Asyl in Spanien beantragen Schritt für Schritt: Erstinterview für internationalen Schutz (2026)
Sie sind gerade in Spanien angekommen und brauchen Schutz: wo anfangen
Wenn Sie aus Ihrem Land vor Verfolgung, Krieg, Gewalt oder Bedrohungen gegen Ihr Leben geflohen sind, haben Sie das Recht, in Spanien internationalen Schutz (Asyl) zu beantragen. Es spielt keine Rolle, wie Sie eingereist sind oder ob Sie Dokumente haben. Das spanische und europäische Recht schützt Sie.
Dieser Leitfaden ist für Sie geschrieben: für Familien, die gerade angekommen sind, die das System nicht kennen, die Angst haben und nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Gehen wir es Schritt für Schritt durch, in Ruhe.
Schritt 1 — Den Willen zur Asylbeantragung erklären
Das Erste, was Sie tun müssen, ist, Ihren Willen zu erklären, internationalen Schutz zu beantragen. Dies kann an mehreren Orten geschehen:
- Amt für Asyl und Zuflucht (OAR) in Madrid — dies ist der Hauptstandort.
- Polizeistationen mit Ausländerdienst, in jeder Provinz.
- Grenzposten: Flughäfen, Seehäfen, Landübergänge (Ceuta, Melilla).
- Abschiebungshaftzentren (CIE): Wenn Sie inhaftiert sind, können Sie den Antrag direkt dort stellen.
Wenn Sie Ihren Willen erklären, erhalten Sie ein Dokument namens „Erklärung der Absicht, internationalen Schutz zu beantragen". Dieses Papier schützt Sie bereits vor Abschiebung und enthält das Datum Ihres formellen Interviews.
Schritt 2 — In Madrid konkret: wohin gehen
Wenn Sie in Madrid sind, ist der Hauptstandort das Amt für Asyl und Zuflucht (OAR):
- Adresse: Calle Pradillo, 40 — 28002 Madrid (Bezirk Chamartín)
- Metro: Alfonso XIII (Linie 4)
- Termintelefone: 913 22 01 89 / 913 22 01 90 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 19:00)
- Allgemeines Telefon: 060
Sie können auch zur Provinzialbrigade für Ausländer und Grenzen in Madrid gehen oder zu jeder Polizeistation der Nationalpolizei mit Ausländerdienst.
Schritt 3 — Welche Dokumente mitbringen
Für Ihren Termin beim OAR oder bei der Polizeistation versuchen Sie, Folgendes mitzubringen:
- Reisepass oder Ausweisdokument Ihres Landes (wenn vorhanden — wenn nicht, macht das nichts, Sie können trotzdem einen Antrag stellen).
- 2 Passfotos mit weißem Hintergrund.
- Alle Dokumente, die Ihre Geschichte stützen: Arztberichte, Polizeianzeigen, Drohbriefe, Nachrichtenartikel, Fotos, Geburts- oder Heiratsurkunden.
- Wenn Sie mit minderjährigen Kindern reisen, deren Ausweisdokumente und Nachweise der Verwandtschaft.
Wenn Sie gar keine Dokumente haben, machen Sie sich keine Sorgen. Das Fehlen von Dokumenten verhindert nicht, dass Sie Asyl beantragen können. Der Beamte wird Ihre mündliche Aussage aufnehmen.
Schritt 4 — Das erste Interview: was Sie erwartet
Das formelle Interview ist der wichtigste Moment im Verfahren. Hier ist, was Sie wissen sollten:
- Es ist individuell und vertraulich. Nichts, was Sie sagen, wird den Behörden Ihres Herkunftslandes mitgeteilt.
- Es wird von einem auf internationalen Schutz spezialisierten Polizeibeamten durchgeführt.
- Sie werden zu Ihren persönlichen und familiären Daten, Ihrer Reiseroute (wie Sie nach Spanien gekommen sind) und vor allem zu den konkreten Gründen, warum Sie Schutz brauchen, befragt.
- Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt, der Sie während des gesamten Interviews unterstützt.
- Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher in Ihrer Sprache. Fordern Sie dies bei der Terminvereinbarung an.
