Arraigo Familiar (Familienbasierter Aufenthalt)
Aufenthaltserlaubnis über das arraigo familiar (verwurzelter Aufenthalt durch familiäre Bindung mit einem spanischen Staatsbürger — keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich). Für Eltern eines minderjährigen Spaniers oder Kinder eines Elternteils, der von Geburt an spanischer Staatsbürger ist (nicht eingebürgert).
Requisitos generales
Elternteil eines minderjährigen Spaniers (Kind unter 18 Jahren mit spanischer Staatsangehörigkeit) oder Kind eines Elternteils, der von Geburt an spanischer Staatsbürger ist.
Keine Vorstrafen in Spanien oder im Herkunftsland.
Es darf kein laufendes Einreiseverbot gegen Sie vorliegen (weder aufgrund Rückführung, Ausweisung noch durch ein anderes behördliches Einreiseverbot).
Vollständiger, gültiger Reisepass.
Geburtsurkunde des spanischen Kindes (im Registro Civil — spanisches Standesamt eingetragen) zum Nachweis der Abstammung, oder Ihre eigene Geburtsurkunde, die belegt, dass Sie Kind eines spanischen Elternteils sind.
Proceso paso a paso
Errores que llevan a la denegación
⚠️ Das Kind hat keine spanische Staatsangehörigkeit oder ist nicht im Registro Civil eingetragen
Consecuencia: Die erforderliche familiäre Bindung kann nicht nachgewiesen werden
Solución: Tragen Sie das Kind zuerst im Registro Civil ein und erwerben Sie die spanische Staatsangehörigkeit. Erst danach können Sie das arraigo familiar beantragen.
⚠️ Das spanische Kind ist über 18 Jahre alt
Consecuencia: Arraigo familiar als Elternteil eines spanischen Kindes gilt nur, wenn das Kind minderjährig ist
Solución: Wenn das Kind volljährig ist, ziehen Sie andere Wege in Betracht, wie das arraigo social (spanische Aufenthaltserlaubnis aufgrund sozialer Verwurzelung, 2 Jahre Aufenthalt) oder die reagrupación familiar (Familienzusammenführung — anderes Verfahren für Angehörige ausländischer Ansässiger).
⚠️ Verwechslung von arraigo familiar mit reagrupación familiar (Familienzusammenführung)
Consecuencia: Es sind unterschiedliche Verfahren. Arraigo familiar: Elternteil/Kind eines spanischen Staatsbürgers. Reagrupación: Angehörige(r) eines legal ansässigen Ausländers.
Solución: Arraigo familiar erfordert keine vorherige Aufenthaltsdauer und gewährt direkt 5 Jahre. Es ist die vorteilhaftere Option, wenn Sie die Voraussetzung der familiären Bindung mit einem spanischen Staatsbürger erfüllen.
Fuentes oficiales
Última actualización: 2026-04-15