer Staatsangehörigkeit) oder Kind eines Elternteils, der von Geburt an spanischer Staatsbürger ist.

Keine Vorstrafen Obligatorio

Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland.

Kein Einreiseverbot Obligatorio

Es darf kein laufendes Einreiseverbot gegen Sie vorliegen (weder aufgrund Rückführung, Ausweisung noch durch ein anderes behördliches Einreiseverbot).

Gültiger Reisepass Obligatorio

Vollständiger, gültiger Reisepass.

Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses Obligatorio

Geburtsurkunde des spanischen Kindes (im Registro Civil — spanisches Standesamt eingetragen) zum Nachweis der Abstammung, oder Ihre eigene Geburtsurkunde, die belegt, dass Sie Kind eines spanischen Elternteils sind.

Proceso paso a paso

1
Familiäre Bindung nachweisen
Stellen Sie die Unterlagen zusammen, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen: Geburtsurkunde des minderjährigen Spaniers (aus dem Registro Civil), libro de familia (spanisches Familienbuch) oder Ihre eigene Geburtsurkunde, wenn Sie Kind eines spanischen Elternteils sind.
⏱️ 1-2 Wochen
2
Unterlagen zusammenstellen
Vorbereiten: Formular EX-10, Reisepass, Führungszeugnisse (Spanien + mit Apostille aus dem Herkunftsland), Geburtsurkunde des Minderjährigen oder eigene, empadronamiento (Anmeldung beim Rathaus) falls vorhanden, Passbilder.
⏱️ 2-4 Wochen
3
Termin bei der Oficina de Extranjería vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) der Provinz, in der Sie leben.
⏱️ Variabel
4
Antrag einreichen
Erscheinen Sie zum Termin mit allen Unterlagen. Entrichten Sie die Gebühr von 38,28 EUR (Modelo 790 código 052).
⏱️ 1 Tag
5
Bescheid abwarten
Gesetzliche Frist von 3 Monaten. Das Verwaltungsschweigen ist NEGATIV.
⏱️ 3-6 Monate
6
Zusage: TIE beantragen
Beantragen Sie Ihre Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE — Ausländerausweis). Eine 5-Jahres-TIE wird direkt ausgestellt. TIE-Gebühr: 16,08 EUR (Modelo 790 código 012).
⏱️ 1 Monat

Errores que llevan a la denegación

⚠️ Das Kind hat keine spanische Staatsangehörigkeit oder ist nicht im Registro Civil eingetragen

Consecuencia: Die erforderliche familiäre Bindung kann nicht nachgewiesen werden

Solución: Tragen Sie das Kind zuerst im Registro Civil ein und erwerben Sie die spanische Staatsangehörigkeit. Erst danach können Sie das arraigo familiar beantragen.

⚠️ Das spanische Kind ist über 18 Jahre alt

Consecuencia: Arraigo familiar als Elternteil eines spanischen Kindes gilt nur, wenn das Kind minderjährig ist

Solución: Wenn das Kind volljährig ist, ziehen Sie andere Wege in Betracht, wie das arraigo social (spanische Aufenthaltserlaubnis aufgrund sozialer Verwurzelung, 2 Jahre Aufenthalt) oder die reagrupación familiar (Familienzusammenführung — anderes Verfahren für Angehörige ausländischer Ansässiger).

⚠️ Verwechslung von arraigo familiar mit reagrupación familiar (Familienzusammenführung)

Consecuencia: Es sind unterschiedliche Verfahren. Arraigo familiar: Elternteil/Kind eines spanischen Staatsbürgers. Reagrupación: Angehörige(r) eines legal ansässigen Ausländers.

Solución: Arraigo familiar erfordert keine vorherige Aufenthaltsdauer und gewährt direkt 5 Jahre. Es ist die vorteilhaftere Option, wenn Sie die Voraussetzung der familiären Bindung mit einem spanischen Staatsbürger erfüllen.

Fuentes oficiales

🔗 Ley Orgánica 4/2000 de derechos y libertades de los extranjeros → 🔗 Reglamento LOEX - RD 557/2011 → 🔗 Registro Civil - Inscripción de nacimiento → 🔗 Formulario EX-10 → 🔗 Sede electrónica Policía Nacional - Cita TIE →

Última actualización: 2026-04-15

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