- Wenn Sie eine Frau sind und geschlechtsspezifische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, können Sie verlangen, von einer weiblichen Beamtin betreut zu werden.
Schritt 5 — Nach dem Interview: die rote Karte
Nach dem formellen Interview erhalten Sie den sogenannten „Resguardo" oder das „weiße Blatt", das Ihre NIE (Ausländeridentifikationsnummer) enthält. Dieses Dokument:
- Erlaubt Ihnen, legal in Spanien zu bleiben, während Ihr Fall geprüft wird.
- Ist 9 Monate gültig, verlängerbar.
- Innerhalb des ersten Monats erhalten Sie eine Antwort, ob Ihr Antrag zur Bearbeitung zugelassen wird.
Wenn Sie dieses Dokument verlängern (normalerweise nach 6 Monaten), erhalten Sie die rote Karte (tarjeta roja) — das Dokument, das Sie offiziell als Antragsteller für internationalen Schutz ausweist. Mit der ersten Verlängerung der roten Karte:
- Können Sie legal arbeiten, sowohl als Angestellter als auch selbstständig.
- Haben Sie Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem (kostenlose medizinische Versorgung).
- Können Sie auf das Aufnahmesystem zugreifen: Unterkunft, Verpflegung, finanzielle Hilfe und soziale Betreuung.
Die maximale Frist für die Regierung, Ihren Antrag zu entscheiden, beträgt 6 Monate ab der Zulassung zur Bearbeitung, obwohl es in der Praxis länger dauern kann.
Schritt 6 — Organisationen, die Ihnen kostenlos helfen
Sie sind nicht allein. Diese Organisationen bieten völlig kostenlose rechtliche, soziale und Aufnahmehilfe:
CEAR — Spanische Kommission für Flüchtlingshilfe
- Madrid: Avda. General Perón, 32, 2. OG rechts
- Telefon: 91 598 05 35
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 14:00
- Web: www.cear.es
UNHCR Spanien — UN-Flüchtlingshilfswerk
- Madrid: C/ Cedaceros, 11, 1. A — 28014 Madrid
- Telefon: 91 369 06 70 / 91 077 21 50 (Mo-Fr, 10:00-12:00)
- Kostenlose Leitung: 900 900 532 (Mo-Fr, 8:30-21:00)
- Web: help.unhcr.org/spain
Rotes Kreuz — Flüchtlingsprogramm
- Madrid: C/ Valdecanillas, 112 — 28037 Madrid
- Telefon: 91 532 55 55
- Web: www.cruzroja.es
ACCEM
- Madrid: C/ Ma Soledad Torres Acosta, 1, 1. OG — 28004 Madrid
- Telefon: 91 532 74 78
- 24h Notfälle: 637 274 256
- Web: www.accem.es
Red Acoge
- Madrid: C/ Cea Bermúdez, 43, 3. B — 28003 Madrid
- Telefon: 91 563 37 79
- Web: redacoge.org
Schritt 7 — Asyl und die außerordentliche Regularisierung 2026
Wenn Sie vor dem 1. Januar 2026 internationalen Schutz beantragt haben und schon einige Zeit in Spanien leben, können Sie auch von der außerordentlichen Regularisierung 2026 profitieren. Beide Verfahren sind kompatibel.
Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden: Regularisierung 2026 für Asylbewerber und Antragsteller auf internationalen Schutz.
Wenn Sie gerade erst in Spanien angekommen sind, gilt die Regularisierung wahrscheinlich noch nicht für Sie, aber Ihr Asylantrag läuft normal weiter.
Wenn Sie mit minderjährigen Kindern reisen, müssen Sie deren Dokumentation separat bearbeiten. Wir erklären wie in: Ausländeranträge für minderjährige Kinder einreichen.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlage
- Gesetz 12/2009 vom 30. Oktober zur Regelung des Asylrechts und des subsidiären Schutzes.
- Innenministerium — Amt für Asyl und Zuflucht
- UNHCR Spanien — Hilfeportal für Flüchtlinge
- CEAR — Leitfäden und Ressourcen für Asylbewerber